Rechtstracker.at

Anl. 1 RAbf-VV

Fassungen
01.03.1997 bis 18.02.2009 — BGBl. II Nr. 44/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.03.199718.02.2009 BGBl. II Nr. 44/1997 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 47/2009

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Radioaktive Abfälle-Verbringungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 44 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 47 aus 2009,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.03.1997BGBl. II Nr. 44/1997

Außerkrafttretensdatum

18.02.2009aufgehoben durch BGBl. II Nr. 47/2009

Abkürzung

RAbf-VV

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

                                                             Anhang 1

    Einheitlicher Begleitschein zur Überwachung und Kontrolle der

                 Verbringung radioaktiver Abfälle

                          ABSCHNITT 1

                   Registrierungsnummer .............................

                                        (einzutragen von den

                                        Behörden, die zur Erteilung

                                        einer Genehmigung zur

                                        Verbringung befugt sind)

EINHEITLICHER BEGLEITSCHEIN FÜR VERBRINGUNGEN RADIOAKTIVER ABFÄLLE

(RICHTLINIE 92/3/EURATOM)

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG ZUR VERBRINGUNG

HINWEISE

Der Antragsteller füllt die Rubriken 1 bis 16 aus und übermittelt den Begleitschein vollständig (Teile 1 bis 5) an die zuständigen Behörden seines Landes, die zur Erteilung einer Genehmigung zur Verbringung radioaktiver Abfälle befugt sind.

Antragsteller ist, je nach Art der Verbringung (siehe Rubrik 1):

Art A: Verbringung zwischen Mitgliedstaaten:  - der Besitzer der

                                                radioaktiven Abfälle;

Art B: Einfuhr in die Gemeinschaft:           - der Empfänger der

                                                radioaktiven Abfälle;

Art C: Ausfuhr aus der Gemeinschaft:          - der Besitzer der

                                                radioaktiven Abfälle;

Art D: Durchfuhr durch die Gemeinschaft:      - die Person, die in

                                                dem Mitgliedstaat,

                                                über dessen

                                                Hoheitsgebiet die

                                                Abfälle zunächst in

                                                die Gemeinschaft

                                                eingeführt werden,

                                                für die Abwicklung

                                                der Verbringung in

                                                diesem Mitgliedstaat

                                                verantwortlich ist.

Teil 1 sowie Teile 3 und 4 begleiten die Abfälle während der gesamten

Verbringung.

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  1  Art der Verbringung (Zutreffendes ankreuzen)

     Art A:  Verbringung zwischen Mitgliedstaaten     o

     Art B:  Einfuhr in die Gemeinschaft              o

     Art C:  Ausfuhr aus der Gemeinschaft             o

     Art D:  Durchfuhr durch die Gemeinschaft         o

---------------------------------------------------------------------

  2  Antrag auf Genehmigung für (Zutreffendes ankreuzen)

     eine einzige Verbringung   o

     mehrere Verbringungen      o

                                           Anzahl der vorgesehenen

                                           Verbringungen: ...........

     Geplante Ausführungsfrist: .....................................

---------------------------------------------------------------------

  3  (Nur auszufüllen bei Verbringung(en) zwischen zwei

     Mitgliedstaaten über das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer

     Drittländer.)

     Grenzübergangsstelle bei der Ausfuhr aus der

     Gemeinschaft: ..................................................

     Eingangszollstelle des Drittlandes (erstes

     Durchfuhrland): ................................................

     Ausgangszollstelle des Drittlandes (letztes

     Durchfuhrland): ................................................

     Grenzübergangsstelle bei der Wiedereinfuhr in die

     Gemeinschaft: ..................................................

     (Die von dem Antrag abgedeckten Verbringungen müssen alle über

     dieselben Grenzübergangsstellen erfolgen, es sei denn, es

     besteht eine anderslautende Vereinbarung der betroffenen

     zuständigen Behörden.)

---------------------------------------------------------------------

  4  Besitzer (Firmenbezeichnung): ..................................

     Kontaktperson: Herr/Frau .......................................

     Straße: ........................................................

     Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................

     Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................

---------------------------------------------------------------------

  5  (Auszufüllen, wenn die Daten von den unter Rubrik 4 gemachten

     Angaben abweichen.)

     Standort der Abfälle: ..........................................

     Kontaktperson: Herr/Frau .......................................

     Straße: ........................................................

     Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................

     Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................

---------------------------------------------------------------------

  6  Art der Abfälle: ...............................................

     Physikalisch-chemische Eigenschaften: ..........................

     Wichtigste Radionuklide: .......................................

     Alpha-Höchstaktivität/Gebinde: (GBq) ...........................

     Beta/Gamma-Höchstaktivität/Gebinde (GBq): ......................

---------------------------------------------------------------------

  7  Alpha-Gesamtaktivität:

     (GBq) .........................

     Beta/Gamma-Gesamtaktivität:

     (GBq) .........................

     Gesamtanzahl der Gebinde: .....  Netto-Gesamtmasse der Abfälle:

                                      (kg) ..........................

                                      Brutto-Gesamtmasse: (kg) ......

                                      Gesamtvolumen (wahlfrei): .....

(Soweit sich der Antrag auf mehrere Verbringungen bezieht, sind dies

Schätzwerte.)

Art der Verpackung, in denen der Abfall enthalten ist (z. B.

Kunststoffsäcke, Metallfässer 200 Liter, ISO-Transportbehälter usw.):

....................................................................

....................................................................

System zur Identifizierung der Gebinde (bei Etikettierung Beispiele

beifügen)

....................................................................

---------------------------------------------------------------------

  8  Andere Gefahrenklassen (das oder die zutreffende(n) Kästchen

     ankreuzen)

     Klasse 1        Explosionsfähige Stoffe                       o

     Klasse 2        Druckgas, Flüssiggas oder unter Druck

                     gelöstes Gas                                  o

     Klasse 3        Entzündliche flüssige Stoffe                  o

     Klasse 4   4.1. Entzündliche feste Stoffe                     o

                4.2. Zur Selbstzündung fähige Stoffe               o

                4.3. Stoffe, die in Verbindung mit Wasser

                     entzündliche Gase freisetzen                  o

     Klasse 5   5.1. Brennstoffe                                   o

                5.2. Organische Peroxyde                           o

     Klasse 6   6.1. Toxische Stoffe                               o

                6.2. Ekelerregende Stoffe oder Stoffe, die eine

                     Infektion auslösen können                     o

     Klasse 8        Korrosionsauslösende Stoffe                   o

     Klasse 9        Sonstige gefährliche Stoffe und Gegenstände   o

---------------------------------------------------------------------

  9  Art der Tätigkeit, bei der die Abfälle entstanden sind (z. B.

     Medizin, Forschung, Nuklearindustrie oder sonstige Tätigkeit;

     genauere Angaben)

     ................................................................

     ................................................................

---------------------------------------------------------------------

10  Zweck der Verbringung: (Zutreffendes ankreuzen)

     Rückkehr von Abfällen aus der Wiederaufbereitung bestrahlter

     Kernbrennstoffe

     Behandlung und/oder Konditionierung von Abfällen              o

     Rücktransport nach Behandlung und/oder Konditionierung von

     Abfällen                                                      o

     Zwischenlagerung                                              o

     Rücktransport nach Zwischenlagerung                           o

     Endlagerung                                                   o

     Sonsige (Anm.: richtig: Sonstige) Zwecke (genauere Angaben)   o

     ................................................................

     ................................................................

---------------------------------------------------------------------

11  Vorgesehene

     Beförderungsart                                    Vorgesehener

     (Straße, Schiene,   Abgangsort   Bestimmungsort     Transport-

     See, Luft,                                          unternehmer

     Binnenschiffahrt)

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    1 ..............  ..............  ..............  ...............

    2 ..............  ..............  ..............  ...............

    3 ..............  ..............  ..............  ...............

    4 ..............  ..............  ..............  ...............

    5 ..............  ..............  ..............  ...............

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12  Aufzählung der von der Verbringung betroffenen Länder in ihrer

     Reihenfolge

     (erstes Land ist das Ausgangsland, letztes das Bestimmungsland)

    1 ..............  3 ............  5 ............  7 .............

    2 ..............  4 ............  6 ............  8 .............

---------------------------------------------------------------------

13  Empfänger (Firmenbezeichnung): .................................

     Verantwortliche Person: Herr/Frau ..............................

     Straße: ........................................................

     Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................

     Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................

---------------------------------------------------------------------

14  (Auszufüllen, wenn die Daten mit den Angaben unter Rubrik 13

     nicht übereinstimmen.)

     Bestimmungsort der Abfälle: ....................................

     Verantwortliche Person: Herr/Frau

     Straße: ........................................................

     Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................

     Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................

---------------------------------------------------------------------

15  Antragsteller (Firmenbezeichnung): .............................

     Verantwortliche Person: Herr/Frau ..............................

     Straße: ........................................................

     Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................

     Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................

---------------------------------------------------------------------

16  Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 92/3/Euratom:

       (i) beantrage ich hiermit die Genehmigung der vorstehend

           beschriebenen Verbringung(en) radioaktiver Abfälle;

      (ii) bescheinige ich, daß die vorstehenden Informationen nach

           meinem besten Wissen und Gewissen der Wahrheit entsprechen

           und daß die Vergringung(en) (Anm.: richtig:

           Verbringung(en)) in Übereinstimmung mit allen

           einschlägigen Rechtsvorschriften durchgeführt werden;

     (iii) (Soweit es sich um eine Verbringung der Art A oder C

           handelt)

           - verpflichte ich mich, die Abfälle zurückzunehmen, wenn

             die Verbringung(en) nicht zu Ende geführt werden kann

             (können) oder die Bedingungen für eine Verbringung nicht

             erfüllt werden können (*);

           (Soweit es sich um eine Verbringung der Art B oder D

           handelt)

           - füge ich eine Erklärung des Besitzers der Abfälle in

             einem Drittland bei, daß er die Abfälle zurücknimmt,

             wenn der Verbringungsvorgang nicht zu Ende geführt

             werden kann oder die Bedingungen für eine Verbringung

             nicht erfüllt werden können (*).

     .....................       Stempel    .........................

          (Ort, Datum)                            (Unterschrift)

     ---------------

     (*) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann

         zutreffen; die nicht zutreffende ist zu streichen.

                            ABSCHNITT 2

                        Registrierungsnummer ........................

                                             (einzutragen von den

                                             Behörden, die zur

                                             Erteilung einer

                                             Genehmigung zur

                                             Verbringung befugt sind)

EINHEITLICHER BEGLEITSCHEIN FÜR DIE VERBRINGUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE

(RICHTLINIE 92/3/EURATOM)

ZUSTIMMUNG DER KONSULTIERTEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE

HINWEISE

  1. Ziffer eins
    Die zuständigen Behörden, die befugt sind, eine Genehmigung zur Verbringung radioaktiver Abfälle zu erteilen, füllen unmittelbar nach Erhalt des Antrags die Rubriken 17 und 18 aus und versehen den Antrag zu Beginn jedes Abschnitts mit der Registrierungsnummer. Anschließend fertigen sie eine ausreichende Zahl von Kopien des Abschnitts 2, die sie den anderen zuständigen Behörden, deren Zustimmung zur Genehmigung der Verbringung(en) erforderlich ist („der konsultierten zuständigen Behörde''), übermitteln. Für jede konsultierte Behörde ist in einer Kopie des Abschnitts 2 die Rubrik 19 auszufüllen; diese Kopie des Abschnitts 2 ist, zusammen mit einer Kopie des Abschnitts 1, der darin genannten, zu konsultierenden zuständigen Behörde zuzusenden.
  2. Ziffer 2
    Die konsultierte zuständige Behörde vervollständigt gegebenenfalls die Rubrik 19 und prüft den Antrag. Innerhalb von zwei Monaten nach Eingang füllt sie die Rubrik 20 aus und sendet die Originalkopie des Abschnitts 2 der für die Erteilung der Genehmigung zuständigen Behörde zurück. Die konsultierte zuständige Behörde kann eine Verlängerung der Frist für die Prüfung des Antrags verlangen. Wird der Antrag nicht innerhalb der vorgesehenen Frist ausgefüllt zurückgesandt, so wird dies als Zustimmung zum Verbringungsantrag angesehen, vorbehaltlich des Artikels 6 Absatz 4 der Richtlinie 92/3/Euratom.

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17  Zuständige Behörden, die zur Erteilung einer Genehmigung zur

     Verbringung befugt sind

     Diese Behörden sind je nach Art der Verbringung:

     Art A:     die Behörden des Ausgangslandes;

     Art B:     die Behörden des Bestimmungslandes;

     Art C:     die Behörden des Ausgangslandes;

     Art D:     die Behörden des Mitgliedstaates, über dessen

                Hoheitsgebiet die Abfälle zunächst in die

                Gemeinschaft eingeführt werden.

     Bezeichnung der zuständigen Behörden: ..........................

     Kontaktperson: Herr/Frau .......................................

     Straße: ........................................................

     Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................

     Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................

---------------------------------------------------------------------

18  Datum der Registrierung des Antrags: ...........................

          Stempel

                            .........................................

                                        (Unterschrift)

---------------------------------------------------------------------

19  Zuständige Behörde des konsultierten Landes

     Land: ..........................................................

     Ausgangsland  o      Durchfuhrland  o      Bestimmungsland  o

     Bezeichnung der zuständigen Behörden: ..........................

     Kontaktperson: Herr/Frau .......................................

     Straße: ........................................................

     Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................

     Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................

---------------------------------------------------------------------

20  Zustimmung zum Antrag auf Verbringung durch die Behörden des

     konsultierten Landes

     Ja:     o     (eventuelle Einschränkungen)

     Nein:   o     (Grund für die Ablehnung)

---------------------------------------------------------------------

     Eventuelle

     Einschränkungen  o            oder  Grund für die Ablehnung  o

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

     ............................        ............................

    -----------------------------------------------------------------

                                  Stempel

     ....................                        ....................

        (Ort, Datum)                                  (Unterschrift)

---------------------------------------------------------------------

                               ABSCHNITT 3

                        Registrierungsnummer ........................

                                             (einzutragen von den

                                             Behörden, die zur

                                             Erteilung der

                                             Genehmigung zur

                                             Verbringung befugt sind)

EINHEITLICHER BEGLEITSCHEIN FÜR DIE VERBRINGUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE

(RICHTLINIE 92/3/EURATOM)

GENEHMIGUNG DER VERBRINGUNG

HINWEISE

Die zuständigen Behörden, die zur Erteilung der Genehmigung zur Verbringung befugt sind:

  1. Ziffer eins
    füllen diesen Abschnitt aus; beim Ausfüllen der Rubrik 22 ist zu berücksichtigen, daß die Höchstgeltungsdauer der Genehmigung drei Jahre beträgt;
  2. Ziffer 2
    senden alle zur richtigen Abwicklung nötigen Abschnitte an den Antragsteller (auch Abschnitte 1, 3, 4 und 5);
  3. Ziffer 3
    übermitteln eine Kopie dieses Abschnittes an die konsultierenden anderen zuständigen Behörden.

---------------------------------------------------------------------

21  Zuständige Behörden, die zur Erteilung einer Genehmigung zur

     Verbringung befugt sind

     Diese Behörden sind je nach Art der Verbringung:

     Art A:     die Behörden des Ausgangslandes;

     Art B:     die Behörden des Bestimmungslandes;

     Art C:     die Behörden des Ausgangslandes;

     Art D:     die Behörden des Mitgliedstaates, über dessen

                Hoheitsgebiet die Abfälle zunächst in die

                Gemeinschaft eingeführt werden.

     Bezeichnung der zuständigen Behörden: ..........................

     Kontaktperson: Herr/Frau .......................................

     Straße: ........................................................

     Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................

     Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................

---------------------------------------------------------------------

22  Genehmigung

     Ja    o               Gültig für eine einzige Verbringung    o

     Nein  o               Gültig für mehrere Verbringungen       o

     Datum des Ablaufs der Genehmigung: .............................

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23  Verzeichnis der von der Verbringung betroffenen Länder in ihrer

     Reihenfolge

     (erstes Land ist das Ausgangsland, letztes das Bestimmungsland)

    -----------------------------------------------------------------

                       Einschränk.                      Einschränk.

           Land      ---------------        Land      ---------------

                      Ja       Nein                    Ja       Nein

    -----------------------------------------------------------------

     1 .............   o        o      5 ............   o        o

     2 .............   o        o      6 ............   o        o

     3 .............   o        o      7 ............   o        o

     4 .............   o        o      8                o        o

---------------------------------------------------------------------

24  Auflistung der Einschränkungen          Grund der Ablehnung

     (unter Angabe des Landes, das die

     Einschränkungen vorschreibt, sowie

     ggf. unter Verweis auf beigefügte

     Dokumente)

---------------------------------------------------------------------

     .................................   ............................

     .................................   ............................

     .................................   ............................

     .................................   ............................

---------------------------------------------------------------------

25  Die getroffene und in diesem Abschnitt niedergelegte

     Entscheidung steht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der

     Richtlinie 92/3/Euratom.

     Die konsultierten zuständigen Behörden werden über die Erteilung

     oder Ablehnung der Genehmigung zur Verbringung radioaktiver

     Abfälle informiert.

                                Stempel

     ..........................           ...........................

            (Ort, Datum)                       (Unterschrift der

                                            verantwortlichen Person)

---------------------------------------------------------------------

Anmerkung:
  1. Ziffer eins
    Diese Genehmigung hat keinerlei Einfluß auf die Verantwortung des Besitzers, des Beförderers, des Eigentümers, des Empfängers oder jeglicher anderen natürlichen oder juristischen Person, die an der Verbringung beteiligt ist.
  2. Ziffer 2
    Bei der Verbringung der Abfälle sind die ordnungsgemäß ausgefüllten Abschnitte 1, 3 und 4 mitzuführen.

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                              ABSCHNITT 4

                        Registrierungsnummer ........................

                                             (einzusetzen von den

                                             Behörden, die zur

                                             Erteilung einer

                                             Genehmigung zur

                                             Verbringung befugt sind)

EINHEITLICHER BEGLEITSCHEIN FÜR DIE VERBRINGUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE

(RICHTLINIE 92/3/EURATOM)

PACKLISTE

HINWEISE:

Diese Liste ist vom Besitzer der radioaktiven Abfälle vor jeder Verbringung (einschließlich der Fälle, in denen eine Genehmigung mehrere Verbringungen betrifft) auszufüllen und zusammen mit den Abschnitten 1 und 3 des einheitlichen Begleitscheins bei der Verbringung der Abfälle mitzuführen. Nach Abschluß wird sie der Empfangsbestätigung beigefügt.

---------------------------------------------------------------------

26  Besitzer (Firmenbezeichnung): ..................................

     Kontaktperson: Herr/Frau .......................................

     Straße: ........................................................

     Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................

     Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................

---------------------------------------------------------------------

27  Die Genehmigung betrifft

     eine Verbringung       o

     mehrere Verbringungen  o       Laufende Nummer der

                                    Verbringung: ....................

---------------------------------------------------------------------

28  Art der Abfälle: ...............................................

     Physikalisch-chemische Eigenschaften: ..........................

     Hauptradionuklide: .............................................

     Maximale Alpha-Aktivität/Verpackung: (GBq) .....................

     Maximale Beta/Gamma-Aktivität/Verpackung: (GBq) ................

     Art der Verpackung in denen sich die Abfälle befinden (z. B.

     Kunststoffsäcke, Metallfässer 200 Liter, ISO-Transportbehälter

     usw.):

     ................................................................

---------------------------------------------------------------------

29  Gesamt-Alpha-Aktivität: (GBq) ..................................

     Gesamt-Beta/Gamma-Aktivität: (GBq) .............................

     Gesamtzahl der Gebinde: ........................................

     Gesamtnettogewicht der Abfälle: (kg) ...........................

     Gesamtbruttogewicht: (kg) ......................................

     Gesamtvolumen (wahlfrei) .......................................

---------------------------------------------------------------------

30  Kennzeichnung der Gebinde, die die Abfälle enthalten

     (Kennzeichnungsnummer jedes Gebindes, Bruttogewicht/Gebinde

     (kg), Nettogewicht/Gebinde (kg), Aktivität/Gebinde (Gbq)

     ................................................................

     ................................................................

     ................................................................

     ................................................................

     ................................................................

     Siehe beigefügte Liste (sofern der Platz hier nicht ausreicht),

     oder (wahlweise) das beigefügte Dokument, das die genannten

     Daten enthält.

---------------------------------------------------------------------

31  Datum der Absendung: ...........................................

     Ich bescheinige hiermit, daß die Angaben in diesem Abschnitt

     (und der beigefügten Liste) nach meinem besten Wissen und

     Gewissen korrekt sind.

                              Stempel

     ......................             .............................

          (Ort, Datum)                   (Unterschrift des Besitzers)

---------------------------------------------------------------------

                             ABSCHNITT 5

                        Registrierungsnummer ........................

                                             (einzusetzen von den

                                             Behörden, die zur

                                             Erteilung der

                                             Genehmigung zur

                                             Verbringung befugt sind)

EINHEITLICHER BEGLEITSCHEIN FÜR DIE VERBRINGUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE

(RICHTLINIE 92/3/EURATOM)

EMPFANGSBESTÄTIGUNG FÜR ABFÄLLE

HINWEISE:

Dieser Abschnitt wird vom Empfänger ausgefüllt und gegebenenfalls vom Antragsteller ergänzt. Ein Empfänger außerhalb der Europäischen Gemeinschaft kann jedoch den Empfang der Abfälle in einer vom einheitlichen Begleitschein getrennten Erklärung bestätigen. Je nachdem, ob die Genehmigung eine oder mehrere Verbringungen betrifft, ist wie folgt vorzugehen:

Genehmigung für eine einzige Verbringung

  1. Ziffer eins
    Verbringung der Art A oder B
    Der Empfänger füllt innerhalb von 15 Tagen nach Eintreffen der Abfälle die Rubriken 32, 33 und 35 aus und übermittelt die Abschnitte 4 und 5 den zuständigen Behörden des Bestimmungsmitgliedstaates.
    Die zuständigen Behörden des Bestimmungsmitgliedstaates übermitteln sodann den anderen konsultierten zuständigen Behörden Kopien der Abschnitte 4 und 5 (sowie gegebenenfalls die Originale der beiden Abschnitte an die zuständigen Behörden, die die Genehmigung erteilt haben).
    Bei der Verbringung von einem Mitgliedstaat in einen anderen übermitteln die zuständigen Behörden des Ausgangsmitgliedstaates dem Besitzer eine Kopie der Empfangsbestätigung.
  2. Ziffer 2
    Verbringung der Art C oder D
    Der Antragsteller sorgt dafür, daß der Empfänger außerhalb der Europäischen Gemeinschaft ihm unmittelbar nach Eintreffen der Abfälle den Abschnitt 4 sowie den Abschnitt 5 mit den ordnungsgemäß ausgefüllten Rubriken 32 bis 35 übermittelt. Anstelle des Abschnitts 5 kann auch eine Erklärung des Empfängers vorgelegt werden, in der mindestens die in den Rubriken 34 und 35 geforderten Angaben enthalten sein müssen.
    Innerhalb von 15 Tagen leitet der Antragsteller den Abschnitt 4, den Abschnitt 5 (sofern der Empfänger diesen nicht benutzt, füllt der Antragsteller ihn aus, mit Ausnahme der Rubrik 34) und gegebenenfalls die Erklärung des Empfängers an die zuständigen Behörden weiter, die die Genehmigung erteilt haben. Diese Behörden leiten Kopien der Abschnitte 4 und 5 sowie gegebenenfalls der Erklärung des Empfängers an die anderen, konsultierten zuständigen Behörden weiter.

Genehmigung für mehrere Verbringungen

  1. Ziffer eins
    Verbringung der Art A oder B
    Der Empfänger füllt nach jeder Verbringung die Rubriken 32, 33 und 35 des Abschnitts 5 aus (hierzu fertigt er mehrere Kopien des leeren Abschnitts 5 an) und übermittelt diesen Abschnitt unmittelbar den zuständigen Behörden, die die Genehmigung erteilt haben, zusammen mit dem für diese Verbringung geltenden Abschnitt 4.
  2. Ziffer 2
    Verbringung der Art C oder D
    Der Antragsteller trägt dafür Sorge, daß der Empfänger außerhalb der Europäischen Gemeinschaft nach jeder Verbringung die Rubriken 32 bis 35 ausfüllt (hierzu wird eine Kopie des leeren Abschnitts 5 benutzt) und ihm diesen Abschnitt zusammen mit dem entsprechenden Abschnitt 4 übermittelt.
    Der Antragsteller füllt die Rubrik 36 des Abschnitts 5 aus und übermittelt den zuständigen Behörden, die die Genehmigung erteilt haben, die Abschnitte 4 und 5.
  3. Ziffer 3
    Jede Art von Verbringung
    Wenn alle von einer Genehmigung abgedeckten Verbringungen abgeschlossen sind, wird die abschließende Empfangsbestätigung ausgefüllt und übermittelt, so als ob es sich um eine Genehmigung für eine einzige Verbringung (siehe oben) handelt, es sei denn:
    • Strichaufzählung
      in Rubrik 33 des Abschnitts 5 ist angegeben, daß es sich um die letzte unter die Genehmigung fallende Verbringung handelt;
    • Strichaufzählung
      die gegebenenfalls von einem Empfänger außerhalb der Gemeinschaft vorgelegte Erklärung präzisiert, daß alle unter die Genehmigung zur Verbringung fallenden Abfälle ordnungsgemäß eingetroffen sind;
    • Strichaufzählung
      der Übersichtlichkeit halber die Abschnitte 4 für jede einzelne der unter eine Genehmigung fallenden Verbringungen der abschließenden Empfangsbestätigung nochmals beigefügt sind.

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32  Empfänger (Firmenbezeichnung): .................................

     Kontaktperson: Herr/Frau .......................................

     Straße: ........................................................

     Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................

     Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................

---------------------------------------------------------------------

     Aufbewahrungsort der Abfälle: ..................................

     Kontaktperson: Herr/Frau .......................................

     Straße: ........................................................

     Plz: .............. Ort: .............. Land: ..................

     Tel.: ............. Telefax: .......... Telex: .................

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33  Genehmigung für:

     Eine Verbringung        o

     Mehrere Verbringungen   o      Laufende Nummer der

                                    Verbringung: ....................

     Letzte unter die Genehmigung fallende

     Verbringung:                            Ja   o    Nein   o

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34  Nur auszufüllen im Falle einer Verbringung der Art C oder D:

     (an Stelle dieser Rubrik kann auch eine getrennte Erklärung

     treten)

     Eingangszollstelle des Drittlandes, das Bestimmungsland ist:

     Land: .................................

     Zollstelle: ...........................

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35  Datum des Eintreffens der Abfälle: .............................

    -----------------------------------------------------------------

     Datum der Übermittlung der Empfangsbestätigung einschl.

     Abschnitt 4: ...................................................

     Je nach Art der Verbringung geht die Empfangsbestätigung an:

     - Art A oder B: die zuständigen Behörden des

                     Bestimmungsmitgliedstaates;

     - Art C oder D: an den Antragsteller (Art C: an den Besitzer;

                     Art D: an die Person, die in dem Mitgliedstaat,

                     über dessen Hoheitsgebiet die Abfälle zunächst

                     in die Gemeinschaft eingeführt werden, für die

                     Abwicklung der Verbringung verantwortlich ist).

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     Hiermit bescheinige ich, daß die vorstehenden Informationen nach

     meinem besten Wissen und Gewissen korrekt sind.

           Stempel

                        .............................................

                                 (Unterschrift des Empfängers)

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36  Nur bei Verbringungen der Art C oder D:

     Weiterleitung der Empfangsbestätigung und gegebenenfalls der

     Erklärung des Empfängers (siehe nachstehende Anmerkung) durch

     den Antragsteller an die Behörde, die die Genehmigung erteilt

     hat:

     Datum der Weiterleitung der Empfangsbestätigung (zusammen mit

     Abschnitt 4): ..................................................

     Ausgangszollstelle der Gemeinschaft:

     Land: ...................................

     Zollstelle: .............................

    -----------------------------------------------------------------

               Stempel

                                .....................................

                                  (Unterschrift des Antragstellers)

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Anmerkung:
  1. Ziffer eins
    Ein Empfänger außerhalb der Europäischen Gemeinschaft kann den Empfang der Abfälle mittels einer Erklärung oder Bescheinigung bestätigen, die mindestens die in den Rubriken 32 bis 35 genannten Angaben enthält.
  2. Ziffer 2
    Die zuständigen Behörden, die das Original der Empfangsbestätigung erhalten, leiten eine Kopie an die anderen zuständigen Behörden weiter.
  3. Ziffer 3
    Die Originale der Abschnitte 4 und 5 werden den zuständigen Behörden übermittelt, die die Genehmigung erteilt haben.
  4. Ziffer 4
    Bei der Verbringung von einem Mitgliedstaat in einen anderen übermitteln die zuständigen Behörden des Ausgangsmitgliedstaates dem Besitzer eine Kopie der Empfangsbestätigung.

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Anmerkung

Formular nicht direkt darstellbar.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2009

Gesetzesnummer

10011035

Dokumentnummer

NOR12140926

Alte Dokumentnummer

N8199713930H