Rechtstracker.at

Anl. 41

Fassungen
11.11.1998 bis 31.01.2007 — BGBl. I Nr. 169/1998
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 4111.11.199831.01.2007 § → § BGBl. I Nr. 169/1998 · aufgehoben
Anl. 4105.03.199410.11.1998 BGBl. Nr. 152/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ärzte-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 41

Inkrafttretensdatum

11.11.1998BGBl. I Nr. 169/1998

Außerkrafttretensdatum

31.01.2007

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Beachte

Zum Inkrafttreten vergleiche Paragraph 214,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998,.

Zum Inkrafttreten vergleiche Paragraph 214,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998,.

Zum außerkrafttreten vergleiche Paragraph 214, Absatz 4,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998, in Verbindung mit Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2006,.

Text

                                                          Anlage 41

                                                        -------------

UNFALLCHIRURGIE

A. Definition des Aufgabengebietes:

Das Sonderfach Unfallchirurgie umfaßt die Diagnostik sowie die konservative und operative Behandlung von Verletzungen und ihren Folgezuständen.

B. Mindestdauer der Ausbildung:

  1. Ziffer eins
    Hauptfach:
    Drei Jahre.
  2. Ziffer 2
    Pflichtnebenfächer:

2.1. Drei Monate Anästhesiologie und Intensivmedizin;

2.2. 15 Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Gefäßchirurgie anzurechnen ist;

2.3. sechs Monate Neurochirurgie;

2.4. drei Monate Plastische Chirurgie;

2.5. sechs Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie;

2.6. drei Monate Anatomie oder drei Monate Gerichtsmedizin oder drei Monate Pathologie.

  1. Ziffer 3
    Wahlnebenfächer:
    Keine.

C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:

  1. Ziffer eins
    Kenntnisse auf dem Gebiet der Unfallchirurgie mit besonderer Berücksichtigung der Diagnostik und Differentialdiagnostik, Anatomie, Pathologie, Physiologie, Instrumentenkunde und Asepsis;
  2. Ziffer 2
    klinische Diagnostik von Verletzungen unter besonderer Berücksichtigung von Schädel-, Hirn- und Rückenmarksverletzungen sowie Verletzungen der peripheren Nerven, von Gefäßverletzungen, von Verletzungen der Körperhöhlen und der Parenchymorgane, klinische Diagnostik der Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, insbesondere Frakturen und Luxationen;
  3. Ziffer 3
    Röntgendiagnostik, intraoperative Röntgendiagnostik einschließlich einfacher angiographischer Techniken, Strahlenschutz;
  4. Ziffer 4
    Kenntnisse weiterer bildgebender Verfahren;
  5. Ziffer 5
    Sonographie;
  6. Ziffer 6
    Reanimationsverfahren wie Intubation, Intensivmedizin, Infusionstherapie und parenterale Ernährung, Bluttransfusion und einschlägige Serologie, maschinelle Beatmung und intensivmedizinisches Monitoring;
  7. Ziffer 7
    konservative Behandlungstechniken wie gedecktes Einrichten, Lagerungsbehandlung, Extensionsbehandlung, allgemeine Verbandtechnik, erstarrende Verbände;
  8. Ziffer 8
    entlastende Eingriffe am Schädel und Versorgung von Gehirnverletzungen sowie Kenntnisse der Versorgung von Wirbel- und Rückenmarksverletzungen;
  9. Ziffer 9
    Versorgung von Nerven- und Gefäßverletzungen;
  10. Ziffer 10
    Unfallchirurgie bei Verletzungen des Thorax, des Abdomens und des Urogenitalsystems;
  11. Ziffer 11
    chirurgische Behandlung der Sehnen-, Muskel- und Gelenksverletzungen einschließlich Endoprothetik und Amputation, Versorgung von Handverletzungen;
  12. Ziffer 12
    Kenntnisse über Rekonstruktionsverfahren;
  13. Ziffer 13
    Arthroskopie und arthroskopische Operationen;
  14. Ziffer 14
    operative Stabilisierung von Frakturen durch Osteosynthesen;
  15. Ziffer 15
    Sporttraumatologie;
  16. Ziffer 16
    Korrektureingriffe an den Weichteilen und am Knochen (Osteotomien) nach posttraumatischen Veränderungen;
  17. Ziffer 17
    chirurgische und medikamentöse Behandlung aller Arten posttraumatischer und postoperativer Infektionen;
  18. Ziffer 18
    Kenntnisse in fachspezifischen physiotherapeutischen Maßnahmen und Rehabilitation, Vorsorgemedizin;
  19. Ziffer 19
    Psychosomatik;
  20. Ziffer 20
    Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
  21. Ziffer 21
    Kenntnisse der Geriatrie;
  22. Ziffer 22
    Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
  23. Ziffer 23
    Dokumentation;
  24. Ziffer 24
    Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
  25. Ziffer 25
    Begutachtungen.

D. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Sporttraumatologie erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Mindestdauer von drei Jahren:

  1. Ziffer eins
    funktionelle Anatomie und Biomechanik des menschlichen Bewegungsapparates;
  2. Ziffer 2
    Biomechanik typischer sportbezogener Verletzungsmuster;
  3. Ziffer 3
    klinische Diagnostik der akuten und chronischen Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates;
  4. Ziffer 4
    apparative Untersuchungstechniken typischer Sportverletzungen;
  5. Ziffer 5
    operative und konservative Behandlung der häufigsten Verletzungen und Schäden nach Sportverletzungen;
  6. Ziffer 6
    Erste Hilfe und Akutdiagnostik nach Sportverletzungen;
  7. Ziffer 7
    Kenntnisse in der Prävention sportspezifischer Verletzungen und Schäden;
  8. Ziffer 8
    Kenntnisse in der medizinischen Trainingslehre und über Doping;
  9. Ziffer 9
    Kenntnisse in Rehabilitation und physikalisch-therapeutischen Maßnahmen.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2018

Gesetzesnummer

10010796

Dokumentnummer

NOR12142937

Alte Dokumentnummer

N8199855842L