Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 678/1995 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 199/2003Bundesgesetzblatt Nr. 678 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2003,
Index
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
Anhang II Anhang römisch zwei
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Serologische Untersuchung von Schweinen in der Schutz- und Überwachungszone zum Nachweis von Antikörpern gegen das KSP-Virus.
Das serologische Untersuchungsprogramm berücksichtigt die Wege der Seuchenübertragung und die Haltungsform (das heißt Einzel- oder Gruppenhaltung).
Serologische Untersuchung von Schweinen in Gruppenhaltung
Eine Gruppe besteht aus zwei oder mehr Schweinen, die in direkter Berührung zueinander gehalten werden.
Probenahmeverfahren bei Gruppenhaltung
- bei 20 Schweinen oder weniger: - 2 Schweine (besteht die
Gruppe aus einer Sau mit
Ferkeln, so werden die
Proben nur bei der Sau
entnommen);
- bei über 20 Schweinen: - 3 Schweine +5% des
Restbestandes.
Die Probenahme erfaßt alle Gruppen.
Serologische Untersuchung von Schweinen in Einzelhaltung
Dazu gehören auch Schweine, die nebeneinander gehalten werden, ohne einander direkt zu berühren, zum Beispiel Muttersauen mit säugenden Ferkeln.
Probenahmeverfahren
Anzahl der Schweine Testschweine
weniger als 20 alle
20 bis 100 20 + 20% des Restbestandesüber 100
20 + 10% des Restbestandes, jedoch
mindestens 36 Tiere.
Schlagworte
Schutzzone, Einzelhaltung