Rechtstracker.at

§ 5

Fassungen
01.07.1994 bis 13.03.2006 — BGBl. Nr. 396/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 501.07.199413.03.2006 BGBl. Nr. 396/1994 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 109/2006

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frischfleisch-Hygieneverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 396 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 109 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.07.1994BGBl. Nr. 396/1994

Außerkrafttretensdatum

13.03.2006aufgehoben durch BGBl. II Nr. 109/2006

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Text

4. HAUPTSTÜCK

Besondere Hygienebestimmungen für Zerlegungsbetriebe

Paragraph 5, Zerlegungsbetriebe müssen zusätzlich zu den Anforderungen gemäß Paragraph 3, folgenden weiteren Anforderungen entsprechen:

  1. Ziffer eins
    Es müssen ausreichend große Kühlräume für die Aufbewahrung von Fleisch und - wenn im Betrieb verpacktes Fleisch gelagert wird - zumindest ein Kühlraum für die Lagerung von verpacktem Fleisch vorhanden sein. Unverpacktes Fleisch darf in einem derartigen Kühlraum nur gelagert werden, wenn sich darin kein verpacktes Fleisch befindet und wenn der Raum vorher gereinigt und desinfiziert wurde. Für deren Ausstattung gilt Paragraph 6, 2. Es muß ein Raum für das Zerlegen und Entbeinen und für das Umhüllen des Fleisches vorhanden sein, der mit einem Registrierthermometer oder einem Registrierfernthermometer ausgestattet ist.
  2. Ziffer 3
    Es muß ein Raum für das Verpacken vorhanden sein, wenn das Verpacken im Zerlegungsbetrieb vorgenommen wird. Diese Anforderung entfällt, wenn die Bedingungen gemäß Paragraph 10, Absatz 7, erfüllt sind.
  3. Ziffer 4
    Es muß ein geeigneter Raum für die Lagerung des Verpackungs- und Umhüllungsmaterials vorhanden sein, sofern diese Arbeiten im Zerlegungsbetrieb vorgenommen werden.

Schlagworte

Verpackungsmaterial

Gesetzesnummer

10010809

Dokumentnummer

NOR12137463

Alte Dokumentnummer

N8199436109J