Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Fachkundebeurteilungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 549/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 37/2007Bundesgesetzblatt Nr. 549 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 37 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Dokumentation
§ 2.Paragraph 2,
Die einem schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Umweltgutachter anzuschließende Dokumentation hat sämtliche Angaben zu enthalten, die zur Überprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen nach den §§ 3 bis 6 UGStVG, insbesondere zur Beurteilung der Fachkunde nach § 4 Abs. 6 Z 1 und 2 UGStVG, erforderlich sind. Die Dokumentation hat zu diesem Zweck den im § 3 Abs. 2 und den im § 5 Abs. 2 angeführten Beurteilungskriterien zu entsprechen und darüber hinaus nach § 9 Abs. 1 UGStVG jedenfalls folgende Bestandteile zu beinhalten: Die einem schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Umweltgutachter anzuschließende Dokumentation hat sämtliche Angaben zu enthalten, die zur Überprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen nach den Paragraphen 3 bis 6 UGStVG, insbesondere zur Beurteilung der Fachkunde nach Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer eins und 2 UGStVG, erforderlich sind. Die Dokumentation hat zu diesem Zweck den im Paragraph 3, Absatz 2 und den im Paragraph 5, Absatz 2, angeführten Beurteilungskriterien zu entsprechen und darüber hinaus nach Paragraph 9, Absatz eins, UGStVG jedenfalls folgende Bestandteile zu beinhalten:
Angaben über den Abschluß einer geeigneten Ausbildung im Sinne des § 4 Abs. 2 und 3 UGStVG,Angaben über den Abschluß einer geeigneten Ausbildung im Sinne des Paragraph 4, Absatz 2 und 3 UGStVG,
Angaben über einschlägige berufliche Kenntnisse und Erfahrungen im Sinne des § 4 Abs. 4 und 5 UGStVG,Angaben über einschlägige berufliche Kenntnisse und Erfahrungen im Sinne des Paragraph 4, Absatz 4 und 5 UGStVG,
Angaben über Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Umwelteinzelgutachters bzw. einer Umwelteinzelgutachterin oder des gutachterlich tätigen Personals einer Umweltgutachterorganisation,
eine systematische Darstellung des Verfahrensablaufes bei der Erstellung eines Umweltgutachtens und
Aufzeichnungen gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 3 Abs. 3 betreffend die Erfüllung der organisatorischen Kriterien.Aufzeichnungen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, bzw. Paragraph 3, Absatz 3, betreffend die Erfüllung der organisatorischen Kriterien.
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2021
Dokumentnummer
NOR40020427