Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
01.01.1991 bis 28.02.1998 — BGBl. Nr. 771/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 101.01.199128.02.1998 BGBl. Nr. 771/1990 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 227/1997

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bestimmung von Problemstoffen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 771 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 227 aus 1997,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1991BGBl. Nr. 771/1990

Außerkrafttretensdatum

28.02.1998aufgehoben durch BGBl. II Nr. 227/1997

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Problemstoffe

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Problemstoffe sind die in der ÖNORM S 2101, „überwachungsbedürftige Sonderabfälle“, ausgegeben am 1. Dezember 1983, und die in der ÖNORM S 2104, „Abfälle aus dem medizinischen Bereich“, ausgegeben am 1. März 1988, erfaßten Abfälle, die in privaten Haushalten oder bei Einrichtungen mit einem nach Menge und Zusammensetzung mit privaten Haushalten vergleichbarem Abfallaufkommen üblicherweise anfallen, wie insbesondere die in der Anlage angeführten Abfälle.
  2. Absatz 2,Weiters gelten als Problemstoffe folgende Abfälle, sofern sie in privaten Haushalten oder in vergleichbaren Einrichtungen anfallen:
    1. Ziffer eins
      FCKW-haltige Produkte, wie zB Kühlgeräte;
    2. Ziffer 2
      toxische Schwermetalle enthaltende Produkte, wie insbesondere Akkumulatoren, Batterien, Cartridges von Kopiergeräten und Laserdruckern, Gasentladungslampen;
    3. Ziffer 3
      Speiseöle sowie
    4. Ziffer 4
      sonstige gefährliche Stoffe, Zubereitungen und Fertigwaren sowie Pflanzenschutzmittel und andere Produkte, die auf Grund der für sie geltenden bundesrechtlichen Vorschriften als Problemstoffe oder als nicht geeignet zur Entsorgung gemeinsam mit Hausmüll oder über die Kanalisation gekennzeichnet sind.

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021

Gesetzesnummer

10010618

Dokumentnummer

NOR12135208

Alte Dokumentnummer

N8199012182H