Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 578/1996Bundesgesetzblatt Nr. 578 aus 1996,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Text
Anlage IIIAnlage römisch drei Richtlinien für die Entwicklung von Qualitätszielen und –kriterien für Wasser
Die Qualitätsziele und -kriterien für Wasser
dienen dem Zweck, die vorhandene Wasserqualität zu erhalten und, falls erforderlich, zu verbessern;
sind darauf gerichtet, die durchschnittliche Verschmutzungsbelastung (insbesondere durch gefährliche Stoffe) innerhalb einer bestimmten Frist auf einen bestimmten Grad zu verringern;
berücksichtigen besondere Anforderungen an die Wasserqualität (Rohwasser für Trinkwasserzwecke, Bewässerung usw.);
berücksichtigen besondere Anforderungen an empfindliche und besonders geschützte Gewässer und deren Umgebung, z. B. Seen, Grundwasservorkommen;
stützten sich auf die Anwendung ökologischer Klassifizierungsmethoden und Chemikalienindizes für die mittel- und langfristige Überprüfung der Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität;
berücksichtigen den Grad, bis zu dem die Ziele erreicht werden, und die auf Emissionsgrenzwerten beruhenden zusätzlichen Schutzmaßnahmen, die im Einzelfall erforderlich sein könnten.
Schlagworte
Qualitätskriterie
Zuletzt aktualisiert am
17.10.2025
Dokumentnummer
NOR12140017
Alte Dokumentnummer
N8199658556J