Text
Anlage 2:
A. Toleranzen für EWG-Düngemittel
I. EINNÄHRSTOFFDÜNGER
Absolute Werte
in Gewichtsprozenten
N MgO
--------------------
1. Stickstoffdünger
Kalkmagnesiasalpeter .................... 0,4 0,9
Kalksalpeter, Natronsalpeter,
Chilesalpeter ........................... 0,4
Ammonsulfat (schwefelsaures Ammoniak) ... 0,3
Dicyandiamidhaltiges Ammonsulfat ........ 0,5
Stickstoff-Magnesiumsulfat,
Stickstoff-Magnesia ..................... 0,8 0,9
Ammoniumnitrat (Kalkammonsalpeter) ...... 0,8
Ammonsulfatsalpeter, umhüllt;
Dicyandiamidhaltiger Ammonsulfatsalpeter,
Ammonsulfatsalpeter ..................... 0,8
Kalkstickstoff, nitrathaltiger
Kalkstickstoff .......................... 1,0
Harnstoff ............................... 0,4
Crotonylidendiharnstoff,
Isobutylidendiharnstoff,
Formaldehydharnstoff,
Harnstoff-Isobutylidendiharnstoff,
Harnstoff-Formaldehydharnstoff .......... 0,5
Kalksalpeterlösung,
Stickstoffdüngerlösung,
Ammonium-Nitrat-Harnstofflösung ......... 0,6
Muß in der Kennzeichnung mehr als eine Stickstofform angegeben werden, so beträgt die Toleranz für den Gehalt jeder Stickstofform 1/10 des Gehaltes des Düngemittels an Stickstoff, höchstens 2 Gewichtsprozente. Die bei dem jeweiligen Düngemitteltyp für den Nährstoff festgesetzte Toleranz darf insgesamt nicht überschritten werden.
2. Phosphatdünger Absolute Werte in
Gewichtsprozenten
P tief 2 O tief 5 für den
wasserlöslichen
P tief 2 O tief 5-Anteil
---------------------------------------------
Superphosphat,
Konzentriertes
Superphosphat .......... 0,8 0,9
Triple-Superphosphat ... 0,8 1,3
Glühphosphat,
Dicalciumphosphat ...... 0,8
Thomasphosphat
a) bei Angabe in
einer Spanne
von zwei
Gewichtsprozenten ... 0
b) bei Angabe in einer
Zahl ................ 1,0
Teilaufgeschlossenes
Rohphosphat ............ 0,8 0,9
Aluminium-
Calciumphosphat ........ 0,8
Weicherdiges
Rohphosphat,
Rohphosphat gemahlen ... 0,8
Muß in der Kennzeichnung mehr als eine Phosphatlöslichkeit angegeben werden, so beträgt die Toleranz für den Gehalt jeder Phosphatlöslichkeit 1/10 des Gehaltes des Düngemittels an Phosphat, höchstens 2 Gewichtsprozente. Satz 1 gilt nicht für einen anzugebenden Anteil an wasserlöslichem P tief 2 O tief 5. Die bei dem jeweiligen Düngemitteltyp für den Nährstoff festgesetzte Toleranz darf insgesamt nicht überschritten werden.
3. Kalidünger
Absolute Werte in
Gewichtsprozenten
K tief 2 O MgO Cl
----------------------------
Kalirohsalz ............................. 1,5 0,9
Angereichertes Kalirohsalz .............. 1,0 0,9
Kaliumchlorid (bis zu 55% einschl.) ..... 1,0
(über 55%) ................ 0,5
Kaliumchlorid mit Magnesium ............. 1,5 0,9
Kaliumsulfat ............................ 0,5
Kaliumsulfat mit Magnesium .............. 1,5 0,9
für Chlorid ............................. 0,2
4. Calcium-, Magnesium- und Schwefeldünger
(Sekundärnährstoffdünger) Absolute Werte in
Gewichtsprozenten
Ca Mg MgO S
-----------------------------------
Calciumsulfat ................... 0,64 0,36
Calciumchloridlösung ............ 0,64
Elementarer Schwefel ............ 0,36
Kieserit ........................ 0,9 0,36
Magnesiumsulfat ................. 0,9 0,36
Magnesium-Chlorid-Lösung ........ 0,55
Magnesium-Sulfat-Lösung ......... 0,9 0,36
Kieserit mit Kaliumsulfat ....... 0,9 0,36
II. DÜNGEMITTEL MIT SPURENNÄHRSTOFFEN
Gehalt an Spurennährstoffen über 2% ..... 0,4 Gewichtsprozent
Gehalt an Spurennährstoffen bis 2% ...... 1/5 des angegebenen
Gehaltes
III. MEHRNÄHRSTOFFDÜNGER
Absolute Werte
in Gewichtsprozenten
1. Nährstoffe
- N .................................... 1,1 N
- P tief 2 O tief 5 .................... 1,1 P tief 2 O tief 5
- K tief 2 O ........................... 1,1 K tief 2 O tief 5
2. Höchstwert der negativen Abweichungen vom angegebenen Gehalt
insgesamt
- Zweinährstoffdünger (NP-,NK-,PK-Dünger) 1,5
- Dreinährstoffdünger (NPK-Dünger) 1,9
- bei Mehrnährstoffdüngern mit Magnesium 0,9 MgO
3. Für die Gehalte an Stickstofformen und
Phosphatlöslichkeiten beträgt die
Toleranz je Nährstofform oder
Nährstofflöslichkeit 1/10 des
Nährstoffgesamtgehalts des Düngemittels,
höchstens 2 Gewichtsprozente; die Summe
der bei dem jeweiligen Düngemitteltyp für
die Nährstoffe festgesetzten Toleranzen
darf insgesamt nicht überschritten werden.
4. für Chlorid ............................ 0,2 Cl
IV. TOLERANZEN BEI GEHALTSANGABEN NACH VORBEMERKUNG 2 ZU ANLAGE 1,römisch vier. TOLERANZEN BEI GEHALTSANGABEN NACH VORBEMERKUNG 2 ZU ANLAGE 1,
TEIL A:
Bei Angabe eines Gehaltes an Calcium, Magnesium, Natrium und Schwefel nach Vorbemerkung 2 der Anlage 1 betragen die Toleranzen ein Viertel der angegebenen Gehalte an diesen Nährstoffen und in Gewichtsprozenten höchstens folgende Werte:
Absolute Werte in Gewichtsprozenten
Ca 0,64
Mg 0,55
MgO 0,9
Na 0,67
S 0,36
B. Toleranzen für Düngemittel, die nicht als EWG-Düngemittel in Verkehr gebracht werden:
I. MINERALISCHE EINNÄHRSTOFFDÜNGER: römisch eins. MINERALISCHE EINNÄHRSTOFFDÜNGER:
Stickstoffdünger:
Für mineralische Stickstoffdüngemittel beträgt die Toleranz 1% (absoluter Wert in Gewichtsprozent) des angegebenen Stickstoffgehaltes. Wird in der Kennzeichnung mehr als eine Stickstofform angegeben, so beträgt die Toleranz für den Gehalt jeder Stickstofform 1/10 des Gehaltes der Stickstofform. Die für den Gesamtstickstoff festgesetzte Toleranz darf aber nicht überschritten werden.
Phosphatdünger:
Für mineralische Phosphatdüngemittel beträgt die Toleranz 1,5% (absoluter Wert in Gewichtsprozent) des angegebenen Phosphatgehaltes. Wird in der Kennzeichnung mehr als eine Phosphatlöslichkeit angegeben, so beträgt die Toleranz für den Gehalt jeder Phosphatlöslichkeit 1/10 des angegebenen Gehaltes der Phosphatlöslichkeit. Die für P tief 2 O tief 5 insgesamt festgesetzte Toleranz darf aber nicht überschritten werden. Für andere zugesetzte Nährstoffe beträgt die Toleranz 1/5 des angegebenen Nährstoffgehaltes.
Kalidünger:
Für mineralische Kalidüngemittel beträgt die Toleranz 1,5% (absoluter Wert in Gewichtsprozent) des angegebenen Kaligehaltes. Für andere zugesetzte Nährstoffe beträgt die Toleranz 1/5 des angegebenen Nährstoffgehaltes, für Magnesiumoxid jedoch nicht mehr als 0,9 absolute Gewichtsprozente.
Kalk- und Magnesiumdünger:
Für mineralische Kalk- und Magnesiumdüngemittel beträgt die Toleranz 1/20 des angegebenen Nährstoffgehaltes, jedoch nicht mehr als 3,0% CaO bzw. CaCO tief 3 und 1,0% MgO bzw. MgCO tief 3 in absoluten Gewichtsprozenten.
Mineralische Sekundärnährstoffdünger:
Für Calcium-, Magnesium- und Schwefeldünger beträgt die Toleranz 1/20 des angegebenen Nährstoffgehaltes, jedoch
nicht mehr als 1% für CaO, 1% für MgO und 0,5% für S.
II. MINERALISCHE MEHRNÄRSTOFFDÜNGER:römisch zwei. MINERALISCHE MEHRNÄRSTOFFDÜNGER:
Für mineralische Mehrnährstoffdünger beträgt die Toleranz 1/5 des angegebenen Nährstoffgehaltes, jedoch für den einzelnen Nährstoff nicht mehr als:
Absolute Werte
in Gewichtsprozenten
Stickstoff .................................. 1,1 N
Phosphat .................................... 1,1 P tief 2 O tief 5
Kaliumoxid .................................. 1,1 K2O
Kalk ........................................ 3,0 CaCO tief 3
Magnesiumoxid ............................... 0,9 MgO
Chlorid ..................................... 0,2 Cl
negative Abweichungen vom angegebenen Gehalt insgesamt höchstens:
NP-Dünger ................................... 1,5
NK-Dünger ................................... 1,5
PK-Dünger ................................... 1,5
NPK-Dünger .................................. 1,9
Für Gehalte an Stickstofformen und Phosphatlöslichkeiten beträgt die Toleranz je Nährstofform oder Nährstofflöslichkeit 1/10 des Gehaltes des Düngemittels am Nährstoffgesamtgehalt, höchstens 2 Gewichtsprozente. Die für die Gehalte der einzelnen Nährstoffe und für die Summe der Nährstoffgehalte festgesetzten Toleranzen dürfen aber nicht überschritten werden.
III. DÜNGEMITTEL MIT SPURENNÄHRSTOFFENrömisch drei. DÜNGEMITTEL MIT SPURENNÄHRSTOFFEN
Gehalt an Spurennährstoffen über 2% .. 0,4 Gewichtsprozent
Gehalt an Spurennährstoffen bis 2% ... 1/5 des angegebenen
Gehaltes
IV. ORGANISCHE UND ORGANISCH-MINERALISCHE DÜNGEMITTELrömisch vier. ORGANISCHE UND ORGANISCH-MINERALISCHE DÜNGEMITTEL
Für den einzelnen Nährstoff beträgt die Toleranz 1/5 des
angegebenen Nährstoffgehaltes, jedoch nicht mehr als
Absolute Werte in
Gewichtsprozenten
Stickstoff ....................................... 1,2 N
Phosphat ......................................... 2,0 P tief 2
O tief 5
Kaliumoxid ....................................... 1,2 K tief
2 O
Calciumoxid ...................................... 3,0 CaO
Magnesiumoxid .................................... 1,0 MgO
Abweichungen vom angegebenen Gehalt nach der
wertvermindernden Seite für N, P tief 2 O tief 5
und K tief 2 O insgesamt jedoch nicht mehr als ... 3