Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 489/1995 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 463/2012Bundesgesetzblatt Nr. 489 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 463 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Text
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,Nach Absolvierung des gesamten Ausbildungslehrganges haben die Lehrgangsteilnehmer ein Abschlußkolloquium über die im Ausbildungslehrgang vermittelten Lehrinhalte abzulegen, dem auch ein Multiple-choice-Test vorangehen kann. Der Träger einer Akademie für Arbeitsmedizin hat dem Bundesminister für Gesundheit die Termine von Abschlußkolloquien und die Zahl der dafür vorgemerkten Kandidaten sowie nach jedem Abschlußkolloquium die Zahl der erfolgreich abgelegten Kolloquien mitzuteilen.
(2)Absatz 2,Das Abschlußkolloquium ist vor einer Kommission, bestehend aus dem Leiter des Ausbildungslehrgangs oder einer von ihm bestellten Person und zwei Mitgliedern des Lehrpersonals, abzulegen. Der Bundesminister für Gesundheit ist berechtigt, zu einem Abschlußkolloquium einen Vertreter aus dem Kreis der fachlich qualifizierten Beamten des Bundesministeriums für Gesundheit zu entsenden. Über ein „mit ausgezeichnetem Erfolg“ oder ein „mit Erfolg“ abgelegtes Abschlußkolloquium ist dem Teilnehmer ein Zertifikat nach dem Muster der Anlage auszustellen und vom Leiter des Ausbildungslehrgangs zu unterzeichnen.
(3)Absatz 3,Das Abschlußkolloquium kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung ist vor einer Kommission gemäß Abs. 2, der ein fachlich qualifizierter Beamter des Bundesministeriums für Gesundheit zuzuziehen ist, abzulegen.Das Abschlußkolloquium kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung ist vor einer Kommission gemäß Absatz 2,, der ein fachlich qualifizierter Beamter des Bundesministeriums für Gesundheit zuzuziehen ist, abzulegen.
Zuletzt aktualisiert am
11.10.2017
Dokumentnummer
NOR40145583