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Art. 3

Fassungen
ab 14.02.1991 — BGBl. Nr. 273/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 3 heute14.02.1991 BGBl. Nr. 273/1991 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P3)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 273 aus 1991,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

14.02.1991BGBl. Nr. 273/1991

Außerkrafttretensdatum

Index

89/07 Umweltschutz

Text

Artikel 3

Technologieaustausch

  1. Absatz eins,Die Vertragsparteien erleichtern in Übereinstimmung mit ihren innerstaatlichen Gesetzen, sonstigen Vorschriften und Gepflogenheiten den Austausch von Technologien zur Verringerung der Emissionen von Stickstoffoxiden, insbesondere durch die Förderung
    1. Litera a
      des kommerziellen Austausches verfügbarer Technologien,
    2. Litera b
      direkter Kontakte und der Zusammenarbeit der Industrien, einschließlich Gemeinschaftsunternehmen,
    3. Litera c
      des Austausches von Informationen und Erfahrungen und
    4. Litera d
      der Gewährung technischer Unterstützung.
  2. Absatz 2,Mit der Förderung der unter den Buchstaben a bis d bezeichneten Tätigkeiten schaffen die Vertragsparteien günstige Voraussetzungen, indem sie Kontakte und Zusammenarbeit zwischen geeigneten Organisationen und Personen des privaten und öffentlichen Sektors erleichtern, die Technologien, Planungs- und Konstruktionsdienste, Ausrüstung oder Finanzierung zur Verfügung stellen können.
  3. Absatz 3,Die Vertragsparteien beginnen spätestens sechs Monate nach dem Tag des Inkrafttretens dieses Protokolls mit der Prüfung von Verfahren zur Schaffung günstigerer Voraussetzungen für den Austausch von Technologien zur Verringerung der Emissionen von Stickstoffoxiden.

Schlagworte

Planungsdienst

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2025

Gesetzesnummer

10010655

Dokumentnummer

NOR12135474

Alte Dokumentnummer

N8199112765H

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/273/A3/NOR12135474