Norm Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkeverpackungen aus Kunststoff× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkeverpackungen aus Kunststoff Fassungen (Gesetz) ab 15.12.2001 — BGBl. II Nr. 440/2001▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.01.200231.12.2018 § → § BGBl. II Nr. 440/2001 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 15.12.200131.12.2001 § → § BGBl. II Nr. 440/2001 01.09.199014.12.2001 BGBl. Nr. 513/1990 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.12.2001 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Geltungsbereich§ 2Pfandsystem und Rücknahmepflicht§ 3Inkrafttreten