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Anlage B
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Begutachtungen von Pflanzenschutzmitteln auf ihre Auswirkungen auf
die Gesundheit von Menschen
I. Begutachtung von nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz erstmalig zuzulassenden Pflanzenschutzmitteln römisch eins. Begutachtung von nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz erstmalig zuzulassenden Pflanzenschutzmitteln
A. Für die Begutachtung hinsichtlich unmittelbar schädlicher Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen
Tarifpost Bezeichnung Gebühr
in Punkten
1 für ein Pflanzenschutzmittel mit einem
Wirkstoff ..................................... 1 200
2 je weiterer Wirkstoff im Pflanzenschutzmittel
zusätzlich .................................... 900
3 bei Verwendung der von einem früheren
Antragsteller nach der Pflanzenschutzmittel-
Zulassungsverordnung vorgelegten Unterlagen zum
Pflanzenschutzmittel einschließlich aller seiner
Bestandteile (mit Zustimmung gemäß § 6
Abs. 5 PMG) ................................... 45
4 bei Verwendung der von einem früheren
Antragsteller nach der Pflanzenschutzmittel-
Zulassungsverordnung vorgelegten Unterlagen für
den Wirkstoff oder die Wirkstoffe (mit
Zustimmung gemäß § 6 Abs. 5 PMG) .............. 150
B. Für die Begutachtung hinsichtlich mittelbar schädlicher
Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen über die Nahrung und
Nahrungskette
Tarifpost Bezeichnung Gebühr
in Punkten
1 für jeden Wirkstoff im Pflanzenschutzmittel ... 650
2 Begutachtung des Rückstandsverhaltens je Kultur
und je Wirkstoff zusätzlich ................. 90
3 bei Verwendung der von einem früheren
Antragsteller nach der Pflanzenschutzmittel-
Zulassungsverordnung vorgelegten Unterlagen
für den Wirkstoff oder die Wirkstoffe (mit
Zustimmung gemäß § 6 Abs. 5 PMG) ........... 15
4 bei Verwendung von Unterlagen zum
Rückstandsverhalten je Kultur (mit Zustimmung
gemäß § 6 Abs. 5 PMG) ....................... 9
C. Für die Begutachtung hinsichtlich mittelbar schädlicher
Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen über das Trinkwasser
Tarifpost Bezeichnung Gebühr
in Punkten
1 bei vorhergehender Begutachtung des
Wirkstoffes oder der Wirkstoffe nach den
Unterabschnitten A und B, je Wirkstoff ........ 150
2 ohne vorhergehende Begutachtung des Wirkstoffes
oder der Wirkstoffe nach den Unterabschnitten
A und B, je Wirkstoff ......................... 800
3 bei Verwendung der von einem früheren
Antragsteller nach der Pflanzenschutzmittel-
Zulassungsverordnung für den Wirkstoff oder
die Wirkstoffe (mit Zustimmung gemäß § 6
Abs. 5 PMG) ................................... 15
II. Begutachtung von nach dem Pflanzenschutzgesetz oder nach dem
Forstgesetz 1975 bereits genehmigten und registrierten
Pflanzenschutzmitteln, für die ein Antrag auf Erneuerung oder
Abänderung der Zulassung gestellt wird
A. Für die Begutachtung unmittelbar schädlicher Auswirkungen auf
die Gesundheit von Menschen
Tarifpost Bezeichnung Gebühr
in Punkten
1 für ein Pflanzenschutzmittel mit einem
Wirkstoff ..................................... 1 200
2 für jeden weiteren Wirkstoff im
Pflanzenschutzmittel zusätzlich ............... 900
3 bei Verwendung der von einem früheren
Antragsteller nach der Pflanzenschutzmittel-
Zulassungsverordnung vorgelegten Unterlagen
zum Pflanzenschutzmittel einschließlich aller
seiner Bestandteile und nach bereits
durchgeführter Begutachtung des identischen
Pflanzenschutzmittels nach dem PMG (mit
Zustimmung gemäß § 6 Abs. 5 PMG) .............. 45
4 bei Verwendung der von einem früheren
Antragsteller nach der Pflanzenschutzmittel-
Zulassungsverordnung vorgelegten Unterlagen
zu dem Wirkstoff oder den Wirkstoffen und nach
bereits durchgeführter Begutachtung des
Wirkstoffes oder der Wirkstoffe nach dem PMG
(mit Zustimmung gemäß § 6 Abs. 5 PMG) ......... 150
B. Für die Begutachtung hinsichtlich mittelbar schädlicher
Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen über die Nahrung und
Nahrungskette
Tarifpost Bezeichnung Gebühr
in Punkten
1 für jeden Wirkstoff im Pflanzenschutzmittel ...... 650
2 Begutachtung des Rückstandsverhaltens je Kultur
und je Wirkstoff zusätzlich .................... 90
3 bei Verwendung der von einem früheren
Antragsteller nach der Pflanzenschutzmittel-
Zulassungsverordnung vorgelegten Unterlagen
für den Wirkstoff oder die Wirkstoffe und
nach bereits durchgeführter Begutachtung
des Wirkstoffes oder der Wirkstoffe nach dem PMG
(mit Zustimmung gemäß § 6 Abs. 5 PMG) .......... 15
4 bei Verwendung der Unterlagen zum
Rückstandsverhalten je Kultur und nach bereits
durchgeführter Begutachtung des Wirkstoffes
oder der Wirkstoffe nach dem PMG (mit
Zustimmung gemäß § 6 Abs. 5 PMG) zusätzlich ..... 9
C. Für die Begutachtung hinsichtlich mittelbar schädlicher Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen über das Trinkwasser
Tarifpost Bezeichnung Gebühr
in Punkten
1 bei vorhergehender Begutachtung des
Wirkstoffes oder der Wirkstoffe nach
den Unterabschnitten A und B, je Wirkstoff .... 150
2 ohne vorhergehende Begutachtung des Wirkstoffes
oder der Wirkstoffe nach den Unterabschnitten
A und B, je Wirkstoff ......................... 800
3 bei Verwendung der von einem früheren
Antragsteller nach der Pflanzenschutzmittel-
Zulassungsverordnung vorgelegten Unterlagen
für den Wirkstoff oder die Wirkstoffe (mit
Zustimmung gemäß § 6 Abs. 5 PMG) .............. 15
III. Begutachtung von nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz erstmalig
zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, für die ein Antrag auf Erneuerung
der Zulassung gestellt wurde
Tarifpost Bezeichnung Gebühr
in Punkten
1 Begutachtung von nach dem PMG erstmalig
zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, für die
ein Antrag auf Erneuerung der Zulassung
gestellt wurde ............................ nach
Aufwand,
jedoch
höchstens
70% der
im Ab-
schnitt I
festge-
setzten
Gebühren
IV. Begutachtung von nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz erstmalig zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, für die ein Antrag auf Abänderung der Zulassung gestellt wurde römisch vier. Begutachtung von nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz erstmalig zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, für die ein Antrag auf Abänderung der Zulassung gestellt wurde
A. Für die Begutachtung der Änderung der Zusammensetzung des Pflanzenschutzmittels
Tarifpost Bezeichnung Gebühr
in Punkten
1 bei quantitativer Änderung des Gehaltes
der Bestandteile des Pflanzenschutzmittels .... 150
2 bei qualitativer einschließlich quantitativer
Änderung des Gehaltes der Bestandteile des
Pflanzenschutzmittels ......................... 300
3 bei quantitativer Änderung des
Wirkstoffgehaltes einschließlich qualitativer
oder quantitativer Änderung des Gehaltes anderer
Bestandteile .................................. 390
B. Für die Begutachtung der Änderung der Aufwandmenge
Tarifpost Bezeichnung Gebühr
in Punkten
1 bei Erhöhung der Aufwandmenge ................... 150
C. Für die Begutachtung der Änderung der Wartefrist
Tarifpost Bezeichnung Gebühr
in Punkten
1 bei Verkürzung der Wartefrist ................. 150
V. Begutachtung von Pflanzenschutzmitteln, die natürlich
vorkommende Organismen, Mikroorganismen, Viren, Viroide oder deren
Bestandteile oder gentechnisch veränderte Organismen oder deren
Bestandteile enthalten
Tarifpost Bezeichnung Gebühr
in Punkten
1 Begutachtung von Pflanzenschutzmitteln, die
natürlich vorkommende Organismen, die keine
Toxine bilden und nicht tier- bzw.
humanpathogen sind, enthalten ................10% der
in den
Abschnit-
ten I bis
IV fest-
gesetzten
Gebühren
2 für die Begutachtung von Pflanzenschutzmitteln,
die Mikroorganismen, Viren, Viroide oder
deren Bestandteile, die keine Toxine bilden
und nicht tier- bzw. humanpathogen sind,
enthalten ....................................50% der
in den
Abschnit-
ten I bis
IV fest-
gesetzten
Gebühren
3 für die Begutachtung von Pflanzenschutzmitteln,
die natürlich vorkommende Organismen,
Mikroorganismen, Viren, Viroide oder deren
Bestandteile, die Toxine bilden oder
tier- bzw. humanpathogen sind, enthalten .....100% der
in den
Abschnit-
ten I bis
IV fest-
gesetzten
Gebühren
4 für die Begutachtung von Pflanzenschutzmitteln,
die gentechnisch veränderte Organismen oder
deren Bestandteile enthalten .................200% der
in den
Abschnit-
ten I bis
IV fest-
gesetzten
Gebühren
VI. Begutachtung von weiteren Unterlagen, die auf Grund von Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung der Gesundheit von Menschen oder auf Grund eines Verdachtes auf eine bisher nicht bekannte, größere als bisher bekannte oder eine andere als aus den vorgelegten Unterlagen ableitbare Gefährlichkeit des Pflanzenschutzmittels oder seiner Bestandteile zusätzlich erforderlich ist römisch sechs. Begutachtung von weiteren Unterlagen, die auf Grund von Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung der Gesundheit von Menschen oder auf Grund eines Verdachtes auf eine bisher nicht bekannte, größere als bisher bekannte oder eine andere als aus den vorgelegten Unterlagen ableitbare Gefährlichkeit des Pflanzenschutzmittels oder seiner Bestandteile zusätzlich erforderlich ist
Tarifpost Bezeichnung Gebühr
in Punkten
1 Begutachtung von weiteren Unterlagen, die
auf Grund von Hinweisen auf eine mögliche
Gefährdung der Gesundheit von Menschen oder
auf Grund eines Verdachtes auf eine bisher
nicht bekannte, größere als bisher bekannte
oder eine andere als aus den vorgelegten
Unterlagen ableitbare Gefährlichkeit des
Pflanzenschutzmittels oder seiner Bestandteile
zusätzlich erforderlich ist ...................nach Auf-
wand