Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zusatzstoff-Analysenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 466/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 410/2013Bundesgesetzblatt Nr. 466 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 410 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Die für die Überwachung der Reinheitskriterien bestimmter Zusatzstoffe notwendigen Analysen sind nach den in der Anlage II beschriebenen Methoden, deren Anwendungsbereich in Anlage I definiert ist, durchzuführen.Die für die Überwachung der Reinheitskriterien bestimmter Zusatzstoffe notwendigen Analysen sind nach den in der Anlage römisch zwei beschriebenen Methoden, deren Anwendungsbereich in Anlage römisch eins definiert ist, durchzuführen.
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2013
Dokumentnummer
NOR12137573
Alte Dokumentnummer
N8199437990J