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Anhang II
KRITERIEN IN BEZUG AUF DIE ZUSAMMENSETZUNG SOWIE MIKROBIOLOGISCHE
KRITERIEN
I. Kriterien in Bezug auf die Zusammensetzung
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Verhältnis zwischen
Fettgehalt Kollagen und
Fleischeiweiß
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- mageres Hackfleisch/Faschiertes <= 7% <= 12
- reines Rinderhackfleisch/
Faschiertes <= 20% <= 15
- Hackfleisch/Faschiertes mit
Schweinefleisch <= 30% <= 18
- Hackfleisch/Faschiertes von
anderen Tieren <= 25% <= 15
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II. Mikrobiologische Kriterienrömisch zwei. Mikrobiologische Kriterien
Die Herstellungsbetriebe oder die eigenständigen Produktionseinheiten müssen dafür sorgen, dass bei den Kontrollen gemäß § 7 Abs. 5 und in Übereinstimmung mit den nachstehenden Bewertungsmethoden Hackfleisch/Faschiertes den folgenden Kriterien entspricht:Die Herstellungsbetriebe oder die eigenständigen Produktionseinheiten müssen dafür sorgen, dass bei den Kontrollen gemäß Paragraph 7, Absatz 5 und in Übereinstimmung mit den nachstehenden Bewertungsmethoden Hackfleisch/Faschiertes den folgenden Kriterien entspricht:
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M hoch a) m hoch b)
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Aerobe mesophile Keime
n hoch c) = 5; c hoch d) = 2 5 x 10 hoch 6/g 5 x 10 hoch 5/g
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Escherichia coli
n = 5; c = 2 5 x 10 hoch 2/g 50/g
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Salmonellen
n = 5; c = 0 nicht feststellbar in 10 g
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Staphylococcus aureus
n = 5; c = 2 5 x 10 hoch 3/g 10 hoch 2/g
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hoch a) M = annehmbarer Grenzwert; darüber liegende Ergebnisse
gelten nicht als zufriedenstellend; wobei Folgendes
gilt:
M = 10 m bei Zählung im festen Medium und
M = 30 m bei Zählung im flüssigen Medium.
hoch b) m = Grenzwert, unter dem alle Ergebnisse als
zufriedenstellend gelten.
hoch c) n = Zahl der Einheiten der Probe.
hoch d) c = Zahl der Einheiten der Probe, die Werte zwischen m und M
ergeben.
Die Ergebnisse der mikrobiologischen Analysen sind wie folgt zu bewerten:
A. Bei aeroben mesophilen Keimen, Escherichia coli und Staphylococcus aureus nach einem Schema mit drei Verseuchungsklassen, und zwar
eine Klasse bis zum Grenzwert m,
eine Klasse zwischen dem Grenzwert m und dem Grenzwert M,
eine Klasse über dem Grenzwert M.
Die Qualität der Partie gilt als
zufriedenstellend, wenn alle festgestellten Werte höchstens 3 m bei einem festen Medium oder 10 m bei einem flüssigen Medium betragen;
b) annehmbar, wenn die festgestellten Werte zwischen
i) 3 m und 10 m (= M) bei einem festen Medium,
ii) 10 m und 30 m (= M) bei einem flüssigen Medium liegen
und das Verhältnis c/n höchstens 2/5 beträgt, wenn n = 5
und c = 2 ist, oder bei einem anderen gleichwertigen oder
höheren Wirksamkeitsgrad, der vom Rat nach dem Verfahren
des Artikels 19 der Richtlinie 394L0065 auf Vorschlag der
Kommission anzuerkennen ist.
Die Qualität der Partie gilt als nicht zufriedenstellend,
in allen Fällen, in denen höhere Werte als M festgestellt werden,
wenn das Verhältnis c/n höher als 3 ist.
Wenn jedoch letztere Schwelle bei aeroben Mikroorganismen bei +30 Grad C überschritten wird, während die übrigen Kriterien eingehalten sind, bedarf die Überschreitung dieser Schwelle vor allem bei rohen Erzeugnissen einer zusätzlichen Bewertung.
Auf jeden Fall ist das Erzeugnis als toxisch oder verdorben anzusehen, wenn die Verseuchung den Mikrobengrenzwert S erreicht, der im Allgemeinen auf m x 10 hoch 3 festgesetzt ist.
Bei Staphylococcus aureus darf dieser Wert S zu keinem Zeitpunkt 5 x 10 hoch 4 überschreiten.
Die mit den Analyseverfahren zusammenhängenden Toleranzen gelten nicht für die Werte M und S.
B. Bei Salmonellen nach einem Schema mit zwei Verseuchungsklassen, bei denen es keine Toleranz gibt und wie folgt festgelegt sind:
"nicht feststellbar in": das Ergebnis gilt als zufriedenstellend,
"vorhanden in": das Ergebnis gilt als nicht zufriedenstellend.
Anmerkung
Anlage nicht direkt darstellbar, es wird daher auf die gedruckte
Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen.