Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verordnung über ökologische Mindestkriterien für die Gewährung von ausschließlich national finanzierten betrieblichen Förderungsmaßnahmen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 859/1995 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 859 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Text
§ 3.Paragraph 3,
Die Anordnung der Erfüllung ökologischer Mindestkriterien erfolgt jeweils unter Bedachtnahme auf das Ziel und den Gegenstand der Maßnahme und unter Bedachtnahme auf die sich aus dem Vertrag über den Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union ergebenden Verpflichtungen.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018
Dokumentnummer
NOR12139000
Alte Dokumentnummer
N8199552310J