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Anl. 1

Fassungen
ab 29.09.1997 — BGBl. III Nr. 164/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute29.09.1997 BGBl. III Nr. 164/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P4)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 1997,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

29.09.1997BGBl. III Nr. 164/1997

Außerkrafttretensdatum

Index

89/07 Umweltschutz

Text

Anhang römisch eins

Bezeichnete Gebiete, in denen Maßnahmen zur Verminderung der troposphärischen Ozonkonzentrationen durchgeführt werden (Tropospheric Ozone Management Areas (TOMAs))

Die folgenden TOMAs werden für die Zwecke dieses Protokolls festgelegt:

Kanada

TOMA Nr. 1: Das Lower Fraser Valley (Unteres Frasertal) in der Provinz British Columbia.

Hierbei handelt es sich um ein 16 800 km großes Gebiet in der Südwestecke der Provinz British Columbia, das durchschnittlich 80 km breit ist und sich im Fraser-Tal 200 km von der Mündung des Flusses in der Meerenge von Georgia bis Boothroyd, British Columbia, erstreckt. Seine südliche Grenze ist die Staatsgrenze zwischen Kanada und den Vereinigten Staaten, und es schließt den Greater Vancouver Regional District (Landkreis von Groß-Vancouver) ein.

TOMA Nr. 2: Der Windsor-Quebec-Korridor in den Provinzen Ontario und Quebec.

Hierbei handelt es sich um ein 157 000 km großes Gebiet, das aus einem Landstreifen von 1 100 km Länge und durchschnittlich 140 km Breite besteht, der sich von der Stadt Windsor (angrenzend an Detroit in den Vereinigten Staaten) in der Provinz Ontario bis Quebec-City in der Provinz Quebec erstreckt. Das TOMA Windsor-Quebec-Korridor erstreckt sich entlang dem Nordufer der Großen Seen und des Sankt-Lorenz-Stroms in Ontario und zu beiden Seiten des Sankt-Lorenz-Stroms von der Grenze von Ontario bis Quebec-City in Quebec. Es schließt die Städte Windsor, London, Hamilton, Toronto, Ottawa, Montreal, Trois-Revieres und Quebec-City ein.

Norwegen

Das gesamte norwegische Festland sowie die ausschließliche Wirtschaftszone südlich 62 nördlicher Breite innerhalb der ECE-Region mit einer Fläche von 466 000 km.

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2018

Gesetzesnummer

10011051

Dokumentnummer

NOR12141389

Alte Dokumentnummer

N8199748935L