Kurztitel
Futtermittelverordnung 1994
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 273/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 93/2000Bundesgesetzblatt Nr. 273 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 93 aus 2000,
Text
ANLAGE 1
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ANLAGEN ZUR FUTTERMITTELVERORDNUNG 1994
Einzelfuttermittel
Einzelfuttermittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs
Proteinerzeugnisse aus Mokroorganismen
Aminosäuren und ihre Salze sowie analoge Erzeugnisse
3.1 Aminosäuren und ihre Salze
3.2 Hydroxyanaloge von Methionin und ihre Salze
4. Nichtproteinhaltige Stickstoffverbindungen (NPN-Verbindungen)
4.1 Harnstoff und seine Derivate sowie Ammoniumsalze
4.2 Andere NPN-Verbindungen
Mineralische Einzelfuttermittel
Vorbemerkungen
Die Gehalte und Werte nach Spalte 2 und 3 beziehen sich, soweit nichts anders bestimmt ist, mit Ausnahme von Wasser, auf die Trockensubstanz.
Die in Spalte 4 aufgeführten Gehalte an Inhaltsstoffen beziehen sich, soweit nicht anders bestimmt ist, auf die Originalsubstanz.
3.1 Gesamtzucker: Gesamtzucker nach Salzsäure-Inversion, berechnet als Saccharose;
3.2 Reduzierende Zucker: reduzierende Zucker berechnet als Glucose;
3.3 Fermentlöslichkeit des Rohproteins: Pepsin- und salzsäurelösliches Rohprotein
Anm.: (Fortsetzung der Anlage nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)Anmerkung, (Fortsetzung der Anlage nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen)