bei akuten Entzündungen (insbesondere der Mundhöhle, des Rachens, der Lungen, des Herzens, des Brustfells, der Leber, der Gallenblase, der Milz, der Nieren, des Magens, des Darmes, des Bauchfells, des Euters, der Gebärmutter, der Gelenke, der Sehnenscheiden, der Klauen, der Hufe, des Nabels, der Hirnhaut oder bei Hirnentzündung), bei Gelbsucht, bei Verdacht auf Blutvergiftung infolge von eitrigen oder brandigen Wunden oder Knochenbrüchen oder bei Vorfällen innerer Körperteile oder bei sonstigen, durch äußere Einwirkungen entstandenen schwerwiegenden Verletzungen;