Rechtstracker.at

Anl. 9

Fassungen
05.05.2018 bis 31.05.2020 — BGBl. II Nr. 91/2018
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 905.05.201831.05.2020 BGBl. II Nr. 91/2018 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 346/2020

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Pflanzgutverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 425 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 346 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 9

Inkrafttretensdatum

05.05.2018BGBl. II Nr. 91/2018

Außerkrafttretensdatum

31.05.2020aufgehoben durch BGBl. II Nr. 346/2020

Index

80/04 Wettbewerbsrecht

Text

Anhang 9

Anforderungen an visuelle Kontrolle, Beprobung und Untersuchung gemäß Anhang 2 Abschnitt H Absatz 2, Anhang 3 Abschnitt B Absatz 2, Anhang 4 Abschnitt B Absatz 2 und Anhang 5 Abschnitt D Absatz 2, aufgeschlüsselt nach Gattungen oder Arten sowie Kategorien

Castanea sativa Mill. Alle Kategorien Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang römisch eins Anhang 2 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Citrus L., Fortunella Swingle und Poncirus Raf. Vorstufe Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 6 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 6-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Basis Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 6 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen.

Zertifiziert und CAC Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Corylus avellana L. Alle Kategorien Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Cydonia oblonga Mill., Malus Mill., Pyrus L. Alle Kategorien Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Vorstufe Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen, mit Ausnahme von virusähnlichen Krankheiten und Viroiden, wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Basis Beprobung und Untersuchung

Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen, mit Ausnahme von virusähnlichen Krankheiten und Viroiden, wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Zertifiziert Beprobung und Untersuchung

Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen mit Ausnahme von virusähnlichen Krankheiten und Viroiden, wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Zertifizierte Pflanzen von Obstarten werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

CAC Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Ficus carica L. Alle Kategorien Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Fragaria L. Alle Kategorien Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich während der Vegetationsperiode durchgeführt.

Bei Pflanzen und Material, die durch Mikrovermehrung erzeugt wurden und weniger als 3 Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum lediglich eine Kontrolle erforderlich.

Vorstufe Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 1 Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 1-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil B aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Basis, zertifiziert und CAC Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil B sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Juglans regia L. Alle Kategorien Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Vorstufe Beprobung und Untersuchung

Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 1 Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 1-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang römisch zwei aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Basis Beprobung und Untersuchung

Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen.

Zertifiziert Beprobung und Untersuchung

Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen.

Zertifizierte Pflanzen von Obstarten werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

CAC Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Olea europaea L. Alle Kategorien Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Vorstufe Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 10 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 10-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang römisch eins Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Basis Beprobung und Untersuchung

Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird ein repräsentativer Anteil beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen untersucht werden.

Zertifiziert Beprobung und Untersuchung

Bei Mutterpflanzen, die zur Erzeugung von Saatgut verwendet werden (im Folgenden „Mutterpflanzen zur Saatguterzeugung“), wird ein repräsentativer Anteil dieser Mutterpflanzen zur Saatguterzeugung beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 40-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen untersucht werden. Bei Mutterpflanzen, die keine Mutterpflanzen zur Saatguterzeugung sind, wird ein repräsentativer Anteil dieser Pflanzen beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen untersucht werden.

CAC Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Pistacia vera L. Alle Kategorien Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Prunus amygdalus, P. armeniaca, P. domestica, P. persica und P. salicina Alle Kategorien Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Vorstufe Beprobung und Untersuchung

Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 1-Jahres-Intervallen auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht. Jeder Baum, der zur Bestäubung angepflanzt wurde, bzw. gegebenenfalls der Hauptpollenspender in der Umgebung werden auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht.

Bei P. persica wird jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und auf PLMVd untersucht.

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 10 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 10-Jahres-Intervallen beprobt und auf die Viren untersucht, die gemäß Anhang 7 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV, wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Basis Beprobung und Untersuchung

Von den blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.

Bei P. persica wird einmal im Jahr ein repräsentativer Anteil der blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PLMVd untersucht.

Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.

Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 10 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.

Zertifiziert Beprobung und Untersuchung

Von den blühenden Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.

Bei P. persica wird einmal im Jahr ein repräsentativer Anteil der blühenden Mutterpflanzen für zertifiziertes Material beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PLMVd untersucht.

Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.

Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.

CAC Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Prunus avium und P. cerasus Alle Kategorien Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Vorstufe Beprobung und Untersuchung

Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 1-Jahres-Intervallen auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht. Jeder Baum, der zur Bestäubung angepflanzt wurde, bzw. gegebenenfalls die Hauptpollenspender in der Umgebung werden auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht.

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 10 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 10-Jahres-Intervallen beprobt und auf die Viren untersucht, die gemäß Anhang 7 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV, wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Basis Beprobung und Untersuchung

Von den blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.

Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.

Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 10 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.

Zertifiziert Beprobung und Untersuchung

Von den blühenden Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.

Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.

Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.

CAC Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Ribes L. Vorstufe Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 4 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 4-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Basis, zertifiziert und CAC Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in den Anhängen 6 und 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Rubus L. Vorstufe Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 2 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 2-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Basis Visuelle Kontrolle

Bei Pflanzen, die auf dem Feld oder in Töpfen angebaut werden, wird die visuelle Kontrolle zweimal jährlich durchgeführt.

Bei Pflanzen und Material, die durch Mikrovermehrung erzeugt wurden und weniger als 3 Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum lediglich eine Kontrolle erforderlich.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in den Anhängen 6 und 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Zertifiziert und CAC Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in den Anhängen 6 und 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Vaccinium L. Vorstufe Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 5 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 5-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil B aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Basis Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil B sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Zertifiziert und CAC Visuelle Kontrolle

Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil B sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 91/2018

Im RIS seit

08.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2020

Gesetzesnummer

10011025

Dokumentnummer

NOR40201578