Rechtstracker.at

§ 2

Fassungen
01.03.1993 bis 31.01.1997 — BGBl. Nr. 31/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 201.03.199331.01.1997 BGBl. Nr. 31/1993 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 647/1996

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Veterinärbehördliche Einfuhr- und Durchfuhrverordnung 1992

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 31 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 647 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.03.1993BGBl. Nr. 31/1993

Außerkrafttretensdatum

31.01.1997aufgehoben durch BGBl. Nr. 647/1996

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Text

Paragraph 2, Der Kontrollpflicht unterliegen nicht:

  1. Ziffer eins
    Fleisch und Fleischwaren gemäß Paragraph 46, sowie Fleisch von Federwild, Hasen und Kaninchen, die zum persönlichen Bedarf von Reisenden bestimmt sind, bis zu einem Gewicht von drei Kilogramm - ausgenommen rohes Fleisch von Klauentieren in frischem oder gekühltem oder tiefgekühltem oder getrocknetem oder gesalzenem Zustand,
  2. Ziffer 2
    Milch, Rahm und Obers in Molkereiverpackungen sowie Kondensmilch, die von Reisenden mitgeführt werden, bis zu einer Menge von zwei Liter,
  3. Ziffer 3
    hart gekochte Geflügeleier,
  4. Ziffer 4
    rohe Geflügeleier, die von Reisenden mitgeführt werden, bis zu 15 Stück,
  5. Ziffer 5
    Tierfutterkonserven und Fleisch oder tierische Rohstoffe enthaltendes Trockenfutter, sofern diese Waren im Reiseverkehr oder aus Gründen einer Wohnsitzverlegung in angemessener Menge zur Verfütterung an gleichzeitig mitgeführte Tiere eingeführt oder durchgeführt werden,
  6. Ziffer 6
    Postsendungen in der Durchfuhr und
  7. Ziffer 7
    Sendungen der Anlage 1, Abschnitt C, im Bahnverkehr bei ungebrochener Durchfuhr gemäß Paragraph 4, Absatz 2,, wenn sie die Bestimmungen des Paragraph 18, erfüllen; die Paragraphen 34 und 35 gelten auch für solche Sendungen.

Gesetzesnummer

10010744

Dokumentnummer

NOR12136330

Alte Dokumentnummer

N8199325739J