Rechtstracker.at

§ 8

Fassungen
23.02.2001 bis 14.10.2003
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 823.02.200114.10.2003 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 476/2003

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kunststoffverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 775 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 476 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

23.02.2001

Außerkrafttretensdatum

14.10.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 476/2003

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Paragraph 8, Durch diese Verordnung werden die Richtlinien

  • Strichaufzählung
    78/142/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen Amtsblatt L 44 vom 15. Februar 1978),
  • Strichaufzählung
    80/766/EWG der Kommission zur Festlegung gemeinschaftlicher Analysemethoden für die amtliche Prüfung des Gehalts an Vinylchlorid-Monomer in Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen Amtsblatt L 213 vom 16. August 1980),
  • Strichaufzählung
    81/432/EWG der Kommission zur Festlegung gemeinschaftlicher Analysemethoden für die amtliche Prüfung auf Vinylchlorid, das auf Bedarfsgegenstände in Lebensmitteln übergegangen ist Amtsblatt L 167 vom 24. Juni 1981),
  • Strichaufzählung
    82/711/EWG des Rates über die Grundregeln für die Ermittlung der Migration aus Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen Amtsblatt L 297 vom 23. Oktober 1982),
  • Strichaufzählung
    85/572/EWG des Rates über die Liste der Simulanzlösemittel für die Migrationsuntersuchungen von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen Amtsblatt L 372 vom 31. Dezember 1985),
  • Strichaufzählung
    90/128/EWG der Kommission über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen Amtsblatt L 75 vom 21. März 1990),
  • Strichaufzählung
    92/39/EWG der Kommission zur Änderung der Richtlinie 90/128/EWG über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen Amtsblatt L 168 vom 23. Juni 1992),
  • Strichaufzählung
    93/8/EWG des Rates zur Änderung der Richtlinie 82/711/EWG des Rates über die Grundregeln für die Ermittlung der Migration aus Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen Amtsblatt L 90 vom 14. April 1993),
  • Strichaufzählung
    93/9/EWG der Kommission zur Änderung der Richtlinie 90/128/EWG über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen Amtsblatt L 90 vom 14. April 1993),
  • Strichaufzählung
    95/3/EWG der Kommission zur Änderung der Richtlinie 90/128/EWG über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen Amtsblatt L 41 vom 23. Februar 1995),
  • Strichaufzählung
    96/11/EG der Kommission zur Änderung der Richtlinie 90/128/EWG über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen Amtsblatt L 61 vom 12. März 1996),
  • Strichaufzählung
    97/48/EG des Rates zur zweiten Änderung der Richtlinie 82/711/EWG des Rates über die Grundregeln für die Ermittlung der Migration aus Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen Amtsblatt L 222 vom 12. August 1997),
  • Strichaufzählung
    1999/91/EG der Kommission zur Änderung der Richtlinie 90/128/EWG über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen Amtsblatt L 310 vom 4. Dezember 1999)
in österreichisches Recht umgesetzt.

Gesetzesnummer

10010786

Dokumentnummer

NOR40016673