Text
Anhang 1
Einheitlicher Begleitschein zur Überwachung und Kontrolle der
Verbringung radioaktiver Abfälle
ABSCHNITT 1
Registrierungsnummer .............................
(einzutragen von den
Behörden, die zur Erteilung
einer Genehmigung zur
Verbringung befugt sind)
EINHEITLICHER BEGLEITSCHEIN FÜR VERBRINGUNGEN RADIOAKTIVER ABFÄLLE
(RICHTLINIE 92/3/EURATOM)
ANTRAG AUF GENEHMIGUNG ZUR VERBRINGUNG
HINWEISE
Der Antragsteller füllt die Rubriken 1 bis 16 aus und übermittelt den Begleitschein vollständig (Teile 1 bis 5) an die zuständigen Behörden seines Landes, die zur Erteilung einer Genehmigung zur Verbringung radioaktiver Abfälle befugt sind.
Antragsteller ist, je nach Art der Verbringung (siehe Rubrik 1):
Art A: Verbringung zwischen Mitgliedstaaten: - der Besitzer der
radioaktiven Abfälle;
Art B: Einfuhr in die Gemeinschaft: - der Empfänger der
radioaktiven Abfälle;
Art C: Ausfuhr aus der Gemeinschaft: - der Besitzer der
radioaktiven Abfälle;
Art D: Durchfuhr durch die Gemeinschaft: - die Person, die in
dem Mitgliedstaat,
über dessen
Hoheitsgebiet die
Abfälle zunächst in
die Gemeinschaft
eingeführt werden,
für die Abwicklung
der Verbringung in
diesem Mitgliedstaat
verantwortlich ist.
Teil 1 sowie Teile 3 und 4 begleiten die Abfälle während der gesamten
Verbringung.
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1 Art der Verbringung (Zutreffendes ankreuzen)
Art A: Verbringung zwischen Mitgliedstaaten o
Art B: Einfuhr in die Gemeinschaft o
Art C: Ausfuhr aus der Gemeinschaft o
Art D: Durchfuhr durch die Gemeinschaft o
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2 Antrag auf Genehmigung für (Zutreffendes ankreuzen)
eine einzige Verbringung o
mehrere Verbringungen o
Anzahl der vorgesehenen
Verbringungen: ...........
Geplante Ausführungsfrist: .....................................
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3 (Nur auszufüllen bei Verbringung(en) zwischen zwei
Mitgliedstaaten über das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer
Drittländer.)
Grenzübergangsstelle bei der Ausfuhr aus der
Gemeinschaft: ..................................................
Eingangszollstelle des Drittlandes (erstes
Durchfuhrland): ................................................
Ausgangszollstelle des Drittlandes (letztes
Durchfuhrland): ................................................
Grenzübergangsstelle bei der Wiedereinfuhr in die
Gemeinschaft: ..................................................
(Die von dem Antrag abgedeckten Verbringungen müssen alle über
dieselben Grenzübergangsstellen erfolgen, es sei denn, es
besteht eine anderslautende Vereinbarung der betroffenen
zuständigen Behörden.)
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4 Besitzer (Firmenbezeichnung): ..................................
Kontaktperson: Herr/Frau .......................................
Straße: ........................................................
Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................
Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................
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5 (Auszufüllen, wenn die Daten von den unter Rubrik 4 gemachten
Angaben abweichen.)
Standort der Abfälle: ..........................................
Kontaktperson: Herr/Frau .......................................
Straße: ........................................................
Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................
Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................
---------------------------------------------------------------------
6 Art der Abfälle: ...............................................
Physikalisch-chemische Eigenschaften: ..........................
Wichtigste Radionuklide: .......................................
Alpha-Höchstaktivität/Gebinde: (GBq) ...........................
Beta/Gamma-Höchstaktivität/Gebinde (GBq): ......................
---------------------------------------------------------------------
7 Alpha-Gesamtaktivität:
(GBq) .........................
Beta/Gamma-Gesamtaktivität:
(GBq) .........................
Gesamtanzahl der Gebinde: ..... Netto-Gesamtmasse der Abfälle:
(kg) ..........................
Brutto-Gesamtmasse: (kg) ......
Gesamtvolumen (wahlfrei): .....
(Soweit sich der Antrag auf mehrere Verbringungen bezieht, sind dies
Schätzwerte.)
Art der Verpackung, in denen der Abfall enthalten ist (z. B.
Kunststoffsäcke, Metallfässer 200 Liter, ISO-Transportbehälter usw.):
....................................................................
....................................................................
System zur Identifizierung der Gebinde (bei Etikettierung Beispiele
beifügen)
....................................................................
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8 Andere Gefahrenklassen (das oder die zutreffende(n) Kästchen
ankreuzen)
Klasse 1 Explosionsfähige Stoffe o
Klasse 2 Druckgas, Flüssiggas oder unter Druck
gelöstes Gas o
Klasse 3 Entzündliche flüssige Stoffe o
Klasse 4 4.1. Entzündliche feste Stoffe o
4.2. Zur Selbstzündung fähige Stoffe o
4.3. Stoffe, die in Verbindung mit Wasser
entzündliche Gase freisetzen o
Klasse 5 5.1. Brennstoffe o
5.2. Organische Peroxyde o
Klasse 6 6.1. Toxische Stoffe o
6.2. Ekelerregende Stoffe oder Stoffe, die eine
Infektion auslösen können o
Klasse 8 Korrosionsauslösende Stoffe o
Klasse 9 Sonstige gefährliche Stoffe und Gegenstände o
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9 Art der Tätigkeit, bei der die Abfälle entstanden sind (z. B.
Medizin, Forschung, Nuklearindustrie oder sonstige Tätigkeit;
genauere Angaben)
................................................................
................................................................
---------------------------------------------------------------------
10 Zweck der Verbringung: (Zutreffendes ankreuzen)
Rückkehr von Abfällen aus der Wiederaufbereitung bestrahlter
Kernbrennstoffe
Behandlung und/oder Konditionierung von Abfällen o
Rücktransport nach Behandlung und/oder Konditionierung von
Abfällen o
Zwischenlagerung o
Rücktransport nach Zwischenlagerung o
Endlagerung o
Sonsige (Anm.: richtig: Sonstige) Zwecke (genauere Angaben) o
................................................................
................................................................
---------------------------------------------------------------------
11 Vorgesehene
Beförderungsart Vorgesehener
(Straße, Schiene, Abgangsort Bestimmungsort Transport-
See, Luft, unternehmer
Binnenschiffahrt)
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1 .............. .............. .............. ...............
2 .............. .............. .............. ...............
3 .............. .............. .............. ...............
4 .............. .............. .............. ...............
5 .............. .............. .............. ...............
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12 Aufzählung der von der Verbringung betroffenen Länder in ihrer
Reihenfolge
(erstes Land ist das Ausgangsland, letztes das Bestimmungsland)
1 .............. 3 ............ 5 ............ 7 .............
2 .............. 4 ............ 6 ............ 8 .............
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13 Empfänger (Firmenbezeichnung): .................................
Verantwortliche Person: Herr/Frau ..............................
Straße: ........................................................
Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................
Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................
---------------------------------------------------------------------
14 (Auszufüllen, wenn die Daten mit den Angaben unter Rubrik 13
nicht übereinstimmen.)
Bestimmungsort der Abfälle: ....................................
Verantwortliche Person: Herr/Frau
Straße: ........................................................
Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................
Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................
---------------------------------------------------------------------
15 Antragsteller (Firmenbezeichnung): .............................
Verantwortliche Person: Herr/Frau ..............................
Straße: ........................................................
Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................
Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................
---------------------------------------------------------------------
16 Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 92/3/Euratom:
(i) beantrage ich hiermit die Genehmigung der vorstehend
beschriebenen Verbringung(en) radioaktiver Abfälle;
(ii) bescheinige ich, daß die vorstehenden Informationen nach
meinem besten Wissen und Gewissen der Wahrheit entsprechen
und daß die Vergringung(en) (Anm.: richtig:
Verbringung(en)) in Übereinstimmung mit allen
einschlägigen Rechtsvorschriften durchgeführt werden;
(iii) (Soweit es sich um eine Verbringung der Art A oder C
handelt)
- verpflichte ich mich, die Abfälle zurückzunehmen, wenn
die Verbringung(en) nicht zu Ende geführt werden kann
(können) oder die Bedingungen für eine Verbringung nicht
erfüllt werden können (*);
(Soweit es sich um eine Verbringung der Art B oder D
handelt)
- füge ich eine Erklärung des Besitzers der Abfälle in
einem Drittland bei, daß er die Abfälle zurücknimmt,
wenn der Verbringungsvorgang nicht zu Ende geführt
werden kann oder die Bedingungen für eine Verbringung
nicht erfüllt werden können (*).
..................... Stempel .........................
(Ort, Datum) (Unterschrift)
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(*) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann
zutreffen; die nicht zutreffende ist zu streichen.
ABSCHNITT 2
Registrierungsnummer ........................
(einzutragen von den
Behörden, die zur
Erteilung einer
Genehmigung zur
Verbringung befugt sind)
EINHEITLICHER BEGLEITSCHEIN FÜR DIE VERBRINGUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE
(RICHTLINIE 92/3/EURATOM)
ZUSTIMMUNG DER KONSULTIERTEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE
HINWEISE
Die zuständigen Behörden, die befugt sind, eine Genehmigung zur Verbringung radioaktiver Abfälle zu erteilen, füllen unmittelbar nach Erhalt des Antrags die Rubriken 17 und 18 aus und versehen den Antrag zu Beginn jedes Abschnitts mit der Registrierungsnummer. Anschließend fertigen sie eine ausreichende Zahl von Kopien des Abschnitts 2, die sie den anderen zuständigen Behörden, deren Zustimmung zur Genehmigung der Verbringung(en) erforderlich ist („der konsultierten zuständigen Behörde''), übermitteln. Für jede konsultierte Behörde ist in einer Kopie des Abschnitts 2 die Rubrik 19 auszufüllen; diese Kopie des Abschnitts 2 ist, zusammen mit einer Kopie des Abschnitts 1, der darin genannten, zu konsultierenden zuständigen Behörde zuzusenden.
Die konsultierte zuständige Behörde vervollständigt gegebenenfalls die Rubrik 19 und prüft den Antrag. Innerhalb von zwei Monaten nach Eingang füllt sie die Rubrik 20 aus und sendet die Originalkopie des Abschnitts 2 der für die Erteilung der Genehmigung zuständigen Behörde zurück. Die konsultierte zuständige Behörde kann eine Verlängerung der Frist für die Prüfung des Antrags verlangen. Wird der Antrag nicht innerhalb der vorgesehenen Frist ausgefüllt zurückgesandt, so wird dies als Zustimmung zum Verbringungsantrag angesehen, vorbehaltlich des Artikels 6 Absatz 4 der Richtlinie 92/3/Euratom.
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17 Zuständige Behörden, die zur Erteilung einer Genehmigung zur
Verbringung befugt sind
Diese Behörden sind je nach Art der Verbringung:
Art A: die Behörden des Ausgangslandes;
Art B: die Behörden des Bestimmungslandes;
Art C: die Behörden des Ausgangslandes;
Art D: die Behörden des Mitgliedstaates, über dessen
Hoheitsgebiet die Abfälle zunächst in die
Gemeinschaft eingeführt werden.
Bezeichnung der zuständigen Behörden: ..........................
Kontaktperson: Herr/Frau .......................................
Straße: ........................................................
Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................
Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................
---------------------------------------------------------------------
18 Datum der Registrierung des Antrags: ...........................
Stempel
.........................................
(Unterschrift)
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19 Zuständige Behörde des konsultierten Landes
Land: ..........................................................
Ausgangsland o Durchfuhrland o Bestimmungsland o
Bezeichnung der zuständigen Behörden: ..........................
Kontaktperson: Herr/Frau .......................................
Straße: ........................................................
Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................
Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................
---------------------------------------------------------------------
20 Zustimmung zum Antrag auf Verbringung durch die Behörden des
konsultierten Landes
Ja: o (eventuelle Einschränkungen)
Nein: o (Grund für die Ablehnung)
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Eventuelle
Einschränkungen o oder Grund für die Ablehnung o
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
............................ ............................
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Stempel
.................... ....................
(Ort, Datum) (Unterschrift)
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ABSCHNITT 3
Registrierungsnummer ........................
(einzutragen von den
Behörden, die zur
Erteilung der
Genehmigung zur
Verbringung befugt sind)
EINHEITLICHER BEGLEITSCHEIN FÜR DIE VERBRINGUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE
(RICHTLINIE 92/3/EURATOM)
GENEHMIGUNG DER VERBRINGUNG
HINWEISE
Die zuständigen Behörden, die zur Erteilung der Genehmigung zur Verbringung befugt sind:
füllen diesen Abschnitt aus; beim Ausfüllen der Rubrik 22 ist zu berücksichtigen, daß die Höchstgeltungsdauer der Genehmigung drei Jahre beträgt;
senden alle zur richtigen Abwicklung nötigen Abschnitte an den Antragsteller (auch Abschnitte 1, 3, 4 und 5);
übermitteln eine Kopie dieses Abschnittes an die konsultierenden anderen zuständigen Behörden.
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21 Zuständige Behörden, die zur Erteilung einer Genehmigung zur
Verbringung befugt sind
Diese Behörden sind je nach Art der Verbringung:
Art A: die Behörden des Ausgangslandes;
Art B: die Behörden des Bestimmungslandes;
Art C: die Behörden des Ausgangslandes;
Art D: die Behörden des Mitgliedstaates, über dessen
Hoheitsgebiet die Abfälle zunächst in die
Gemeinschaft eingeführt werden.
Bezeichnung der zuständigen Behörden: ..........................
Kontaktperson: Herr/Frau .......................................
Straße: ........................................................
Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................
Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................
---------------------------------------------------------------------
22 Genehmigung
Ja o Gültig für eine einzige Verbringung o
Nein o Gültig für mehrere Verbringungen o
Datum des Ablaufs der Genehmigung: .............................
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23 Verzeichnis der von der Verbringung betroffenen Länder in ihrer
Reihenfolge
(erstes Land ist das Ausgangsland, letztes das Bestimmungsland)
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Einschränk. Einschränk.
Land --------------- Land ---------------
Ja Nein Ja Nein
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1 ............. o o 5 ............ o o
2 ............. o o 6 ............ o o
3 ............. o o 7 ............ o o
4 ............. o o 8 o o
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24 Auflistung der Einschränkungen Grund der Ablehnung
(unter Angabe des Landes, das die
Einschränkungen vorschreibt, sowie
ggf. unter Verweis auf beigefügte
Dokumente)
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................................. ............................
................................. ............................
................................. ............................
................................. ............................
---------------------------------------------------------------------
25 Die getroffene und in diesem Abschnitt niedergelegte
Entscheidung steht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der
Richtlinie 92/3/Euratom.
Die konsultierten zuständigen Behörden werden über die Erteilung
oder Ablehnung der Genehmigung zur Verbringung radioaktiver
Abfälle informiert.
Stempel
.......................... ...........................
(Ort, Datum) (Unterschrift der
verantwortlichen Person)
---------------------------------------------------------------------
Anmerkung:
Diese Genehmigung hat keinerlei Einfluß auf die Verantwortung des Besitzers, des Beförderers, des Eigentümers, des Empfängers oder jeglicher anderen natürlichen oder juristischen Person, die an der Verbringung beteiligt ist.
Bei der Verbringung der Abfälle sind die ordnungsgemäß ausgefüllten Abschnitte 1, 3 und 4 mitzuführen.
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ABSCHNITT 4
Registrierungsnummer ........................
(einzusetzen von den
Behörden, die zur
Erteilung einer
Genehmigung zur
Verbringung befugt sind)
EINHEITLICHER BEGLEITSCHEIN FÜR DIE VERBRINGUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE
(RICHTLINIE 92/3/EURATOM)
PACKLISTE
HINWEISE:
Diese Liste ist vom Besitzer der radioaktiven Abfälle vor jeder Verbringung (einschließlich der Fälle, in denen eine Genehmigung mehrere Verbringungen betrifft) auszufüllen und zusammen mit den Abschnitten 1 und 3 des einheitlichen Begleitscheins bei der Verbringung der Abfälle mitzuführen. Nach Abschluß wird sie der Empfangsbestätigung beigefügt.
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26 Besitzer (Firmenbezeichnung): ..................................
Kontaktperson: Herr/Frau .......................................
Straße: ........................................................
Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................
Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................
---------------------------------------------------------------------
27 Die Genehmigung betrifft
eine Verbringung o
mehrere Verbringungen o Laufende Nummer der
Verbringung: ....................
---------------------------------------------------------------------
28 Art der Abfälle: ...............................................
Physikalisch-chemische Eigenschaften: ..........................
Hauptradionuklide: .............................................
Maximale Alpha-Aktivität/Verpackung: (GBq) .....................
Maximale Beta/Gamma-Aktivität/Verpackung: (GBq) ................
Art der Verpackung in denen sich die Abfälle befinden (z. B.
Kunststoffsäcke, Metallfässer 200 Liter, ISO-Transportbehälter
usw.):
................................................................
---------------------------------------------------------------------
29 Gesamt-Alpha-Aktivität: (GBq) ..................................
Gesamt-Beta/Gamma-Aktivität: (GBq) .............................
Gesamtzahl der Gebinde: ........................................
Gesamtnettogewicht der Abfälle: (kg) ...........................
Gesamtbruttogewicht: (kg) ......................................
Gesamtvolumen (wahlfrei) .......................................
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30 Kennzeichnung der Gebinde, die die Abfälle enthalten
(Kennzeichnungsnummer jedes Gebindes, Bruttogewicht/Gebinde
(kg), Nettogewicht/Gebinde (kg), Aktivität/Gebinde (Gbq)
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
................................................................
Siehe beigefügte Liste (sofern der Platz hier nicht ausreicht),
oder (wahlweise) das beigefügte Dokument, das die genannten
Daten enthält.
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31 Datum der Absendung: ...........................................
Ich bescheinige hiermit, daß die Angaben in diesem Abschnitt
(und der beigefügten Liste) nach meinem besten Wissen und
Gewissen korrekt sind.
Stempel
...................... .............................
(Ort, Datum) (Unterschrift des Besitzers)
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ABSCHNITT 5
Registrierungsnummer ........................
(einzusetzen von den
Behörden, die zur
Erteilung der
Genehmigung zur
Verbringung befugt sind)
EINHEITLICHER BEGLEITSCHEIN FÜR DIE VERBRINGUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE
(RICHTLINIE 92/3/EURATOM)
EMPFANGSBESTÄTIGUNG FÜR ABFÄLLE
HINWEISE:
Dieser Abschnitt wird vom Empfänger ausgefüllt und gegebenenfalls vom Antragsteller ergänzt. Ein Empfänger außerhalb der Europäischen Gemeinschaft kann jedoch den Empfang der Abfälle in einer vom einheitlichen Begleitschein getrennten Erklärung bestätigen. Je nachdem, ob die Genehmigung eine oder mehrere Verbringungen betrifft, ist wie folgt vorzugehen:
Genehmigung für eine einzige Verbringung
Verbringung der Art A oder B
Der Empfänger füllt innerhalb von 15 Tagen nach Eintreffen der Abfälle die Rubriken 32, 33 und 35 aus und übermittelt die Abschnitte 4 und 5 den zuständigen Behörden des Bestimmungsmitgliedstaates.
Die zuständigen Behörden des Bestimmungsmitgliedstaates übermitteln sodann den anderen konsultierten zuständigen Behörden Kopien der Abschnitte 4 und 5 (sowie gegebenenfalls die Originale der beiden Abschnitte an die zuständigen Behörden, die die Genehmigung erteilt haben).
Bei der Verbringung von einem Mitgliedstaat in einen anderen übermitteln die zuständigen Behörden des Ausgangsmitgliedstaates dem Besitzer eine Kopie der Empfangsbestätigung.
Verbringung der Art C oder D
Der Antragsteller sorgt dafür, daß der Empfänger außerhalb der Europäischen Gemeinschaft ihm unmittelbar nach Eintreffen der Abfälle den Abschnitt 4 sowie den Abschnitt 5 mit den ordnungsgemäß ausgefüllten Rubriken 32 bis 35 übermittelt. Anstelle des Abschnitts 5 kann auch eine Erklärung des Empfängers vorgelegt werden, in der mindestens die in den Rubriken 34 und 35 geforderten Angaben enthalten sein müssen.
Innerhalb von 15 Tagen leitet der Antragsteller den Abschnitt 4, den Abschnitt 5 (sofern der Empfänger diesen nicht benutzt, füllt der Antragsteller ihn aus, mit Ausnahme der Rubrik 34) und gegebenenfalls die Erklärung des Empfängers an die zuständigen Behörden weiter, die die Genehmigung erteilt haben. Diese Behörden leiten Kopien der Abschnitte 4 und 5 sowie gegebenenfalls der Erklärung des Empfängers an die anderen, konsultierten zuständigen Behörden weiter.
Genehmigung für mehrere Verbringungen
Verbringung der Art A oder B
Der Empfänger füllt nach jeder Verbringung die Rubriken 32, 33 und 35 des Abschnitts 5 aus (hierzu fertigt er mehrere Kopien des leeren Abschnitts 5 an) und übermittelt diesen Abschnitt unmittelbar den zuständigen Behörden, die die Genehmigung erteilt haben, zusammen mit dem für diese Verbringung geltenden Abschnitt 4.
Verbringung der Art C oder D
Der Antragsteller trägt dafür Sorge, daß der Empfänger außerhalb der Europäischen Gemeinschaft nach jeder Verbringung die Rubriken 32 bis 35 ausfüllt (hierzu wird eine Kopie des leeren Abschnitts 5 benutzt) und ihm diesen Abschnitt zusammen mit dem entsprechenden Abschnitt 4 übermittelt.
Der Antragsteller füllt die Rubrik 36 des Abschnitts 5 aus und übermittelt den zuständigen Behörden, die die Genehmigung erteilt haben, die Abschnitte 4 und 5.
Jede Art von Verbringung
Wenn alle von einer Genehmigung abgedeckten Verbringungen abgeschlossen sind, wird die abschließende Empfangsbestätigung ausgefüllt und übermittelt, so als ob es sich um eine Genehmigung für eine einzige Verbringung (siehe oben) handelt, es sei denn:
in Rubrik 33 des Abschnitts 5 ist angegeben, daß es sich um die letzte unter die Genehmigung fallende Verbringung handelt;
die gegebenenfalls von einem Empfänger außerhalb der Gemeinschaft vorgelegte Erklärung präzisiert, daß alle unter die Genehmigung zur Verbringung fallenden Abfälle ordnungsgemäß eingetroffen sind;
der Übersichtlichkeit halber die Abschnitte 4 für jede einzelne der unter eine Genehmigung fallenden Verbringungen der abschließenden Empfangsbestätigung nochmals beigefügt sind.
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32 Empfänger (Firmenbezeichnung): .................................
Kontaktperson: Herr/Frau .......................................
Straße: ........................................................
Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................
Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................
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Aufbewahrungsort der Abfälle: ..................................
Kontaktperson: Herr/Frau .......................................
Straße: ........................................................
Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................
Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................
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33 Genehmigung für:
Eine Verbringung o
Mehrere Verbringungen o Laufende Nummer der
Verbringung: ....................
Letzte unter die Genehmigung fallende
Verbringung: Ja o Nein o
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34 Nur auszufüllen im Falle einer Verbringung der Art C oder D:
(an Stelle dieser Rubrik kann auch eine getrennte Erklärung
treten)
Eingangszollstelle des Drittlandes, das Bestimmungsland ist:
Land: .................................
Zollstelle: ...........................
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35 Datum des Eintreffens der Abfälle: .............................
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Datum der Übermittlung der Empfangsbestätigung einschl.
Abschnitt 4: ...................................................
Je nach Art der Verbringung geht die Empfangsbestätigung an:
- Art A oder B: die zuständigen Behörden des
Bestimmungsmitgliedstaates;
- Art C oder D: an den Antragsteller (Art C: an den Besitzer;
Art D: an die Person, die in dem Mitgliedstaat,
über dessen Hoheitsgebiet die Abfälle zunächst
in die Gemeinschaft eingeführt werden, für die
Abwicklung der Verbringung verantwortlich ist).
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Hiermit bescheinige ich, daß die vorstehenden Informationen nach
meinem besten Wissen und Gewissen korrekt sind.
Stempel
.............................................
(Unterschrift des Empfängers)
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36 Nur bei Verbringungen der Art C oder D:
Weiterleitung der Empfangsbestätigung und gegebenenfalls der
Erklärung des Empfängers (siehe nachstehende Anmerkung) durch
den Antragsteller an die Behörde, die die Genehmigung erteilt
hat:
Datum der Weiterleitung der Empfangsbestätigung (zusammen mit
Abschnitt 4): ..................................................
Ausgangszollstelle der Gemeinschaft:
Land: ...................................
Zollstelle: .............................
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Stempel
.....................................
(Unterschrift des Antragstellers)
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Anmerkung:
Ein Empfänger außerhalb der Europäischen Gemeinschaft kann den Empfang der Abfälle mittels einer Erklärung oder Bescheinigung bestätigen, die mindestens die in den Rubriken 32 bis 35 genannten Angaben enthält.
Die zuständigen Behörden, die das Original der Empfangsbestätigung erhalten, leiten eine Kopie an die anderen zuständigen Behörden weiter.
Die Originale der Abschnitte 4 und 5 werden den zuständigen Behörden übermittelt, die die Genehmigung erteilt haben.
Bei der Verbringung von einem Mitgliedstaat in einen anderen übermitteln die zuständigen Behörden des Ausgangsmitgliedstaates dem Besitzer eine Kopie der Empfangsbestätigung.
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