Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sonstige mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 418/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 365/2006Bundesgesetzblatt Nr. 418 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 365 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
§ 3.Paragraph 3,
Eine Gefährlichkeit ist dann gegeben, wenn diese Produkte infolge ihrer Verwechselbarkeit mit Lebensmitteln zum Mund geführt, gelutscht oder geschluckt werden und dies mit Risiken des Erstickens, der Vergiftung, der Perforation, des Verschlusses des Verdauungskanals oder einer sonstigen Verletzung verbunden ist.
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2020
Dokumentnummer
NOR12137566
Alte Dokumentnummer
N8199437091J