Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
09.08.1995 bis 14.12.2000 — BGBl. Nr. 530/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 109.08.199514.12.2000 BGBl. Nr. 530/1995 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 391/2000

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kaffee-Extrakteverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 391 aus 2000,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

09.08.1995BGBl. Nr. 530/1995

Außerkrafttretensdatum

14.12.2000aufgehoben durch BGBl. II Nr. 391/2000

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

                                                              Anhang

                                                             --------

    ANALYSENMETHODEN FÜR KAFFEE-EXTRAKTE UND ZICHORIEN-EXTRAKTE

                             EINFÜHRUNG

1.       VORBEREITUNG DER ANALYSENPROBE

1.1.     Allgemeines

         Die dem Laboratorium zur Analyse gelieferte Stichprobe soll

         mindestens 50g betragen.

1.2.     Behandlung der Analysenprobe für die chemische Analyse

1.2.1    Mischen

         Vor dem Auswiegen einer Analysenprobe ist die Stichprobe

         stets durchzumischen.

1.2.1.1. Stichproben in Pulver- oder Pastenform werden aus dem Behälter entfernt, etwaige Klumpen werden zerkleinert, die Probenmasse in geeigneter Weise gemischt und in ein zweckmäßiges Behältnis gegeben.

1.2.1 2. Flüssige Stichproben werden durch rühren gemischt.

1.3. Behälter

Die gemischte Stichprobe wird stets in einem luft- und feuchtigkeitsdichten Behältnis aufbewahrt.

2. REAGENZIEN

2.1. Wasser

2.1.1 Überall, wo Wasser für Lösungs- oder Verdünnungszwecke oder

zum Waschen erforderlich ist, wird destilliertes Wasser oder demineralisiertes Wasser von mindestens gleicher Reinheit verwendet.

2.1.2. Wird der Begriff „Lösung'' oder „Verdünnung'' ohne weitere Angabe verwendet, so ist damit stets eine Lösung in Wasser oder Verdünnung mit Wasser gemeint.

2.2. Chemikalien

Alle verwendeten Chemikalien müssen von einer für Analysenzwecke geeigneten Qualität sein, sofern nichts Gegenteiliges vorgeschrieben wird.

3. GERÄTE UND HILFSMITTEL

3.1.     Listen für Geräte und Hilfsmittel

         Die Auflistung der Geräte enthält nur Gegenstände mit einem

         besonderen Verwendungszweck und solche mit einer besonderen

         Spezifikation.

3.2.     Analytische Waage

         Unter einer analytischen Waage versteht man eine Waage, mit

         der man mindestens auf 0,1 mg genau wiegen kann.

4.       ANGABE DER ERGEBNISSE

4.1.     Ergebnisse

         Das im Analysenbericht angegebene Ergebnis stellt den

         Mittelwert aus mindestens zwei Bestimmungen dar, deren

         Wiederholbarkeit zufriedenstellend ist.

4.2.     Prozentsatzberechnung

         Sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, wird das Ergebnis

         in Masseprozent angegeben, und zwar bezogen auf den Zustand

         der Stichprobe, wie diese im Laboratorium angeliefert wurde,

4.3.     Anzahl der signifikanten Stellen

         Das Ergebnis wird mit nicht mehr Stellen hinter dem Komma

         angegeben, als auf Grund der Genauigkeit der verwendeten

         Analysenmethode gerechtfertigt ist.

  1. Ziffer 5
    PRÜFBERICHT
    Im Prüfbericht sind die Analysenmethode und die erhaltenen Ergebnisse anzugeben. Zusätzlich sind alle Verfahrensdetails anzugeben, die in der Analysenmethode nicht spezifiert oder die wahlweise gestattet sind, sowie alle Umstände, die möglicherweise das erhaltene Ergebnis beeinflußt haben. Der Prüfbericht muß alle für die vollständige Identifizierung der Probe erforderlichen Daten enthalten.

METHODE 1: BESTIMMUNG DES KOFFEINGEHALTS

1.       ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

         Diese Methode gestattet die Bestimmung des Koffeingehalts in

         entkoffeinierten Kaffee-Extrakten.

2.       DEFINITION

         Koffeingehalt: Der Gehalt an Koffein wie er mit Hilfe dieser

         Methode bestimmt wird.

3.       PRINZIP

         Das in der Analysenprobe enthaltene Koffein wird in einem

         ammoniakalischen Medium extrahiert. Es wird sodann mit Hilfe

         von Diäthyläther über zwei Chromotographiesäulen, von denen

         die erste ein alkalisches Milieu und die zweite ein saures

         Milieu aufweist, gereinigt. Das Koffein wird dann von der

         (sauren) Säure mit Chloroform eluiert und

         spektralphotometrisch bestimmt.

  1. Ziffer 4
    REAGENZIEN

4.1. Schwefelsäure, 2 M

4.2. Natriumhydroxidlösung, 2 M

4.3. Celite 545 oder ein äquivalentes Adsorptionsmittel

4.4. Ammoniumhydroxidlösung, etwa 4 M (Die Lösung wird durch

Zugabe von ein Volumenteil konzentrierter Ammoniumhydroxidlösung, P tief 20 etwa 0,9 g/ml, zu zwei Volumenteilen Wasser hergestellt.)

4.5. Diäthyläther, rein oder mittels Chromatographie über Aluminiumoxid der Aktivitätsstufe 1 gereinigt (siehe 6.6) 800 ml Diäthyläther werden durch eine Säule, die 100 g Aluminiumoxid enthält, gegeben. Der so gereinigte Diäthyläther soll bis zum Gebrauch in dunklen Flaschen aufbewahrt werden.

(Alternativ kann frisch destillierter, peroxidfreier Diäthyläther anstelle des durch Chromatographie gereinigten Diäthyläthers verwendet werden.)

Der Diäthyläther ist mit Wasser zu sättigen.

4.6.     Koffein (1,3,7-trimethyl-2,6-dihydroxipurin), rein,

         wasserfrei (C tief 8 H tief 10 N tief 4 O tief 2).

4.7.     Chloroform, rein oder durch Chromatographie nach 4.5

         gereinigt (siehe 6.6) und mit Wasser gesättigt.

5.       GERÄTE

5.1.     Chromatographiesäulen (siehe Abbildung 1), ungefähr 250 mm

         lang, 21 mm innerer Durchmesser (Säule 1) und 17 mm innerer

         Durchmesser (Säule 2) mit Schliffhähnen.

5.2.     Ultraviolett-Spektralphotometer

         Das Spektralphotometer soll im Arbeitsbereich eine

         Genauigkeit von 0,004 Extinktionseinheiten haben.

5.3.     Quarzküvetten, 10 mm

5.4.     Übliches Laboratoriumsgerät, einschließlich

5.4.1.   kochendes Wasserbad

5.4.2.   Meßkolben mit einer Volumenmarke, 50 ml, 100 ml und

         1 000 ml, entsprechend ISO 1042

5.4.3.   Pipetten mit einer Volumenmarke, 2 ml und 5 ml, entsprechend

         ISO 648

5.4.4.   Analysenwaage

6. DURCHFÜHRUNG

6.1.     Vorbereitung der Analysenprobe

         Etwa 0,5 g getrockneter Kaffee-Extrak oder 0,5 b bis 0,7 g

         pastenförmiger Kaffee-Extrakt oder 0,8 bis 3,2 g flüssiger

         Kaffee-Extrakt werden auf 0,1 mg genau abgewogen. Die beiden

         letzteren Einwaagen sind so zu wählen, daß die Analysenprobe

         annähernd 0,5 g getrockneten Kaffee-Extrakt enthält. Die

         Analysenprobe wird in ein 100-ml-Becherglas übergeführt, mit

         5 ml Ammoniumhydroxidlösung (4.4) versetzt und zwei Minuten

         lang auf dem kochenden Wasserbad (5.4.1) erwärmt. Danach

         fügt man 6 g Celite (4.3) hinzu und mischt sorgfältig durch.

6.2. Füllung der Säulen

6.2.1. Säule 1 (alkalische Säule)

Schicht A. 3 g Celite (4.3) und 2 ml Natriumhydroxidlösung (4.2) werden durch Kneten mit einem flexiblen Spatel sorgfältig gemischt, bis die Mischung homogen ist vergleiche untenstehende Bemerkung). Es wird ein leicht feuchtes Pulver erhalten. Dieses Pulver wird in Portionen von etwa 2 g in eine unten mit Watte oder Glaswolle verschlossene Chromatographiesäule (5.1) gegeben. Nach jeder Zugabe wird die Mischung ohne starken Druck mit einem unten abgeplatteten Glasstab, dessen abgeplattetes Ende annähernd den Säulendurchmesser haben soll, leicht gestampft, bis eine völlig homogene und kompakte Schicht erhalten wird. Die Oberfläche der Schicht A kann mit einer dünnen Lage Watte oder Glaswolle abgedeckt werden.

Bemerkung: Das Säulenfüllmaterial kann in größeren Menge

zubereitet und in dichtschließenden Vorratsgefäßen vorrätig gehalten werden.

Schicht B. Die mit Celite vermischt Analysenprobe (6.1) wird in der Säule über die Schicht A geschichtet. Das Becherglas wird zweimal mit etwa 1 g Celite (4.3) trocken ausgespült und das Celite gleichfalls in die Säule gegeben. Danach wieder mit dem Glasstab leicht stampfen, bis die Schicht homogen ist und die Schicht B mit einer Lage Watte oder Glaswolle abdecken.

6.2.2. Säule römisch zwei (saure Säule)

In eine zweite Säule. deren unteres Ende mit Watte oder Glaswolle verschlossen ist, werden 3 g Celite (4.3) und 3 ml Schwefelsäure (4.1), die zuvor, wie unter 6.2.1 für Schicht A beschrieben, sorgfältig gemischt worden sind vergleiche hierzu auch die Bemerkung unter 6.2.1), gegeben. Die Schicht wird zur Vermeidung von Erosionen mit Watte oder Glaswolle abgedeckt.

6.3. Chromatographie

Die Säulen werden so übereinander montiert, daß das Eluat der Säule römisch eins direkt in Säule römisch zwei tropft. Man gibt 150 ml Diäthyläther (4.5) durch die beiden Säulen. Der Hahn der Säule römisch eins bleibt offen. Der Hahn der Säule römisch zwei wird so einreguliert, daß eine Flüssigkeitsschicht über der Säulenfüllung bestehen bleibt. Säule römisch eins wird entfernt, 50 ml Diäthyläther (4.5) werden durch die Säule römisch zwei gegeben, wobei mit der ersten Portion der Auslauf der Säule römisch eins abgespült und die Spülflüssigkeit ebenfalls durch die Säule gegeben wird. Das aus der Säule römisch zwei austretende Eluat wird verworfen.

Bemerkung: Der verwendete Diäthyläther kann nach

Ausschütteln mit Eisen(römisch zwei)sulfat weiterverwendet werden.

Durch Säule römisch zwei wird (zB mit Hilfe eines Gummigebläses) von oben Luft geblasen, bis keine Diäthyläthertropfen mehr aus der Säule austreten und die durchgegangene Luft nur noch ganz schwach nach Diäthyläther riecht vergleiche untenstehende Bemerkung). Säule römisch zwei wird mit 45 bis 50 ml Chloroform (4.7) eluiert, das Eluat in einem 50-ml-Meßkolben (5.4.2) aufgefangen, mit Chloroform (4.7) zur Marke aufgefüllt und sorgfältig gemischt.

Die Durchflußrate für den Diäthyläther und das Chloroform soll unter den natürlich gegebenen Bedingungen zwischen 1,5 und 3 ml/min. liegen. Ist die Durchflußrate höher, ist der Verdacht auf Rißbildungen gegeben.

Bemerkung: Diese Arbeiten sollten unter einem gut ziehenden

Abzug durchgeführt werden, um die Möglichkeit des Einatmens von Dämpfen und Explosionen zu vermeiden.

6.4. Spektrophotometrische Messungen (Siehe Abbildung 2)

6.4.1. Messung der Analysenlösung

Unter Vermeidung von Chloroformverlusten wird die Extinktion der Koffein-Chloroformlösung (6.3) gegen Chloroform (4.7) in Quarzküvetten bei 276 nm (Extinktionsmaximum) gemessen. Zur Kontrolle der Reinheit des Koffeins werden auch die Extinktionen bei 246 nm (Extinktionsminimum) und bei 306 nm gemessen.

Ist die Extinktion bei 276 nm größer als 1,3, so wird die Messung mit einer verdünntne Anmerkung, richtig: verdünnte) Lösung wiederholt. In diesem Fall ist der Vedünnungsfaktor Anmerkung, richtig: Verdünnungsfaktor) zu berücksichtigen und die Formel unter 7.1 ist entsprechend zu ändern. Ist die Extinktion bei 276 nm kleiner als 0,2, ist die Bestimmung mit einer größeren Einwaage zu wiederholen.

6.4.2. Herstellung und Messung einer Standardlösung

Eine Koffein-Standardlösung ist in folgender Weise herzustellen:

100 +- 20 mg reines, wasserfreies Koffein (4.6) werden auf 0,1 mg genau ausgewogen. in einen 1 000-ml-Meßkolben gegeben (5.4.2), in Chloroform gelöst und mit Chloroform zum vollen Volumen aufgefüllt. 5 ml dieser Lösung werden mit einer Pipette (5.4.3) entnommen und in einem Meßkolben mit Chloroform auf 50 ml aufgefüllt.

Die Extinktion dieser Lösung wird wie unter 6.4.1 gemessen. Die korrigierte Extinktion der Standardlösung sollte in der Größenordnung von 0,4 liegen.

6.5. Anzahl der Bestimmungen

Es sind mindestens zwei Bestimmungen von jeder Analysenprobe durchzuführen.

6.6. Reinheitsprüfung gereinigter Reagenzien

Zur Sicherstellung der ausreichendne Anmerkung, richtig: ausreichenden) Analysenreinheit der nach dem unter (4.5) beschriebenen Verfahren gereinigten Reagenzien (4.5) (4.7) ist ein Blindversuch durchzuführen. Als Leerwert ist dabei reines Chloroform zu verwenden.

7. BERECHNUNG DER ERGEBNISSE

7.1.     Formel und Methode der Berechnung

         Der Koffeingehalt in Masseprozent, bezogen auf die

         Trockenmasse, ist gleich

                 5 x 10 hoch 5 x c x A tief 1

                ------------------------------

                      A tief 2 x m x p

         dabei sind

         c   Konzentration des Koffeins in der Standardlösung (6.4.2)

             in g/ml;

         A tief 1  korrigierte Extinktion des gereinigten Extraktes

                   (6.4.1)

                   (Extinktion bei 276 nm - 0,5 (Extinktion bei 246

                   nm plus Extinktion bei 306 nm));

         A tief 2  korrigierte Extinktion der Koffein-Standardlösung

                   (6.4.2)

                   (Extinktion bei 276 nm - 0,5 (Extinktion bei

                   246 nm plus Extinktion bei 306 nm));

         m         Masse der Analysenprobe in g;

         p         Trockenmassegehalt in Masseprozent der Probe, wie

                   er nach der Methode 2 oder 3 des Anhangs II

                   ermittelt wird.

7.2.     Wiederholbarkeit

         Die Differenz zwischen den Ergebnissen von zwei Bestimmungen

         unabhänging (Anm.: richtig: unabhängig) voneinander, die

         gleichzeitig oder unmittelbar nacheinander mit der gleichen

         Probe von demselben Untersucher und unter denselben

         Bedingungen durchgeführt worden sind, darf 0,01 g Koffein je

         100 g Erzeugnis nicht überschreiten.

(Anm.: Abbildung 1 nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte

       Form des BGBl. verwiesen.)

(Anm.: Abbildung 2 nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte

       Form des BGBl. verwiesen.)

            METHODE 2: BESTIMMUNG DES TROCKENMASSEGEHALTS

1.       ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

         Diese Methode dient der Bestimmung des Trockenmassegehalts

         von getrocknetem Kaffee-Extrakt und Zichorien-Exrakt, (Anm.:

richtig: Zichorien-Extrakt) löslichem Kaffee, Instantkaffee, löslicher Zichorie und Instantzichorie.

2.       DEFINITION

         Trockenmassegehalt: Der Gehalt an Trockenmasse, wie er mit

         Hilfe der beschriebenen Methode bestimmt wird.

3.       PRINZIP

         Die nach 16 Stunden Trocknung im Vakuum-Trockenschrank bei

         70 Grad C und einem Druck von 5,0 kPa verbliebene Masse der

         Analysenprobe wird bestimmt und als Masseprozent der Probe

         berechnet.

  1. Ziffer 4
    GERÄTE

4.1. Wägeschalen mit absolut planem Boden, widerstandsfähig gegen

die Proben und die Arbeitsbedingungen, Durchmesser etwa 50 mm, Höhe etwa 30 mm, mit dicht schließendem Deckel. Schalen aus Aluminium oder rostfreiem Stahl sind geeignet.

4.2. Vakuum-Trockenschrank, elektrisch beheizt und thermostatisiert, der es gestattet, die Temperatur der Böden im Innenraum auf einer Temperatur von 70 Grad C +- 1 Grad C zu halten, ausgerüstet mit einem auf 70 Grad C geeichten Thermometer zur Temperaturkontrolle in unmittelbarer Nähe der Böden und einem Druckmesser zur Ablesung des Innendrucks in kPa über Null. Der Vakuum-Trockenschrank soll im Innern eine gleichmäßige Temperaturverteilung haben. Die Einschubböden müssen so konstruiert und beschaffen sein, daß ein guter Wärmeübergang auf die Wägeschalen (4.1) gewährleistet ist.

4.3. Trockenschrank, elektrisch beheizt, mit thermostatisierter Temperaturkontrolle, die es gestattet, 102 Grad C +- 2 Grad C im gesamten Innenraum einzuhalten.

4.4. Vakuumpumpe; die Leistung der Pumpe muß ausreichen, um den Vakuum-Trockenschrank (4.2) bis zu einem Innendruck von 5,0 kPa oder weniger zu evakuieren.

4.5. Einrichtung zur Lufttrockung, bestehend aus zwei mit Glyzerin gefüllten gläsernen Gaswaschflaschen und zwei mit aktiviertem Kieselgel mit Feuchtigkeitsindikator gefüllten gläsernen Trockentürmen. Die Gaswaschflaschen und Trockentürme sind mit dem Vakuum-Trockenschrank (4.2) in Serie verbunden, wobei sich die Trockentürme zwischen den Gaswaschflaschen und dem Vakuum-Trockenschrank befinden.

4.6. Exsikkator, gefüllt mit frisch aktiviertem Kieselgel mit Feuchtigkeitsindikator oder einem gleichwertigen Trockenmittel.

4.7. Analysenwaage

5. DURCHFÜHRUNG

5.1. Vorbereitung der Wägeschalen

Die sauberen, leeren Wägeschalen werden mit Deckeln (4.1) in den auf 102 Grad C +- 2 Grad C eingestellten Trockenschrank (4.3) gestellt und eine Stunde lang getrocknet. Die Deckel sollen dabei neben den Wägeschalen liegen, damit alle Oberflächen der Trocknung ausgesetzt sind. Die Wägeschalen und Deckel werden aus dem Trockenschrank genommen und in den Exsikkator (4.6) gestellt. Nach dem Abkühlen werden die Wägeschalen mit den zugehörigen Deckeln verschlossen und auf 0,1 mg genau gewogen (M tief 0).

5.2. Analyse

Der Deckel wird von einer vorbereiteten Wägeschale (5.1) abgenommen. So schnell wie möglich werden etwa 3 g der Probe in die Wägeschale getan und auf dem Boden der Schale gleichmäßig verteilt. Die Wägeschale wird mit dem Deckel verschlossen und mit Inhalt auf 0,1 mg genau gewogen (M tief 2). Bei mehreren gleichzeitigen Ansätzen sind die zugedeckten Wägeschalen bis zum Abschluß des Auswiegens und dem Zeitpunkt des Einbringens in den Vakuum-Trockenschrank im Exsikkator aufzubewahren.

5.3. Die Wägeschalen werden zusammen mit den abgenommenen Deckeln in den Vakuum-Trockenschrank (4.2) gestellt.

5.4. Der Vakuum-Trockenschrank wird geschlossen und der Innendruck langsam (mindestens 2 bis 2,5 Minuten) auf 5,0 +- 0,1 kPa herabgesetzt.

5.5. Danach läßt man einen über die Gaswaschflaschen und die Trockentürme geleiteten Luftstrom mit einer Geschwindigkeit von etwa einer Blase pro Sekunde in den Vakuum-Trockenschrank eintreten.

5.6. Man trocknet im Vakuum bei 70 Grad C +- 1 Grad C und weiterhin auftrechterhaltenem Luftstrom 16 +- 0,5 Stunden lang.

5.7. Nach Ablauf der Trocknungszeit läßt man langsam (zwei bis drei Minuten) Luft einströmen. Das Einströmen der Luft muß langsam vor sich gehen, damit Turbulenzen, die zu einem Substanzverlust aus den Wägeschalen führen könnten, vermieden werden.

Man setzt die Deckel wieder auf und läßt die zugedeckten Wägeschalen im Exsikkator (4.6) auf die Umgebungstemperatur abkühlen.

5.8.     Die zugedeckten Wägeschalen werden mit Inhalt auf 0,1 mg

         genau gewogen (M tief 1).

6.       BERECHNUNG DER ERGEBNISSE

6.1.     Formel und Berechnungsmethode

         Der Trockenmassegehalt, berechnet als Masseprozent der

         eingewogenen Probe, wird aus

                 M tief 1 - M tief 0

                 ------------------- x 100

                 M tief 2 - M tief 2

         erhalten.

         Dabei sind:

         M tief 0 = Masse der trockenen, vorbereiteten Wägeschale mit

                    Deckel:

         M tief 1 = Masse der Wägeschale mit Deckel und

                    Analysensubstanz nach dem Trocknen:

         M tief 2 = Masse der Wägeschale mit Deckel und

                    Analysensubstanz vor der Trocknung.

Als Ergebnis wird das arithmetische Mittel von zwei Bestimmungen, deren Wiederholbarkeit (6.2) zufriedenstellend ist, angegeben.

6.2. Wiederholbarkeit

Die Differenz zwischen den Ergebnissen von zwei Bestimmungen unabhängig voneinander, die, gleichzeitig oder unmittelbar nacheinander, mit der gleichen Probe, von demselben Untersucher und unter denselben Bedingungen duchgeführt Anmerkung, richtig: durchgeführt) worden sind, darf 0,06 g Trockenmasse je 100 g Erzeugnis nicht überschreiten.

METHODE 3: BESTIMMUNG DES TROCKENMASSE GEHALTS

1.       ZWECK UND ANWENDUNGSBERElCH

         Diese Methode dient der Bestimmung des Trockenmassegehalts

         von:

         - flüssigem Kaffee-Extrakt,

         - flüssigem Zichorien-Extrakt,

         - pastenförmigem Kaffee-Extrakt,

         - pastenförmigem Zichorien-Extrakt.

2.       DEFINITION

         Trockenmassegehalt: Der Gehalt an Trockenmasse, wie er mit

         Hilfe der beschriebenen Methode bestimmt wird.

3.       PRINZIP

         Die Analysenprobe wird mit Seesand vermischt und 16 Stunden

         lang in einem Vakuum-Trockenschrank bei 70 Grad C und einem

         Druck von 5,0 kPa getrocknet. Die verbliebene Masse wird als

         Masseprozent der Probe berechnet.

4.       REAGENZIEN

         Seesand, mit Säure behandelt, mit Wasser säurefrei gewaschen

         und geglüht.

5.       GERÄTE

5.1.     Wägeschalen mit absolut planem Boden, widerstandsfähig gegen

         die Proben und die Arbeitsbedingungen, Durchmesser etwa

         80 mm, mit dicht schließendem Deckel. Schalen aus Aluminium

         oder rostfreiem Stahl sind geeignet.

5.2.     Glasstäbe; die Glasstäbe sollen so lang sein, daß sie

         gänzlich in den Wägeschalen (5.1) liegen können, zB 50 bis

         75 mm lang.

5.3.     Vakuum-Trockenschrank, elektrisch beheizt und

         thermostatisiert, der es gestattet, die Temperatur der Böden

         im Innenraum auf einer Temperatur von 70 Grad C +- 1 Grad C

         zu halten, ausgerüstet mit einem auf 70 Grad C geeichten

         Thermometer zur Temperaturkontrolle in unmittelbarer Nähe

         der Böden und einem Druckmesser zur Ablesung des Innendrucks

         in kPa über Null. Der Vakuum-Trockenschrank soll im Innern

         eine gleichmäßige Temperaturverteilung haben. Die

         Einschubböden müssen so konstruiert und beschaffen sein, daß

         ein guter Wärmeübergang auf die Wägeschalen (5.1)

         gewährleistet ist.

5.4. Vakuumpumpe; die Leistung muß ausreichen, um den Vakuum-Trockenschrank (5.3) bis zu einem Innendruck von 5,0 kPa oder weniger zu evakuieren.

5.5. Einrichtung zur Lufttrocknung, bestehend aus zwei mit Glyzerin gefüllten gläsernen Gaswaschflaschen und zwei mit aktiviertem Kieselgel mit Feuchtigkeitsindikator gefüllten gläsernen Trockentürmen. Die Gaswaschflaschen und Trockentürme sind mit dem Vakuum-Trockenschrank (5.3) in Serie verbunden, wobei sich die Trockentürme zwischen den Gaswaschflaschen und dem Vakuum-Trockenschrank befinden.

5.6. Exsikkator, gefüllt mit frisch aktiviertem Kieselgel mit Feuchtigkeitsindikator oder einem gleichwertigen Trockenmittel.

5.7. Analysenwaage

5.8. Wasserbad, kochend.

6. DURCHFÜHRUNG

6.1. Vorbereitung der Wägeschalen

25 bis 35 g Seesand (4) werden zusammen mit einem Glasstab (5.2) in eine Wägeschale (5.1) gegeben und mit Deckel gewogen. Die Wägeschale mit Seesand, Glasstab und Deckel wird in den Vakumm-Trockenschrank (5.3) gestellt; dabei ist der Deckel neben die Wägeschale zu legen, damit alle Oberflächen der Trocknung ausgesetzt sind. Die Wägeschale mit Inhalt und der Deckel werden aus dem Vakuum-Trockenschrank genommen und in den Exsikkator (5.6) gestellt.

Abkühlen lassen und Wägeschale mit Inhalt und aufgesetztem Deckel auf 0,1 mg genau wiegen.

Dieser Vorgang wird bis zur Massekonstanz wiederholt (M tief 0).

6.2. Analyse

Der Deckel wird von der vorbereiteten Wägeschale (6.1) abgenommen. Dann wird eine (0,1 bis 1 g Trockenmasse entsprechende Menge flüssigen Kaffee- oder Zichorien-Extraktes hinzugefügt (so rasch wie möglich). Die Wägeschale mit Inhalt, einschließlich Analysensubstanz und Deckel wird auf 0,1 mg genau gewogen (M tief 2).

6.3. Die Probe wird mittels des Glasstabes (5.2) sorgfältig mit dem Seesand vermischt. Falls das Vermischen nicht befriedigend verläuft, kann etwas Wasser zugegeben werden. Dann wird unter gelegentlichem Umrühren auf dem Wasserbad (5.8) erhitzt, bis eine völlig homogene sandige Mischung erhalten wird. Sollte die Mischung zur Klumpen- oder Krustenbildung neigen, so ist zur Vermeidung von Klumpigkeit ständig zu rühren.

6.4. Die Wägeschale wird zusammen mit dem abgenommenen Deckel in den Vakuum-Trockenschrank (5.3) gestellt.

6.5. Der Vakuum-Trockenschrank wird geschlossen und der Innendruck langsam (mindestens 2 bis 2,5 Minuten) auf 5,0 +- 0,1 kPa herabgesetzt.

6.6. Danach läßt man einen über die Gaswaschflaschen und die Trockentürme geleiteten Luftstrom mit einer Geschwindigkeit von etwa einer Blase pro Sekunde in den Vakuum-Trockenschrank eintreten.

6.7. Man trocknet im Vakuum bei 70 Grad C +- 1 Grad C und weiterhin aufrechterhaltenem Luftstrom 16 +- 0,5 Stunden lang.

6.8. Nach Ablauf der Trocknungszeit läßt man langsam (zwei bis drei Minuten) Luft einströmen. Das Einströmen der Luft muß langsam vor sich gehen, damit Turbulenzen, die zu einem Substanzverlust aus den Wägeschalen führen könnten, vermieden werden.

Man setzt die Deckel wieder auf und läßt die zugedeckten Wägeschalen im Exsikkator (5.6) auf die Umgebungstemperatur abkühlen.

6.9.     Die zugedeckten Wägeschalen werden auf 0,1 mg genau gewogen

         (M tief 1).

7.       BERECHNUNG DER ERGEBNISSE

7.1.     Formel und Berechnungsmethode

         Der Trockenmassegehalt, berechnet als Masseprozent der

         eingewogenen Probe, wird aus

                        M tief 1 - M tief 0

                        ------------------- x 100

                        M tief 2 - M tief 0

         erhalten.

         Dabei sind:

         M tief 0 = Masse der vorbereiteten Wägeschale mit Deckel;

         M tief 1 = Masse der Wägeschale mit Deckel und

                    Analysensubstanz nach der Trocknung;

         M tief 2 = Masse der Wägeschale mit Deckel und

                    Analysensubstanz vor der Trocknung.

Als Ergebnis wird das arithmetische Mittel von zwei Bestimmungen mit zufriedenstellender Wiederholbarkeit (7.2) angegeben.

7.2. Wiederholbarkeit

Die Differenz zwischen den Ergebnissen von zwei Bestimmungen unabhängig voneinander, die, gleichzeitig oder unmittelbar nacheinander, mit der gleichen Probe, von demselben Untersucher und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden sind, darf 0,06 g Trockenmasse je 100 g Erzeugnis nicht überschreiten.

Schlagworte

Pulverform, Lösungszweck, Klumpenbildung

Gesetzesnummer

10010909

Dokumentnummer

NOR12138776

Alte Dokumentnummer

N8199550001J