Rechtstracker.at

§ 21 UGStVG

Fassungen
01.10.1995 bis 07.08.2001 — BGBl. Nr. 622/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 2101.10.199507.08.2001 BGBl. Nr. 622/1995 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 96/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 622 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2001,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 21

Inkrafttretensdatum

01.10.1995BGBl. Nr. 622/1995

Außerkrafttretensdatum

07.08.2001aufgehoben durch BGBl. I Nr. 96/2001

Abkürzung

UGStVG

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Besondere Verwaltungsabgaben

Paragraph 21,

  1. Absatz eins,Für die Zulassung von Umweltgutachtern sind von dem/der Zulassungswerber/in besondere Verwaltungsabgaben zu entrichten, die von dem/der Bundesminister/in für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem/der Bundesminister/in für Finanzen entsprechend dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand in Pauschalbeträgen mit Verordnung festzusetzen sind.
  2. Absatz 2,Für die Eintragung eines Standortes sind von dem/der Eintragungswerber/in besondere Verwaltungsabgaben zu entrichten, die von dem/der Bundesminister/in für Umwelt im Einvernehmen mit dem/der Bundesminister/in für Finanzen entsprechend dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand in Pauschalbeträgen mit Verordnung festzusetzen sind.
  3. Absatz 3,Die Pauschalbeträge nach Absatz eins und 2 sind nach der für die Vorarbeiten und die Durchführung einer Zulassung eines Umweltgutachters und Eintragung eines Standortes erforderlichen Zeit, nach der Zahl und Wertigkeit der erforderlichen Amtsorgane und nach den anfallenden durchschnittlichen sonstigen Aufwendungen (insbesondere Reisekosten, Kosten für ADV-Ausstattung, Drucksorten, Material- und Postgebühren) zu ermitteln.

Schlagworte

Materialgebühr

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

10010883

Dokumentnummer

NOR12138367

Alte Dokumentnummer

N8199530504L