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ANHANG E
Inhalt:
I. Begriffsbestimmungen römisch eins. Begriffsbestimmungen
II. Tastbares Symbol römisch zwei. Tastbares Symbol
I. Begriffsbestimmungenrömisch eins. Begriffsbestimmungen
(1)Absatz eins,Mit einem tastbaren Gefahrenhinweis im Sinne des § 11 versehen sind Verpackungen, die das unter Punkt II beschriebene tastbare SymbolMit einem tastbaren Gefahrenhinweis im Sinne des Paragraph 11, versehen sind Verpackungen, die das unter Punkt römisch zwei beschriebene tastbare Symbol
als integralen Bestandteil der Verpackung oder
auf einem Klebeetikett oder sonst in geeigneter Anbringungsweise auf der Verpackung
aufweisen. Das tastbare Symbol muß in Form, Maßen, Anordnung, Anzahl und Haltbarkeit den Anforderungen in Punkt II entsprechen.aufweisen. Das tastbare Symbol muß in Form, Maßen, Anordnung, Anzahl und Haltbarkeit den Anforderungen in Punkt römisch zwei entsprechen.
(2)Absatz 2,Im Sinne dieses Anhangs sind
Boden: die Standfläche der Verpackung;
Handhabungsfläche: die Fläche der Verpackung, die vom Benutzer während des üblichen Gebrauchs, dh beim Aufheben und Handhaben während des Öffnens und Entleerens des Inhalts der Packung berührt wird;
untere Kante: der Bereich, in dem sich die aufrecht stehenden Oberflächen und der Boden treffen.
II. Tastbares Symbolrömisch zwei. Tastbares Symbol
1.1. Übliches Maß
Das Symbol ist ein gleichseitiges Dreieck mit spitzen oder abgerundeten Ecken.
An den Ecken sollen die Seiten entweder verbunden oder mit 1,0 mm
abgetrennt sein, nach Wahl des Herstellers.
Die Länge L der Seite soll 18 mm +-2 betragen.
Das Dreieck soll aus einem Rahmen bestehen, dessen Breite B
1,7 mm +-0,2 betragen soll.
Die Höhe H des Rahmenquerschnitts soll zwischen 0,25 mm und 0,5 mm betragen.
Die Form des Querschnitts - siehe Ausschnitt A-A - kann zum Beispiel rechtwinklig oder halbkreisförmig sein. Die Minimumfläche soll sein: 1/2 H x B.
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Bild 1 nicht darstellbar!
Es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen. Es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.
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1.2. Reduziertes Maß
Für flexible Verpackungen mit integrierten Symbolen kann ein tastbares Symbol mit reduzierten Abmessungen benutzt werden.
L = 9 mm +- 1
B = 1 mm +- 0,1
H = 0,25 mm bis 0,5 mm.
2.1. Allgemeine Anforderungen
Das tastbare Symbol soll stets so aufgebracht werden, daß es keine Verwechslung mit anderen erhabenen Mustern erzeugt.
Müssen nach Abschnitt 3. zwei Symbole aufgebracht werden, müssen diese entlang der Oberfläche der Verpackung in beiden Richtungen zueinander den gleichen Abstand aufweisen.
2.2. Verpackung mit Boden
Das tastbare Symbol soll vollflächig auf der aufrechten Oberfläche nahe der unteren Kante innerhalb des in Bild 2 gezeigten Feldes aufgebracht sein.
2.3. Verpackung ohne Boden
Das tastbare Symbol soll auf der Handhabungsfläche so nah wie möglich an dem Öffnungssystem oder an den üblichen (natürlichen) Öffnungspunkten angebracht sein.
2.4. Kleine Verpackungen
Ist die Verpackung zu klein, um ein tastbares Symbol normaler Größe gemäß Abschnitt 1.1. aufzunehmen, ist ein Symbol reduzierter Größe nach Abschnitt 1.2. zu benutzen. Der Anbringungsplatz obliegt der Wahl des Herstellers.
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Bild 2 nicht darstellbar!
Es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen. Es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.
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3. Anzahl der Symbole
3.1. Verpackung mit Boden
3.1.1. Rechteckige und quadratische Verpackungen:
Ein Symbol ist auf einer der kurzen Seiten, die eine Länge bis zu 110 mm hat, aufzubringen.
Bei mehr als 110 mm Länge ist ein Symbol auf jeder der kurzen Seiten aufzubringen, bei quadratischen Verpackungen auf zwei gegenüberliegenden Seiten.
3.1.2. Runde Verpackungen
Ein Symbol ist aufzubringen, wenn der Durchmesser der Verpackung bis zu 110 mm beträgt. Bei größerem Durchmesser müssen insgesamt zwei Symbole aufgebracht werden.
3.1.3. Verpackung anderer Form
Ein Symbol ist aufzubringen, wenn der Umfang der Verpackung an der unteren Kante bis zu 345 mm beträgt.
Falls größer, sind insgesamt zwei Symbole aufzubringen.
3.2. Verpackung ohne Boden
Ein Symbol ist aufzubringen, wenn das Volumen der Verpackung bis zu 1,5 l beträgt.
Falls größer, sind insgesamt zwei Symbole aufzubringen.
4. Haltbarkeit des tastbaren Symbols
Das Symbol soll während der zu erwartenden Benutzungsperiode der Verpackung unter normalen Handhabungsbedingungen tastbar bleiben.