Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abwasseremissionsverordnung für den medizinischen Bereich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 870/1993 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 268/2003Bundesgesetzblatt Nr. 870 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 268 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Text
Anlage B
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EMISSIONSBEGRENZUNGEN GEMÄSS § 1 ABS. 2
I. II.
Anforderungen an Einleitungen in Anforderungen an Einleitungen in
ein Fließgewässer eine öffentliche Kanalisation
B.2 Anorganische Parameter
13. Quecksilber 0,01 mg/l 0,01 mg/l
ber. als Hg a)
Bei Abwasser aus der Zahnbehandlung, dessen Schmutzfracht im wesentlichen von einem Behandlungsplatz mit Amalgamanfall stammt, gilt der Emissionswert für Quecksilber im Rahmen der Eigenüberwachung und im Rahmen der Fremdüberwachung auch als eingehalten, wenn
das Abwasser, welches beim Umgang mit anderen Abwässern über einen Amalgamabscheider geleitet wird und
die Amalgamfracht des Rohabwassers aus dem Behandlungsplatz durch den Amalgamabscheider um mehr als 95% vermindert wird und
der Wirkungsgrad des Amalgamabscheiders von mehr als 95% vor dem erstmaligen Einbau und in regelmäßigen zeitlichen Intervallen von nicht mehr als fünf Jahren von einem Sachverständigen oder von einer geeigneten Anstalt überprüft wird und
die Absaugung des Abwassers des Behandlungsplatzes mit Methoden erfolgt, die den Wasserverbrauch derart gering halten, daß der Amalgamabscheider seinen vorgeschriebenen Wirkungsgrad einhalten kann und
für die Wartung des Amalgamabscheiders ein der Behörde vorgelegter und bewilligter Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb besteht und dementsprechend der Amalgamabscheider in regelmäßigen Zeitabständen gewartet und entleert wird und
bezüglich der Wartung des Amalgamabscheiders und der Beseitigung des Räumgutes schriftliche Aufzeichnungen geführt und der Wasserrechtsbehörde in jährlichen Intervallen vorgelegt werden.
Dokumentnummer
NOR12136304
Alte Dokumentnummer
N8199318391L