Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Radioaktive Abfälle-Verbringungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 44/1997 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 47/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 44 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 47 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14Paragraph 14
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
§ 14. (1) Werden radioaktive Abfälle aus Österreich an einen Bestimmungsort außerhalb des Bundesgebietes verbracht, so hat der in Österreich niedergelassene Besitzer dieser radioaktiven Abfälle mit dem außerhalb des Bundesgebietes niedergelassenen Empfänger der Abfälle eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, wonach sich der Besitzer verpflichtet, die Abfälle zurückzunehmen, wenn der Verbringungsvorgang nicht abgeschlossen werden kann oder Auflagen für die Verbringung nicht gemäß den Bestimmungen des 2. Abschnittes erfüllt werden.Paragraph 14, (1) Werden radioaktive Abfälle aus Österreich an einen Bestimmungsort außerhalb des Bundesgebietes verbracht, so hat der in Österreich niedergelassene Besitzer dieser radioaktiven Abfälle mit dem außerhalb des Bundesgebietes niedergelassenen Empfänger der Abfälle eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, wonach sich der Besitzer verpflichtet, die Abfälle zurückzunehmen, wenn der Verbringungsvorgang nicht abgeschlossen werden kann oder Auflagen für die Verbringung nicht gemäß den Bestimmungen des 2. Abschnittes erfüllt werden.
(2)Absatz 2,Sollen radioaktive Abfälle aus einem Drittland oder Mitgliedstaat an einen Bestimmungsort in Österreich verbracht werden, so hat der in Österreich niedergelassene Empfänger dieser radioaktiven Abfälle mit dem außerhalb des Bundesgebietes niedergelassenen Besitzer der Abfälle eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, wonach sich der Besitzer verpflichtet, die Abfälle zurückzunehmen, wenn der Verbringungsvorgang nicht abgeschlossen werden kann.
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2009
Dokumentnummer
NOR12140923
Alte Dokumentnummer
N8199713927H