Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Erzeugung von Papier und Pappe
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 610/1992 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 220/2000Bundesgesetzblatt Nr. 610 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 220 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Text
Anlage B
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Methodenvorschriften gemäß § 4Methodenvorschriften gemäß Paragraph 4
Konzentrationen und Frachten von Abwasserinhaltsstoffen (Eigenschaften) gemäß Anlage A sind an Hand mengenproportionaler nicht abgesetzter homogenisierter Tagesmischproben zu bestimmen.
Ausgenommen von Z 1 sind die Parameter Abfiltrierbare Stoffe (Nr. 1), Freies Chlor (Nr. 2) und Temperatur (Nr. 8) der Anlage A; bei diesen Inhaltsstoffen sind Stichproben zu ziehen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Probenahmen sind in Abhängigkeit vom Abflußverhalten der Abwasserinhaltsstoffe festzulegen. Die Ermittlung von Konzentrationen und Frachten (Eigenschaften) hat gleichfalls mengenproportional zu erfolgen.Ausgenommen von Ziffer eins, sind die Parameter Abfiltrierbare Stoffe (Nr. 1), Freies Chlor (Nr. 2) und Temperatur (Nr. 8) der Anlage A; bei diesen Inhaltsstoffen sind Stichproben zu ziehen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Probenahmen sind in Abhängigkeit vom Abflußverhalten der Abwasserinhaltsstoffe festzulegen. Die Ermittlung von Konzentrationen und Frachten (Eigenschaften) hat gleichfalls mengenproportional zu erfolgen.
Die Parameter Nr. 1 und 4 bis 7 der Anlage A beziehen sich auf Gesamtgehalte.
Der BSB5 ist mit Nitrifikationshemmung zu bestimmen.
Dem Emissionswert des Parameters Nr. 1 der Anlage A liegt folgende oder gleichwertige Analysenmethode zugrunde.
Nr. Parameter Analysenmethode
1 Abfiltrierbare Stoffe DIN 38409-H2, März 1987
Glasfaserfiltration
ÖNORM M 6274, September 1985
Anmerkung
Formeln nicht direkt darstellbar
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2025
Dokumentnummer
NOR12135943
Alte Dokumentnummer
N8199222839J