Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Formaldehydverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 194/1990Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Anlage zu § 1 Abs. 2Anlage zu Paragraph eins, Absatz 2
Prüfverfahren zur Ermittlung der durch Holzwerkstoffe verursachten Ausgleichskonzentration des Formaldehyds in der Luft eines Prüfraumes
Prüfraumdaten/Prüfbedingungen:
Rauminhalt: | 40 m3 (+/-10%) |
Luftfeuchtigkeit: | 45% (+/-3%) |
Raumtemperatur: | 23 Grad C (+/-0,5 Grad C) |
Luftwechsel: | 1 Luftwechsel/Stunde |
Raumbeladung: | 1 m2 Gesamtplattenoberfläche/1 m3 Prüfraumvolumen |
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Bei Beladung mit beschichteten Platten ist darauf zu achten, daß das Verhältnis zwischen beschichteter und unbeschichteter Oberfläche (Seiten- oder Schnittflächen) den realen Gegebenheiten in einem Wohn- oder Arbeitsraum mit Möbeln aus Spanplatten entspricht.
Analysemethode:
Die Ausgleichskonzentration, die sich in der Regel spätestens nach zehn Tagen einstellt, wird nach der Acetyl-Aceton-Reaktion photometrisch oder nach einem dieser Methode zumindest gleichwertigen Verfahren ermittelt.
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2017
Dokumentnummer
NOR12135141
Alte Dokumentnummer
N8199011680J