Kurztitel
Diagnosen- und Leistungsdokumentation im stationären Bereich
Index
82/06 Krankenanstalten, Kurorte
Beachte
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 9, BGBl. II Nr. 589/2003.Zum Ende des Bezugszeitraums vergleiche Paragraph 9,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 589 aus 2003,.
Text
Anlage 1
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Definition der Datenträger
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Kennung Beschreibung
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A(1600) Magnetband in EBCDIC, 9 Spuren, 1600 bzw. 6250 BPI,
A(6250) lesbar auf Magnetbandstation IBM 3420 oder
kompatiblen.
Das Satzformat ist fix geblockt (RECFM = FB) mit
Satzlänge 260 (LKF: 327) Bytes. Der Blockungsfaktor
ist frei wählbar, jedoch im Übergabeschein anzugeben.
Es werden nur 2 400 feet-Markenbänder verarbeitet.
Das Band muß mit dem Namen des Krankenhausträgers,
dem Berichtszeitraum, der Datenträgerspezifikation
A(1600) bzw. A(6250) und einer lfd. Nummer bei
Beständen, die über mehrere Datenträger verteilt
sind, beschriftet sein.
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B(3480) Magnetbandkassette in EBCDIC, 18 Spuren, 38 000 BPI,
B(3490) lesbar auf Magnetbandkassettenstation IBM 3480 bzw.
3490-E oder kompatiblen.
Das Satzformat ist fix geblockt (RECFM = FB) mit
Satzlänge 260 (LKF: 327) Bytes. Der Blockungsfaktor
ist frei wählbar, jedoch im Übergabeschein anzugeben.
Die Kassette muß mit dem Namen des
Krankenhausträgers, dem Berichtszeitraum, der
Datenträgerspezifikation B(3480) bzw. B(3490) und
einer lfd. Nummer bei Beständen, die über mehrere
Datenträger verteilt sind, beschriftet sein.
Beim Typ 3480 ist eine Datenkomprimierung nicht
zulässig.
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C(1440) 3 1/2 Zoll-Diskette high density 1.44 MB, ASCII,
Satzlänge 260 (LKF: 327) Bytes.
Die Diskette muß mit dem Namen des
Krankenhausträgers, dem Berichtszeitraum, der
Datenträgerspezifikation C(1440) und einer lfd.
Nummer bei Beständen, die über mehrere Datenträger
verteilt sind, beschriftet sein.
Eine Datenkomprimierung ist zulässig, als Programme
dürfen ausschließlich ARJ bzw. PKZIP verwendet
werden. Der Umstand ist gegebenenfalls zu vermerken,
es sind jedoch keine dazugehörigen EXE-Files
mitzuübermitteln.
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Dem(n) Datenträger(n) ist für jede Übermittlung ein Übergabeschein mit näheren Spezifikationen laut dem „Handbuch zur Diagnosen- und Leistungserfassung - Organisation & Datenverarbeitung'' des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz beizufügen.