Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Diagnosen- und Leistungsdokumentation im stationären Bereich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 783/1996Bundesgesetzblatt Nr. 783 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
82/06 Krankenanstalten, Kurorte
Beachte
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 9, BGBl. II Nr. 589/2003.Zum Ende des Bezugszeitraums vergleiche Paragraph 9,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 589 aus 2003,.
Text
§ 3. Vor dem Befüllen der einzelnen Felder sind die Datensätze jeweils mit Blanks zu initialisieren. Alphanumerische Felder haben ihre Werte linksbündig zu enthalten, numerische Felder rechtsbündig und ohne Vorzeichen. Paragraph 3, Vor dem Befüllen der einzelnen Felder sind die Datensätze jeweils mit Blanks zu initialisieren. Alphanumerische Felder haben ihre Werte linksbündig zu enthalten, numerische Felder rechtsbündig und ohne Vorzeichen.
Dokumentnummer
NOR12139248
Alte Dokumentnummer
N8199644158L