Kurztitel
Anmeldegebühr und Prüfgebühren nach dem Sortenschutzgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 143/1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 948/1993Bundesgesetzblatt Nr. 143 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 948 aus 1993,
Text
§ 2. (1) Die Prüfgebühren für Sortenprüfungen (Registerprüfungen), die vom Sortenschutzamt oder von anderen Prüfstellen des Inlandes erfolgen, werden wie folgt festgesetzt:Paragraph 2, (1) Die Prüfgebühren für Sortenprüfungen (Registerprüfungen), die vom Sortenschutzamt oder von anderen Prüfstellen des Inlandes erfolgen, werden wie folgt festgesetzt:
1. bei Getreide, Mais, Kartoffel, Zuckerrübe, Erbse,
Körnerraps und Sonnenblume ...................... 3 500 S
2. bei forstlichen Arten ........................... 500 S
3. bei allen anderen Pflanzenarten ................. 2 500 S.
(2)Absatz 2,Liegen dem Sortenschutzamt zu Beginn der auf die Anmeldung zum Sortenschutz folgenden Vegetationsperiode vollständige Prüfergebnisse vor, die die Anforderungen des § 5 Abs. 2 bis 4 des Sortenschutzgesetzes bestätigen und die entweder vom Sortenschutzamt oder von einer anderen Prüfstelle des Inlandes oder einer Prüfstelle eines EWR-Staates außerhalb eines Verfahrens nach dem Sortenschutzgesetz oder auf Grund einer Anmeldung der Sorte zur Eintragung in das Zuchtbuch für Kulturpflanzen (§ 4 Abs. 1 des Pflanzenzuchtgesetzes, BGBl. Nr. 34/1947) gewonnen wurden, so beträgt die Prüfgebühr für Sortenprüfungen 2 000 S.Liegen dem Sortenschutzamt zu Beginn der auf die Anmeldung zum Sortenschutz folgenden Vegetationsperiode vollständige Prüfergebnisse vor, die die Anforderungen des Paragraph 5, Absatz 2 bis 4 des Sortenschutzgesetzes bestätigen und die entweder vom Sortenschutzamt oder von einer anderen Prüfstelle des Inlandes oder einer Prüfstelle eines EWR-Staates außerhalb eines Verfahrens nach dem Sortenschutzgesetz oder auf Grund einer Anmeldung der Sorte zur Eintragung in das Zuchtbuch für Kulturpflanzen (Paragraph 4, Absatz eins, des Pflanzenzuchtgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 34 aus 1947,) gewonnen wurden, so beträgt die Prüfgebühr für Sortenprüfungen 2 000 S.