Kurztitel
Qualitätsklassen für Schweinehälften
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 262/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 419/1997Bundesgesetzblatt Nr. 262 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 419 aus 1997,
Text
§ 2. Qualitätsklassen für Schweinehälften sind: Paragraph 2, Qualitätsklassen für Schweinehälften sind:
„Klasse S'', „Klasse E'', „Klasse U'', „Klasse R'', „Klasse O'', „Klasse P'' und „Klasse Z''. Anstelle der genannten Klassenbezeichnungen können auch die Bezeichnungen „S'', „E'', „U'', „R'', „O'', „P'' und „Z'' verwendet werden.