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Anl. 6 AEV Nichteisen – Metallindustrie

Fassungen
ab 21.08.2021 — BGBl. II Nr. 373/2021
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 6 heute21.08.2021 BGBl. II Nr. 373/2021

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Blei-, Wolfram- oder Zinkerzen sowie aus der Aluminium-, Blei-, Kupfer-, Molybdän-, Wolfram- oder Zinkmetallherstellung und -verarbeitung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 889 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 373 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 6

Inkrafttretensdatum

21.08.2021BGBl. II Nr. 373/2021

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

AEV Nichteisen – Metallindustrie

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz 1959

Text

Anlage F

Stand der Vermeidungs-, Rückhalte- und Reinigungstechnik gemäß Paragraph eins, Absatz 8

  1. Ziffer eins
    Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz eins bis 5
    1. Litera a
      Vermeidung diffuser Emissionen in Wasser durch
      • Strichaufzählung
        möglichst quellnahe Erfassung und Behandlung;
      • Strichaufzählung
        Erfassung und Behandlung von Emissionen aus der Lagerung mittels eines Emissionsminderungssystems, das auf die Behandlung der gelagerten Verbindungen ausgelegt ist; Erfassung und Behandlung des Wassers, das den Staub auswäscht, vor dessen Ableitung;
      • Strichaufzählung
        Verwendung von Öl- und Feststoffabscheidern zur Drainage offener Lager;
    2. Litera b
      Optimierung bzw. Minimierung des Einsatzes von Arbeits- und Hilfsstoffen in Prozessen bzw. bei der Abwasserreinigung; bevorzugter Einsatz nicht wassergefährdender biologisch abbaubarer Arbeits- und Hilfsstoffe; bevorzugter Einsatz solcher Stoffe, für die Rückgewinnungs- oder Wiederverwertungsmöglichkeiten bestehen; Beachtung der ökotoxikologischen Angaben in den Sicherheitsdatenblättern der eingesetzten Arbeits- und Hilfsstoffe;
    3. Litera c
      prozessorgestützte Steuerung der Reagenziendosierung und der Leistung der Abwasserbehandlungsanlage durch Online-Überwachung von Temperatur, Trübung, pH-Wert, Leitfähigkeit und Durchfluss;
    4. Litera d
      vom Abwasser gesonderte Entsorgung der bei der Abwasserreinigung anfallenden nicht wiederverwertbaren Rückstände.
  2. Ziffer 2
    Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, (Blei-, Wolfram-, Zinkerzaufbereitung)
    1. Litera a
      Deckung des Wasserbedarfes in der Erzaufbereitung durch Nutzung von bei der Lagerstättenerschließung oder -entwässerung anfallenden Grund- oder Oberflächenwässern;
    2. Litera b
      soweit auf Grund der örtlichen Verhältnisse in einer Erzaufbereitungsanlage technisch möglich oder ökonomisch bzw. energetisch sinnvoll Kreislaufführung von Abwasser (Klarwasser);
    3. Litera c
      Einsatz prozessgesteuerter physikalischer oder physikalisch-chemischer Abwasserreinigungsverfahren (zB Siebung, Filtration, Sedimentation, Neutralisation, Fällung/Flockung).
  3. Ziffer 3
    Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz 2 bis 5
    1. Litera a
      Verminderung des Wasserverbrauches und Vermeidung des Abwasseranfalles durch
      • Strichaufzählung
        bevorzugten Einsatz trockener Verfahren zur Reinigung der Abluft;
      • Strichaufzählung
        soweit auf Grund des verwendeten Produktionsverfahrens möglich, Einsatz von trockenen Kühlverfahren, insbesondere in Gießereien oder Umschmelzwerken;
      • Strichaufzählung
        bevorzugten Einsatz wasserarmer oder wasserfreier Produktionstechniken;
      • Strichaufzählung
        Messung und Kontrolle der Menge des verbrauchten Frischwassers und der Menge des abgeleiteten Abwassers;
      • Strichaufzählung
        Wiederverwendung von Abwasser aus Reinigungsvorgängen (einschließlich des Anoden- und Kathodenspülwasser) und Wiederverwendung von Überlaufwasser im gleichen Prozess;
      • Strichaufzählung
        Mehrfachnutzung von Wasser in hintereinandergeschalteten Arbeits- oder direkten Kühlprozessen;
      • Strichaufzählung
        Wiederverwendung der in Nass-Elektrofiltern und Nasswäschern erzeugten schwachen Säuren;
      • Strichaufzählung
        weitestgehend geschlossene Kreislaufführung von Wasser aus der direkten Prozesskühlung, der Schlackengranulierung, der Abluftwäsche sowie von Kühlschmieremulsionen, gegebenenfalls unter Einschaltung von Reinigungsmaßnahmen;
      • Strichaufzählung
        Wiederverwendung des Abwassers aus der Schlackengranulierung;
      • Strichaufzählung
        Verwendung des auf dem Betriebsgelände anfallenden Niederschlagswassers in Produktions- oder Kühlprozessen;
      • Strichaufzählung
        Anwendung geschlossener Kühlkreislaufsysteme;
      • Strichaufzählung
        Wiedereinschleusung aufkonzentrierter Abwässer in den Produktionsprozess;
      • Strichaufzählung
        Trennung von nicht verunreinigten und behandlungsbedürftigen Wasserteilströmen;
      • Strichaufzählung
        Einsatz von Speicherbecken zur Sammlung von Spritzverlusten, Reinigungswässern oder Leckagen;
    2. Litera b
      Einsatz von Verfahren zur Rückgewinnung von Roh-, Arbeits- oder Hilfsstoffen aus Abwässern sowie zur Wiederverwendung oder Regeneration von Prozesslösungen (zB Flüssig-Flüssig-Extraktion, Zementation, Kristallisation, Ionenaustausch, Membrantechnik);
    3. Litera c
      Wiederverwendung von in den Produktionsprozessen oder bei der Abwasserreinigung anfallenden Rückständen (zB Schlacken, Aschen, Krätzen, Schlämme);
    4. Litera d
      weitestgehender Verzicht auf den Einsatz von Chlor oder chlorabspaltenden Chemikalien bei der Cyanidoxidation;
    5. Litera e
      Einsatz physikalischer und physikalisch-chemischer Abwasserreinigungsverfahren für die Behandlung von Teilströmen und für das Gesamtabwasser zB
      • Strichaufzählung
        Filtration, Sedimentation, Flotation, Cyanidoxidation, Chromat- oder Sulfitreduktion, Sulfidfällung, Emulsionsspaltung, Zerstörung von Komplexbildnern, Chemische Fällung;
      • Strichaufzählung
        soweit für bestimmte Teilströme anwendbar Ultrafiltration, Umkehrosmose
    6. Litera f
      Überwachung der folgenden Parameter mit der angegebenen Mindesthäufigkeit:
      monatliche Messung der Parameter Abfiltrierbare Stoffe, Aluminium, Antimon, Eisen, Silber, Zinn, Fluorid, Sulfat.
  4. Ziffer 4
    Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, (Herstellung und Weiterverarbeitung von Blei)
    1. Litera a
      Vermeidung des Abwasseranfalles beim Recycling von Bleibatterien durch Wiederverwendung des Wassers aus der Natriumsulfat-Kristallisierung der Alkalisalzlösung aus dem alkalischen Laugungsprozess;
    2. Litera b
      Verminderung der Emissionen in das Wasser aus beim Recycling von Bleibatterien durch hinreichende Auslegung der Abwasserbehandlungsanlage zur Minderung der im Abwasserstrom enthaltenen Schadstoffe, wenn der Säurenebel aus der Batterievorbehandlung der Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird.
  5. Ziffer 5
    Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, (Herstellung und Weiterverarbeitung von Kupfer)
    1. Litera a
      Vermeidung des Abwasseranfalles durch
      • Strichaufzählung
        Nutzung des Dampfkondensats zum Erwärmen der Elektrolysezellen oder zum Waschen der Kupferkathoden oder Rückführung in den Dampfkessel;
      • Strichaufzählung
        Wiederverwendung des Wassers, das im Abkühlungsbereich, vom Flotationsprozess und vom Hydrotransport der Endschlacke gesammelt wurde, im Schlackekonzentrationsprozess;
      • Strichaufzählung
        Recycling der Beizlösungen und des Spülwassers;
      • Strichaufzählung
        Behandlung der Rückstände (Rohform) aus der Lösungsmittelextraktionsphase in der hydrometallurgischen Kupfererzeugung zur Rückgewinnung des organischen Anteils der Lösung;
      • Strichaufzählung
        Zentrifugieren des Schlamms aus Reinigungsvorgängen und aus den Absetzeinrichtungen der Lösungsmittelextraktionsphase in der hydrometallurgischen Kupfererzeugung;
      • Strichaufzählung
        Wiederverwendung des Elektrolyseablasses nach der Metallabscheidungsphase für die elektrolytische Extraktion und/oder den Laugungsprozess.
  6. Ziffer 6
    Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, (Herstellung und Weiterverarbeitung von Zink)
    1. Litera a
      Verminderung des Frischwasserverbrauchs und Vermeidung des Abwasseranfalls durch
      • Strichaufzählung
        Rückführung des Ablasses aus dem Kessel und des Wassers aus den geschlossenen Kühlkreisläufen der Röstanlage zur nassen Gasreinigung oder zur Laugungsstufe;
      • Strichaufzählung
        Rückführung des Abwassers aus den Reinigungsprozessen bzw. aus der Röstanlage und den Elektrolyse- und Gießprozessen zur Laugungsstufe;
      • Strichaufzählung
        Rückführung des Abwassers aus den Reinigungsprozessen bzw. aus Laugung und Laugenreinigung, aus dem Waschvorgang der Filterkuchen und aus dem Nasswäscher zur Laugungs- und/oder Laugenreinigungsstufe;
      • Strichaufzählung
        Anwendung einer mehrstufigen Gegenstromwäsche im Wälzrohrprozess;
    2. Litera b
      Vermeidung oder Verminderung der Halogenidemissionen aus der Waschstufe des Wälzrohrprozesses in Wasser durch Kristallisation.
  7. Ziffer 7
    Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz 4, (Herstellung und Weiterverarbeitung von Aluminium)
    1. Litera a
      Vermeidung des Abwasseranfalles beim Backen (Brennen) von Anoden durch Verwendung eines geschlossenen Wasserkreislaufs.

Schlagworte

Lagerstättenentwässerung, Vermeidungstechnik, Rückhaltetechnik, Ölabscheider, Arbeitsstoff, Rückgewinnungsmöglichkeit, Bleiaufbereitung, Wolframaufbereitung, Grundwasser, Anodenspülwasser, Arbeitsprozess, Produktionsprozess, Rohstoff, Chromatreduktion, Elektrolyseprozess, Laugungsstufe

Im RIS seit

24.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2025

Gesetzesnummer

10010939

Dokumentnummer

NOR40237475