Rechtstracker.at

§ 8c TNRSG

Fassungen
ab 30.07.2026 — BGBl. I Nr. 68/2026
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 8c heute30.07.2026 § → § BGBl. I Nr. 68/2026
§ 8c20.05.201629.07.2026 BGBl. I Nr. 22/2016

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 431 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2026,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8 c

Inkrafttretensdatum

30.07.2026BGBl. I Nr. 68/2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

TNRSG

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Meldung von Inhaltsstoffen pflanzlicher Raucherzeugnisse

Paragraph 8 c,

  1. Absatz eins,Die Herstellerinnen bzw. Hersteller oder Importeurinnen bzw. Importeure pflanzlicher Raucherzeugnisse haben dem Bundesministerium für Gesundheit eine nach Markennamen und Art der Erzeugnisse gegliederte Liste aller Inhaltsstoffe unter Angabe der Mengen, die bei der Herstellung verwendet werden, in elektronischer Form zu übermitteln.
  2. Absatz 2,Wird die Zusammensetzung eines Erzeugnisses derart verändert, dass davon die gemäß Absatz eins, zu übermittelnden Informationen berührt sind, ist dies von den Herstellerinnen und Herstellern bzw. Importeurinnen und Importeuren dem Bundesministerium für Gesundheit unverzüglich in elektronischer Form zu melden.
  3. Absatz 3,Für neue oder veränderte pflanzliche Raucherzeugnisse sind die gemäß Absatz eins, vorgeschriebenen Informationen vor dem Inverkehrbringen in elektronischer Form zu übermitteln.
  4. Absatz 4,Das Bundesministerium für Gesundheit hat die gemäß Absatz eins und 2 erhaltenen Daten auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit unter Wahrung der darin enthaltenen Geschäftsgeheimnisse, welche von den Herstellerinnen bzw. Herstellern oder Importeurinnen bzw. Importeuren zu bezeichnen sind, zu veröffentlichen.

Im RIS seit

30.07.2026

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2026

Gesetzesnummer

10010907

Dokumentnummer

NOR40279776

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/431/P8c/NOR40279776