Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verordnung über ökologische Mindestkriterien für die Gewährung von ausschließlich national finanzierten betrieblichen Förderungsmaßnahmen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 859/1995 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 859 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Gewährung von Förderungen auf Grund von ausschließlich national finanzierten betrieblichen Förderungsmaßnahmen setzt voraus, daß unbeschadet sonstiger festgelegter Voraussetzungen bei der Bewirtschaftung des Betriebes unter Bedachtnahme auf das Ziel und den Gegenstand der Maßnahme ökologische Mindestkriterien erfüllt werden, soweit sie nicht Gegenstand der Förderungsmaßnahme sind.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018
Dokumentnummer
NOR12138998
Alte Dokumentnummer
N8199552308J