Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1991Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1991,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.03.1991
Unterzeichnungsdatum
01.12.1987
Index
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Beachte
Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.
Titel
Vertrag zwischen der Republik Österreich einerseits und der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft andererseits über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau
StF: BGBl. Nr. 17/1991 (NR: GP XVII RV 548 AB 657 S. 67. BR: AB 3526 S. 504.)
Vertragsparteien
*Deutschland/BRD 17/1991 *EWG 17/1991*Deutschland/BRD 17 aus 1991, *EWG 17/1991
Präambel/Promulgationsklausel
Die Vertragsparteien
von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft, insbesondere des Gewässerschutzes und der Abflußverhältnisse, zu vertiefen,
in dem Bestreben, die wasserwirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien angemessen zu berücksichtigen,
in dem Bemühen, die Güte der gemeinsamen Grenzgewässer der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland im Einzugsgebiet der Donau möglichst zu verbessern,
sind wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunden wurden am 14. Dezember 1990 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 2 mit 1. März 1991 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunden wurden am 14. Dezember 1990 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz 2, mit 1. März 1991 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Statut und Schlußprotokoll wird genehmigt.
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2017
Dokumentnummer
NOR11010878
Alte Dokumentnummer
N8199114159J