Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Internationale Pflanzenschutzkonvention - revidierter Text
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 808/1994Bundesgesetzblatt Nr. 808 aus 1994,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
89/08 Tier- und Pflanzenschutz
Beachte
Alle Mitgliedstaaten sind dem revidierten Text beigetreten (vgl. Alle Mitgliedstaaten sind dem revidierten Text beigetreten vergleiche
BGBl. III Nr. 221/2005).Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 221 aus 2005,).
Text
Annahmeerklärung betreffend den revidierten Text der Internationalen
Pflanzenschutzkonvention
(Übersetzung)
ANNAHMEERKLÄRUNG
Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt die Annahme des von der Konferenz der FAO anläßlich ihrer 20. Tagung im November 1979 approbierten revidierten Textes der Internationalen Pflanzenschutzkonvention und verspricht namens der Republik Österreich die getreuliche Befolgung der Konvention. Von der in den Mustern der Pflanzengesundheitszeugnisse enthaltenen „Freiwilligen Klausel'' macht die Republik Österreich in dem Sinne Gebrauch, daß sie hinsichtlich der Ausstellung dieser Zeugnisse keine finanzielle Haftung gegenüber einer anderen vertragschließenden Partei übernimmt.
Geschehen zu Wien, am 23. Dezember 1993
Dokumentnummer
NOR12137989
Alte Dokumentnummer
N8199441951J