Norm Rücknahme und Schadstoffbegrenzung von Batterien und Akkumulatoren× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Rücknahme und Schadstoffbegrenzung von Batterien und Akkumulatoren Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1991 — BGBl. Nr. 514/1990 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 14.10.200025.09.2008 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 159/2008 01.01.200013.10.2000 § → § BGBl. II Nr. 495/1999 01.09.199131.12.1999 § → § — 01.07.199131.08.1991 § → § — 05.01.199130.06.1991 § → § BGBl. Nr. 3/1991 01.01.199104.01.1991 BGBl. Nr. 514/1990 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 04.01.1991 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 3Schadstoffbegrenzung§ 4Inkrafttreten