Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Landwirtschaftliche Bundesanstalten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 515/1994 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 83/2004Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 83 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 19Paragraph 19
Index
80/01 Organisationsrecht
Text
Bundesanstalt für alpenländische Landwirtschaft
§ 19. (1) Der Sitz der Bundesanstalt ist Gumpenstein, Marktgemeinde Irdning.Paragraph 19, (1) Der Sitz der Bundesanstalt ist Gumpenstein, Marktgemeinde Irdning.
(2)Absatz 2,Ihr Wirkungsbereich umfaßt die Gebiete Pflanzen- und Tierproduktion, Technik und Bauwesen, Ökologie sowie Arbeits- und Betriebswirtschaft in der Landwirtschaft im alpenländischen Raum.
(3)Absatz 3,Zum Wirkungsbereich gehören insbesondere:
Forschung auf dem Gebiet Pflanzen- und Tierproduktion mit besonderer Berücksichtigung der Grünlandwirtschaft einschließlich der Almwirtschaft sowie des Ackerbaues in Bergregionen mit besonderer Betonung des Ackerfutterbaues, der Futterernte und Futterkonservierung, der Fütterung und Haltung von Vieh; Ökologie mit besonderer Berücksichtigung der Bewirtschaftung in ihren Auswirkungen auf die Böden, die Pflanzenbestände und die Tiergesundheit; landwirtschaftliches Bauwesen, sowie Verfahrens- und Arbeitstechnik in der alpenländischen Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der Technik in der Tierhaltung;
Untersuchung der Arbeits- und Betriebswirtschaft in der alpenländischen Landwirtschaft;
Prüfung der Werteigenschaften der Böden, der Wirtschaftsdünger, der pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse im Labor, in Gefäß-, Feld- und Tierversuchen, die im Zusammenhang mit anderen an dieser Bundesanstalt durchgeführten Versuchen und Untersuchungen steht.
Sammlung, Bearbeitung, Erhaltung und Entwicklung des für die alpenländische Grünlandwirtschaft wichtigen pflanzlichen Genmaterials.
Schlagworte
Pflanzenproduktion, Arbeitswirtschaft, Verfahrenstechnik,
Gefäßversuch, Feldversuch
Dokumentnummer
NOR12137802
Alte Dokumentnummer
N8199438895J