Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbot und Beschränkung von Stoffen für kosmetische Mittel
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 167/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 375/1999Bundesgesetzblatt Nr. 167 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 375 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Anlage 2
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STOFFE, DIE KOSMETISCHE MITTEL NUR UNTER EINHALTUNG DER ANGEGEBENEN
EINSCHRÄNKUNGEN UND SONSTIGEN BEDINGUNGEN ENTHALTEN DÜRFEN
(Anm: Anlage nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)Anmerkung, Anlage nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
Dokumentnummer
NOR12142106
Alte Dokumentnummer
N8199812423O