Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
01.03.1997 bis 24.08.2005 — BGBl. II Nr. 49/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 201.03.199724.08.2005 BGBl. II Nr. 49/1997 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 260/2005

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Freisetzungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 49 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 260 aus 2005,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.03.1997BGBl. II Nr. 49/1997

Außerkrafttretensdatum

24.08.2005aufgehoben durch BGBl. II Nr. 260/2005

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Anhang römisch zwei

Informationen, die in einem Antrag auf Genehmigung einer Freisetzung gentechnisch veränderter höherer Pflanzen (Gymnospermen oder Angiospermen) enthalten sein müssen

Dem Antrag sind nur jene Informationen beizufügen, die für die betreffende Freisetzung sicherheitsrelevant sind. Der Antragsteller kann dabei auch auf die einschlägige wissenschaftliche Literatur unter gleichzeitiger Angabe der Fundstelle verweisen. Auf Verlangen hat er der Behörde die zitierte Literatur in Kopie beizustellen, sofern es sich nicht um Standardwerke handelt. Auf Daten oder Ergebnisse früherer Anträge durch andere Antragsteller kann Bezug genommen werden, sofern diese hierzu ihre schriftliche Zustimmung erteilt haben. In jenen Fällen, in denen die Angabe der Informationen technisch unmöglich ist oder nicht erforderlich erscheint, ist dies anzugeben.

römisch eins. Allgemeine Informationen

A. Name und Anschrift des Betreibers;

B. Name und Ausbildung des/der vom Betreiber vorgesehenen verantwortlichen Wissenschafter(s), allgemeine Informationen über das darüber hinaus mit der Freisetzung befaßte Personal und dessen Ausbildung;

C. Bezeichnung des Vorhabens.

römisch zwei. Informationen über die Empfängerpflanze(n)

A. Vollständige Bezeichnung:

  1. Ziffer eins
    Familienname;
  2. Ziffer 2
    Gattung;
  3. Ziffer 3
    Spezies;
  4. Ziffer 4
    Unterspezies;
  5. Ziffer 5
    Cultivar/Zuchtlinie;
  6. Ziffer 6
    Trivialbezeichnung.

B. Information über die Fortpflanzung:

  1. Ziffer eins
    Form(en) der Fortpflanzung;
  2. Ziffer 2
    gegebenenfalls spezielle, die Fortpflanzung beeinflussende Faktoren;
  3. Ziffer 3
    Generationsdauer;
  4. Ziffer 4
    Kreuzbarkeit mit anderen Kultur- oder Wildpflanzenarten.

C. Überlebensfähigkeit:

  1. Ziffer eins
    Fähigkeit zur Bildung von Überlebens- oder Dormanzstrukturen;
  2. Ziffer 2
    gegebenenfalls spezielle, die Überlebensfähigkeit beeinflussende Faktoren.

D. Ausbreitungsfähigkeit:

  1. Ziffer eins
    Art und Grad der Ausbreitungsfähigkeit;
  2. Ziffer 2
    gegebenenfalls spezielle, die Ausbreitungsfähigkeit beeinflussende Faktoren.

E. Geographische Verbreitung der Pflanze

F. Bei Pflanzenarten, die in den Mitgliedstaaten der EU üblicherweise nicht angebaut werden, Beschreibung des natürlichen Lebensraumes der Pflanze, einschließlich Informationen über natürliche Episiten, Parasiten, Konkurrenten und Symbionten.

G. Möglicherweise signifikante Wechselwirkungen der Pflanze mit nichtpflanzlichen Organismen im Ökosystem, in dem sie üblicherweise angebaut wird, einschließlich Informationen über toxische Effekte auf Menschen und Tiere oder andere Organismen.

römisch drei. Informationen über die gentechnische Veränderung

  1. Ziffer eins
    Beschreibung der zur Veränderung angewandten Verfahren;
  2. Ziffer 2
    Art und Herkunft des verwendeten Vektors;
  3. Ziffer 3
    Größe, Herkunft (Bezeichnung des Spenderorganismus/der Spenderorganismen) und geplante Funktion jedes konstituierenden Fragments der für den Transfer vorgesehenen Region.

römisch vier. Informationen über die gentechnisch veränderte Pflanze (GVP)

  1. Ziffer eins
    Beschreibung der eingeführten oder veränderten Merkmale und Eigenschaften;
  2. Ziffer 2
    Informationen über die tatsächlich eingefügten, veränderten oder deletierten Nukleinsäureabschnitte:
    1. Litera a
      Struktur und Menge des endgültig in der GVP verbleibenden Vektors/Inserts; Verfahren zu dessen Charakterisierung;
    2. Litera b
      bei einer Deletion Größe und Funktion der deletierten Nukleinsäureabschnitte und Auswirkungen der Deletion;
    3. Litera c
      Lokalisation (integriert oder nicht: Nukleus, Chloroplasten, Mitochondrien) der betreffenden gentechnischen Veränderung;
      Verfahren zu ihrer Bestimmung;
    4. Litera d
      Anzahl der Kopien;
  3. Ziffer 3
    Informationen über die Expression des Inserts:
    1. Litera a
      Informationen über die Expression des Inserts und Verfahren für ihre Charakterisierung;
    2. Litera b
      Pflanzenteile, in denen das eingefügte Insert exprimiert wird (zB Wurzeln, Sproß, Pollen usw.);
  4. Ziffer 4
    Informationen über Unterschiede zwischen der GVP und der Empfängerpflanze im Hinblick auf:
    1. Litera a
      Form(en) und/oder Rate der Fortpflanzung;
    2. Litera b
      Ausbreitungsfähigkeit;
    3. Litera c
      Überlebensfähigkeit;
  5. Ziffer 5
    Genetische Stabilität des Inserts;
  6. Ziffer 6
    Fähigkeit zum Transfer des gentechnisch eingefügten oder veränderten Materials von GVP in andere Organismen in den von der Freisetzung betroffenen Ökosystemen nach dem Ausbringen;
  7. Ziffer 7
    Informationen über toxische Effekte auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die durch die gentechnische Veränderung hervorgerufen werden;
  8. Ziffer 8
    Mechanismus der Wechselwirkung zwischen der GVP und den Zielorganismen, falls zutreffend;
  9. Ziffer 9
    Mögliche signifikante Wechselwirkungen mit Nichtzielorganismen;
  10. Ziffer 10
    Beschreibung der Nachweis- und Identifizierungsverfahren für die GVP;
  11. Ziffer 11
    Daten oder Ergebnisse aus der Freisetzung der gleichen GVP oder GVP-Kombination, die der Antragsteller früher innerhalb oder außerhalb Österreichs beantragt oder vorgenommen hat oder gegenwärtig beantragt oder vornimmt; Fundstellen literaturbekannter Ergebnisse von Freisetzungen diesbezüglich relevanter gentechnisch veränderter Pflanzen (zB vergleichbare Empfängerpflanzen mit dem gleichen gentechnisch eingefügten Material, gleiche Empfängerpflanzen mit vergleichbarem gentechnisch eingefügtem Material).

römisch fünf. Informationen über den Ort der Freisetzung

  1. Ziffer eins
    Lage und Größe des Versuchsbereiches;
  2. Ziffer 2
    Beschreibung des Ökosystems am Ort der Freisetzung, einschließlich Klima, Flora und Fauna;
  3. Ziffer 3
    Vorhandensein kreuzbarer, wilder Arten oder Kulturpflanzenarten;
  4. Ziffer 4
    Nähe zu offiziell anerkannten geschützen Biotopen oder geschützten Gebieten, die betroffen werden könnten.

römisch sechs. Informationen über die Bedingungen der Freisetzung

  1. Ziffer eins
    Beschreibung der beabsichtigten Freisetzung einschließlich der Zielsetzungen und der geplanten Erzeugnisse;
  2. Ziffer 2
    Zeitplan für die Freisetzung einschließlich Zeitpunkt(e), Häufigkeit und Dauer der Freisetzung(en);
  3. Ziffer 3
    für die Freisetzung angewandte Methoden;
  4. Ziffer 4
    Behandlung des Versuchsbereiches vor, während und nach dem Ausbringen, einschließlich Anbaupraktiken und Ernteverfahren;
  5. Ziffer 5
    ungefähre Anzahl der Pflanzen (oder Pflanzen pro m2).

römisch sieben. Informationen über Überwachung, Kontrollmaßnahmen, Notfallplan und Entsorgung

  1. Ziffer eins
    Beabsichtigte Vorsichtsmaßnahmen:
    1. Litera a
      Abstand zu kreuzbaren Pflanzenarten;
    2. Litera b
      Maßnahmen zur Minimierung/Vermeidung von Pollen- oder Samenverbreitung;
  2. Ziffer 2
    Beschreibung der Verfahren zur Behandlung des Versuchsbereiches nach der Freisetzung;
  3. Ziffer 3
    Beschreibung der Verfahren zur Behandlung von GVP-Ernten;
    geplante Entsorgungsverfahren;
  4. Ziffer 4
    Beschreibung von Überwachungstechniken und -plänen;
  5. Ziffer 5
    Notfallplan.

römisch acht. Informationen über die möglichen Umweltauswirkungen der Freisetzung

  1. Ziffer eins
    Wahrscheinlichkeit einer gegenüber der Empfängerpflanze gesteigerten Persistenz der GVP in landwirtschaftlichen Habitaten bzw. einer gesteigerten Invasivität in natürlichen Habitaten;
  2. Ziffer 2
    Selektionsvor- oder -nachteile von kreuzbaren Pflanzenarten nach einem Gentransfer des gentechnisch eingefügten oder veränderten Materials aus der GVP;
  3. Ziffer 3
    Mögliche Umweltauswirkungen der Wechselwirkung zwischen der GVP und den Zielorganismen, falls zutreffend;
  4. Ziffer 4
    Mögliche Umweltauswirkungen auf Grund von eventuellen Wechselwirkungen mit Nichtzielorganismen.

Schlagworte

Kulturpflanzenart, Nachweisverfahren, Überwachungsplan, Selektionsvorteil, Selektionsnachteil

Gesetzesnummer

10011037

Dokumentnummer

NOR12140937

Alte Dokumentnummer

N8199713943H