Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 603/1994Bundesgesetzblatt Nr. 603 aus 1994,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 28Artikel 28
Index
89/08 Tier- und Pflanzenschutz
Text
ARTIKEL 28
Vom Büro und in Sitzungen des Rates benutzte Sprachen
(1)Absatz eins,Das Verbandsbüro bedient sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben der deutschen, der englischen und der französischen Sprache.
(2)Absatz 2,Die Sitzungen des Rates sind die Revisionskonferenzen werden in diesen drei Sprachen abgehalten.
(3)Absatz 3,Der Rat kann, soweit hierfür ein Bedürfnis besteht, die Benutzung weiterer Sprachen beschließen.
Zuletzt aktualisiert am
09.11.2017
Dokumentnummer
NOR12137888
Alte Dokumentnummer
N8199439991J