Rechtstracker.at

Anl. 3

Fassungen
01.01.1992 bis 27.04.1999 — BGBl. Nr. 670/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 301.01.199227.04.1999 BGBl. Nr. 670/1991 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 136/1999

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Pflanzenschutzmittel-Gebührentarif

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 670 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 136 aus 1999,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

01.01.1992BGBl. Nr. 670/1991

Außerkrafttretensdatum

27.04.1999aufgehoben durch BGBl. II Nr. 136/1999

Index

80/05 Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung

Beachte

materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 136 aus 1999,

Text

                                                             Anlage C

                                                             --------

Begutachtungen von Pflanzenschutzmitteln auf ihre Auswirkungen auf

die Umwelt

römisch eins. Anträge auf erstmalige Zulassung eines Pflanzenschutzmittels

Tarifpost                  Bezeichnung                         Gebühr

                                                           in Punkten

   1       Begutachtung eines Pflanzenschutzmittels

             für die Anwendung im Freiland mit einem

             Wirkstoff .....................................    1 200

   2       für jeden weiteren Wirkstoff ....................      900

   3       Begutachtung eines Pflanzenschutzmittels für

             alle anderen Anwendungen mit einem Wirkstoff ..      600

   4       für jeden weiteren Wirkstoff ....................      400

  II. Anträge auf Abänderung der Zulassung eines

Pflanzenschutzmittels, das nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz neu

zugelassen ist

Tarifpost                  Bezeichnung                         Gebühr

                                                           in Punkten

   1       Begutachtung eines Pflanzenschutzmittels

             auf Grund eines Antrages auf Abänderung der

             Zulassung .....................................      400

   2       Begutachtung eines Pflanzenschutzmittels auf

             Grund eines Antrages auf Abänderung der

             Zulassung im Sinne einer Indikationserweiterung,

             wenn das Pflanzenschutzmittel bereits für die

             Anwendung im Feld-, Obst- oder Weinbau

             zugelassen ist ................................       90

  III. Anträge auf Abänderung oder Erneuerung der Zulassung eines

Pflanzenschutzmittels, das nach dem Pflanzenschutzgesetz oder dem

Forstgesetz 1975 genehmigt und registriert ist

Tarifpost                  Bezeichnung                         Gebühr

                                                           in Punkten

   1        Begutachtung eines Pflanzenschutzmittels auf

              Grund eines Antrages auf Abänderung oder

              Erneuerung der Zulassung für die Anwendung im

              Freiland mit einem Wirkstoff .................    1 200

   2        für jeden weiteren Wirkstoff ...................      900

   3        Begutachtung eines Pflanzenschutzmittels auf

              Grund eines Antrages auf Abänderung oder

              Erneuerung der Zulassung für alle anderen

              Anwendungen mit einem Wirkstoff ..............      600

   4        für jeden weiteren Wirkstoff ...................      400

  IV. Anträge auf Erneuerung der Zulassung eines

Pflanzenschutzmittels, das nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz neu

zugelassen ist

Tarifpost                  Bezeichnung                         Gebühr

                                                           in Punkten

   1       Begutachtung eines Pflanzenschutzmittels auf

             Grund eines Antrages auf Erneuerung der

             Zulassung eines Pflanzenschutzmittels ........ nach Auf-

                                                            wand

  V. Anträge auf Zulassung, Abänderung oder Erneuerung der Zulassung

eines Pflanzenschutzmittels, bei Verwendung der von einem früheren

Antragsteller vorgelegten Unterlagen zum Pflanzenschutzmittel oder

seiner Bestandteile

Tarifpost                  Bezeichnung                         Gebühr

                                                           in Punkten

   1       Begutachtung eines Pflanzenschutzmittels auf

             Grund eines Antrages auf Zulassung, Abänderung

             oder Erneuerung der Zulassung ................ nach Auf-

                                                            wand

  VI. Anträge auf Zulassung, Abänderung oder Erneuerung der Zulassung

eines Pflanzenschutzmittels, das Mikroorganismen, Viren, Viroide oder

deren Bestandteile enthält

Tarifpost                  Bezeichnung                         Gebühr

                                                           in Punkten

   1       Begutachtung eines Pflanzenschutzmittels auf

             Grund eines Antrages auf Zulassung für die

             Anwendung im Freiland mit einem Wirkstoff

             (Mikroorganismus usw.) .......................     1 200

   2       für jeden weiteren Wirkstoff (Mikroorganismus

             usw.) ........................................       900

   3       Begutachtung eines Pflanzenschutzmittels auf

             Grund eines Antrages auf Zulassung für alle

             anderen Anwendungen mit einem Wirkstoff

             (Mikroorganismus usw.) .......................       600

   4       für jeden weiteren Wirkstoff (Mikroorganismus

             usw.) ........................................       400

   5       Begutachtung eines Pflanzenschutzmittels auf

             Grund eines Antrages auf Abänderung der

             Zulassung ....................................       400

   6       Begutachtung eines Pflanzenschutzmittels auf

             Grund eines Antrages auf Erneuerung der

             Zulassung .................................... nach Auf-

                                                            wand

  VII. Anträge auf Zulassung, Abänderung oder Erneuerung der

Zulassung eines Pflanzenschutzmittels das Organismen (ausgenommen die

unter VI. genannten) enthält

Tarifpost                  Bezeichnung                         Gebühr

                                                           in Punkten

  1        Begutachtung eines Pflanzenschutzmittels auf

             Grund eines Antrages auf Zulassung, Abänderung

             oder Erneuerung der Zulassung ................       400

  VIII. Anträge auf Zulassung, Abänderung oder Erneuerung der

Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, das gentechnisch veränderte

Organismen, Mikroorganismen, Viren, Viroide oder deren Bestandteile

enthält

Tarifpost                  Bezeichnung                         Gebühr

                                                           in Punkten

   1       Begutachtung eines Pflanzenschutzmittels auf

             Grund eines Antrages auf Zulassung für die

             Anwendung im Freiland mit einem Wirkstoff

             (Mikroorganismus usw.) .......................     2 400

   2       für jeden weiteren Wirkstoff (Mikroorganismus

             usw.) ........................................     1 800

   3       Begutachtung eines Pflanzenschutzmittels auf

             Grund eines Antrages auf Zulassung für alle

             anderen Anwendungen mit einem Wirkstoff

             (Mikroorganismus usw.) .......................     1 200

   4       für jeden weiteren Wirkstoff (Mikroorganismus

             usw.) ........................................       800

   5       Begutachtung eines Pflanzenschutzmittels auf

             Grund eines Antrages auf Abänderung der

             Zulassung ....................................       800

   6       Begutachtung eines Pflanzenschutzmittels auf

             Grund eines Antrages auf Erneuerung der

             Zulassung .................................... nach Auf-

                                                            wand

Schlagworte

Feldbau, Obstbau, Aufwand

Gesetzesnummer

10010652

Dokumentnummer

NOR12135452

Alte Dokumentnummer

N8199111041X