Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Rücknahme von Kühlgeräten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 408/1992 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 121/2005Bundesgesetzblatt Nr. 408 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 121 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Übergangsbestimmung
§ 6.Paragraph 6,
Die auf Grund der Verordnung über die Rücknahme von Kühlgeräten, in der Fassung BGBl. Nr. 408/1992 ausgegebenen Entsorgungsberechtigungen sind innerhalb des jeweiligen flächendeckenden Entsorgungssystems nach den bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden allgemeinen festgelegten Geschäftsbedingungen des jeweiligen Rechtsträgers weiterhin anzunehmen. Altkühlgeräte mit derartigen Entsorgungsberechtigungen sind innerhalb des jeweiligen flächendeckenden Entsorgungssystems von Kühlgeräten sowie nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 erster Satz unentgeltlich zurückzunehmen. Die auf Grund der Verordnung über die Rücknahme von Kühlgeräten, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 408 aus 1992, ausgegebenen Entsorgungsberechtigungen sind innerhalb des jeweiligen flächendeckenden Entsorgungssystems nach den bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden allgemeinen festgelegten Geschäftsbedingungen des jeweiligen Rechtsträgers weiterhin anzunehmen. Altkühlgeräte mit derartigen Entsorgungsberechtigungen sind innerhalb des jeweiligen flächendeckenden Entsorgungssystems von Kühlgeräten sowie nach Maßgabe des Paragraph 4, Absatz eins, erster Satz unentgeltlich zurückzunehmen.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Dokumentnummer
NOR12138578
Alte Dokumentnummer
N8199546856J