Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 152/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 169/1998Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998,
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Beachte
Zum Inkrafttreten vgl. § 214, BGBl. I Nr. 169/1998.Zum Inkrafttreten vergleiche Paragraph 214,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998,.
Zum Inkrafttreten vgl. § 214, BGBl. I Nr. 169/1998.Zum Inkrafttreten vergleiche Paragraph 214,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998,.
Zum außerkrafttreten vgl. § 214 Abs. 4, BGBl. I Nr. 169/1998 iVm BGBl. II Nr. 286/2006.Zum außerkrafttreten vergleiche Paragraph 214, Absatz 4,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998, in Verbindung mit Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2006,.
Text
Anlage 41
-------------
UNFALLCHIRURGIE
A. Definition des Aufgabengebietes:
Das Sonderfach Unfallchirurgie umfaßt die Diagnostik sowie die konservative und operative Behandlung von Verletzungen und ihren Folgezuständen.
B. Mindestdauer der Ausbildung:
2.1. Drei Monate Anästhesiologie und Intensivmedizin;
2.2. 15 Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Gefäßchirurgie anzurechnen ist;
2.3. sechs Monate Neurochirurgie;
2.4. drei Monate Plastische Chirurgie;
2.5. sechs Monate Orthopädie und Orthopädische Chirurgie;
2.6. drei Monate Anatomie oder drei Monate Gerichtsmedizin oder drei Monate Pathologie.
C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:
Kenntnisse auf dem Gebiet der Unfallchirurgie mit besonderer Berücksichtigung der Diagnostik und Differentialdiagnostik, Anatomie, Pathologie, Physiologie, Instrumentenkunde und Asepsis;
klinische Diagnostik von Verletzungen unter besonderer Berücksichtigung von Schädel-, Hirn- und Rückenmarksverletzungen sowie Verletzungen der peripheren Nerven, von Gefäßverletzungen, von Verletzungen der Körperhöhlen und der Parenchymorgane, klinische Diagnostik der Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, insbesondere Frakturen und Luxationen;
Röntgendiagnostik, intraoperative Röntgendiagnostik einschließlich einfacher angiographischer Techniken, Strahlenschutz;
Kenntnisse weiterer bildgebender Verfahren;
Reanimationsverfahren wie Intubation, Intensivmedizin, Infusionstherapie und parenterale Ernährung, Bluttransfusion und einschlägige Serologie, maschinelle Beatmung und intensivmedizinisches Monitoring;
konservative Behandlungstechniken wie gedecktes Einrichten, Lagerungsbehandlung, Extensionsbehandlung, allgemeine Verbandtechnik, erstarrende Verbände;
entlastende Eingriffe am Schädel und Versorgung von Gehirnverletzungen sowie Kenntnisse der Versorgung von Wirbel- und Rückenmarksverletzungen;
Versorgung von Nerven- und Gefäßverletzungen;
Unfallchirurgie bei Verletzungen des Thorax, des Abdomens und des Urogenitalsystems;
chirurgische Behandlung der Sehnen-, Muskel- und Gelenksverletzungen einschließlich Endoprothetik und Amputation, Versorgung von Handverletzungen;
Kenntnisse über Rekonstruktionsverfahren;
Arthroskopie und arthroskopische Operationen;
operative Stabilisierung von Frakturen durch Osteosynthesen;
Korrektureingriffe an den Weichteilen und am Knochen (Osteotomien) nach posttraumatischen Veränderungen;
chirurgische und medikamentöse Behandlung aller Arten posttraumatischer und postoperativer Infektionen;
Kenntnisse in fachspezifischen physiotherapeutischen Maßnahmen und Rehabilitation, Vorsorgemedizin;
Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
Kenntnisse der Geriatrie;
Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
D. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Sporttraumatologie erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Mindestdauer von drei Jahren:
funktionelle Anatomie und Biomechanik des menschlichen Bewegungsapparates;
Biomechanik typischer sportbezogener Verletzungsmuster;
klinische Diagnostik der akuten und chronischen Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates;
apparative Untersuchungstechniken typischer Sportverletzungen;
operative und konservative Behandlung der häufigsten Verletzungen und Schäden nach Sportverletzungen;
Erste Hilfe und Akutdiagnostik nach Sportverletzungen;
Kenntnisse in der Prävention sportspezifischer Verletzungen und Schäden;
Kenntnisse in der medizinischen Trainingslehre und über Doping;
Kenntnisse in Rehabilitation und physikalisch-therapeutischen Maßnahmen.