Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verhinderung des Einschleppens von Cholera aus Albanien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 813/1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 355/1995Bundesgesetzblatt Nr. 813 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
§ 2. Vom Verbot des § 1 Z 2 bis 4 sind ausgenommen: Paragraph 2, Vom Verbot des Paragraph eins, Ziffer 2 bis 4 sind ausgenommen:
Getrocknetes Gemüse; trockene ausgelöste Hülsenfrüchte; Schalenfrüchte und getrocknete Früchte der Warennummern
0712 „Gemüse, getrocknet, auch geschnitten, gebrochen oder pulverisiert, aber nicht weiter zubereitet'',
0713 „Getrocknete Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert'',
0802 „Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schale oder enthäutet und
0813 „Früchte, getrocknet, ausgenommen solche der Nummern 0801 bis 0806; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels''
des Zolltarifes (Zolltarifgesetz 1988, BGBl. Nr. 155/1987, in der jeweils geltenden Fassung) fallen unddes Zolltarifes (Zolltarifgesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1987,, in der jeweils geltenden Fassung) fallen und sonstige Obst- und Gemüseerzeugnisse mit einem a tief W-Wert von weniger als 0,85.
Frisches Obst und Gemüse, das unter normalen Bedingungen, einschließlich kontrollierten Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen, mindestens 21 Tage lang transportiert worden ist.
Obst und Gemüse sowie Obst- und Gemüsesaft oder Fruchtfleisch in hermetisch geschlossenen Dosen, Gläsern und Flaschen, die zur Haltbarmachung nach der Verpackung einer Hitzebehandlung von über 70 Grad C Kerntemperatur unterzogen worden sind.
Obst und Gemüse in Dosen, Gläsern und Flaschen, die in einem Säuremedium mit einem pH-Wert von unter 4,5 haltbar gemacht worden sind.
Tiefgefrorenes Obst und Gemüse, das einer Hitzebehandlung von über 70 Grad C Kerntemperatur unterzogen und in Albanien unter angemessenen hygienischen Bedingungen verpackt worden ist.
Schlagworte
Obsterzeugnis, Temperaturbedingung, Obstsaft
Dokumentnummer
NOR12137959
Alte Dokumentnummer
N8199441612J