Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbot der Verwendung von Stoffen bei Vorratsschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 652/1993 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 105/2013Bundesgesetzblatt Nr. 652 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Es ist verboten, Stoffe der Anlage 2 (Anm.: Anlage nicht darstellbar) bei Vorratsschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (§ 6 lit. b LMG 1975)Es ist verboten, Stoffe der Anlage 2 Anmerkung, Anlage nicht darstellbar) bei Vorratsschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (Paragraph 6, Litera b, LMG 1975)
unter anderen als den in dieser Anlage (Anm.: Anlage nicht darstellbar) genannten Bedingungenunter anderen als den in dieser Anlage Anmerkung, Anlage nicht darstellbar) genannten Bedingungen
oder
ohne die Angabe des(r) Wirkstoffe(s) nach Art (international anerkannte oder andere gleichwertige verkehrsübliche Bezeichnung) und Menge pro Packungseinheit (Gramm) in Verkehr zu bringen.
(2)Absatz 2,Die in Abs. 1 Z 2 vorgeschriebenen Angaben einschließlich der Packungsgröße (Gramm) sowie die in Anlage 2 (Anm.: Anlage nicht darstellbar) vorgeschriebenen Warnhinweise (Sicherheitsratschläge) und zusätzlichen Auflagen sind deutlich sicht- und lesbar sowie dauerhaft auf dem Behältnis oder der Packung oder auf einem mit dem Behältnis oder der Packung verbundenen Beipackzettel anzubringen.Die in Absatz eins, Ziffer 2, vorgeschriebenen Angaben einschließlich der Packungsgröße (Gramm) sowie die in Anlage 2 Anmerkung, Anlage nicht darstellbar) vorgeschriebenen Warnhinweise (Sicherheitsratschläge) und zusätzlichen Auflagen sind deutlich sicht- und lesbar sowie dauerhaft auf dem Behältnis oder der Packung oder auf einem mit dem Behältnis oder der Packung verbundenen Beipackzettel anzubringen.
Schlagworte
Vorratsbekämpfungsmittel
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2018
Dokumentnummer
NOR40011809