Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre betroffenen Ländern
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 139/1997Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 1997,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 33Artikel 33
Text
TEIL VITEIL römisch sechs
Schlußbestimmungen
Artikel 33
Unterzeichnung
Dieses Übereinkommen wird am 14./15. Oktober 1994 in Paris für die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen oder einer ihrer Sonderorganisationen oder für Vertragsparteien des Statuts des Internationalen Gerichtshofs sowie für Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration zur Unterzeichnung aufgelegt. Danach liegt es am Sitz der Vereinten Nationen in New York bis zum 13. Oktober 1995 weiterhin zur Unterzeichnung auf.
Zuletzt aktualisiert am
20.01.2017
Dokumentnummer
NOR12141350
Alte Dokumentnummer
N8199748784L