Kurztitel
Qualitätsklassen für Rinderschlachtkörper
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 195/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 289/2002Bundesgesetzblatt Nr. 195 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 289 aus 2002,
Text
Anlage 2
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Bewertung des Fettgewebes (Dicke der Fettschicht auf der Außenseite des Schlachtkörpers und auf der Innenseite der Brusthöhle) gemäß § 3 Abs. 1 Z 2Bewertung des Fettgewebes (Dicke der Fettschicht auf der Außenseite des Schlachtkörpers und auf der Innenseite der Brusthöhle) gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2
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Fettgewebeklasse Beschreibung Ergänzende Bestimmungen
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1 Keine bis sehr geringe Kein Fettansatz in der
sehr gering Fettabdeckung Brusthöhle.
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2 Leichte Fettabdeckung; In der Brusthöhle ist die
gering Muskulatur fast Muskulatur zwischen den
überall sichtbar Rippen deutlich sichtbar.
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3 Muskulatur mit Ausnahme In der Brusthöhle ist die
mittel von Knöpfel und Schulter Muskulatur zwischen den
fast überall mit Fett Rippen noch sichtbar.
abgedeckt;
leichte Fettansätze in
der Brusthöhle
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4 Muskulatur mit Fett Fettstränge des Knöpfels
stark abgedeckt, an Knöpfel hervortretend. In der
und Schulter jedoch Brusthöhle kann die
noch teilweise sichtbar; Muskulatur zwischen den
einige deutliche Rippen von Fett
Fettansätze in der durchzogen sein.
Brusthöhle
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5 Schlachtkörper ganz mit Das Knöpfel ist fast
sehr stark Fett abgedeckt; vollständig mit einer
starke Fettansätze in dicken Fettschicht
der Brusthöhle überzogen, so daß die
Fettstränge nicht mehr
sichtbar sind.
In der Brusthöhle ist die
Muskulatur zwischen den
Rippen von Fett
durchzogen.
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