Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 700/1991Bundesgesetzblatt Nr. 700 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14Paragraph 14
Index
82/06 Krankenanstalten, Kurorte
Text
Genehmigung von medizinisch-technischen
Großgeräten in Krankenanstalten
§ 14. (1) Der Fonds hat medizinisch-technische Großgeräte in Krankenanstalten, deren Träger zuschußberechtigt sind, als Voraussetzung für die Gewährung von Investitionszuschüssen, Betriebs- und sonstigen Zuschüssen gemäß § 21 für diese Geräte zu genehmigen.Paragraph 14, (1) Der Fonds hat medizinisch-technische Großgeräte in Krankenanstalten, deren Träger zuschußberechtigt sind, als Voraussetzung für die Gewährung von Investitionszuschüssen, Betriebs- und sonstigen Zuschüssen gemäß Paragraph 21, für diese Geräte zu genehmigen.
(2)Absatz 2,Medizinisch-technische Großgeräte im Sinne des Abs. 1 sind:Medizinisch-technische Großgeräte im Sinne des Absatz eins, sind:
Diagnosegeräte:
Emissions-Computer-Tomographen,
Koronarangiographische Arbeitsplätze,
digitale Subtraktions-Angiographiegeräte,
Positronen-Emissionstomographen;
Therapiegeräte:
Tele-Kobalt-Therapiegeräte,
weitere Diagnose- oder Therapiegeräte, die der Fonds durch Erlassung von Richtlinien gemäß Abs. 3 bestimmt.weitere Diagnose- oder Therapiegeräte, die der Fonds durch Erlassung von Richtlinien gemäß Absatz 3, bestimmt.
(3)Absatz 3,Als Grundlage für die Genehmigung im Sinne des Abs. 1 hat der Fonds Richtlinien (einschließlich Kriterien einer bundesweiten Bedarfs- und Standortplanung für medizinisch-technische Großgeräte) zu erlassen.Als Grundlage für die Genehmigung im Sinne des Absatz eins, hat der Fonds Richtlinien (einschließlich Kriterien einer bundesweiten Bedarfs- und Standortplanung für medizinisch-technische Großgeräte) zu erlassen.
(4)Absatz 4,Die für die Erteilung der Bewilligung geltenden Bestimmungen bleiben unberührt.
Schlagworte
Betriebszuschuß, Diagnosegerät, Bedarfsplanung
Dokumentnummer
NOR12135706
Alte Dokumentnummer
N8199117915J